Rundfunk: Länder beschließen Reform - kein Beitragsentscheid

    Entscheidung über Beitrag vertagt:Länderchefs beschließen Rundfunkreform

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    Die Länderchefs haben bei ihrer Konferenz eine umfangreiche Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. Eine Entscheidung über die Höhe des Beitrags wurde vertagt.

     Ministerpräsidenten kommen zur MPK in Sachsen zusammen
    Heute wurde ein Reformpaket des Rundfunkstaatsvertrags auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen. Die Entscheidung über eine Erhöhung des Beitrags wurde vertagt. 25.10.2024 | 1:53 min
    Der Rundfunkbeitrag bleibt vorerst bei 18,36 Euro pro Monat. Die Ministerpräsidenten verschieben eine Entscheidung zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender. Im Dezember soll es weitere Beratungen geben, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) bei einer Pressekonferenz.

    Wir haben tatsächlich beschlossen, heute nichts zu beschließen.

    Alexander Schweitzer, rheinland-pfälzischer Ministerpräsident

    Die Länder seien sich einig, dass es einen anderen Mechanismus für die Finanzierung der Sender brauche. Wie genau dieser aussehen soll, ließ Schweitzer offen.

    Weniger Radioprogramme und Spartensender

    Die Länderchefs einigten sich bei ihrem Treffen in Leipzig hingegen auf umfangreiche Reformen für ARD und ZDF. Ziel der Reformpläne ist es, effizientere Strukturen zu schaffen und Kosten einzusparen - auch mit Blick auf die Entwicklung des Rundfunkbeitrags. "Qualitativ aufwerten, quantitativ begrenzen" laute das Credo, so Schweitzer.
    sgs-gellinek-kretschmer
    Die Reformen seien eine „Ersatzmaßnahme“, da es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk „zu wenig dieser Reformanstrengungen“ gegeben habe, so Sachsens Ministerpräsident Kretschmer.25.10.2024 | 6:07 min
    Konkret soll die Zahl der Radioprogramme von 70 auf 53 gesenkt werden. Bei den Spartenkanälen im linearen Fernsehen soll es ebenfalls Reduzierungen geben:
    Aus dem Cluster Information, Bildung und Dokumentation sollen zwei Angebote bleiben. Hier gibt es bislang Phoenix, tagesschau24, ARD-alpha und ZDF-Info. Von den Angeboten für Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene, wozu ZDFneo, One, KiKa und Funk zählen, sollen drei fortbestehen.

    KiKa bleibt erhalten, das ist unser klarer Wunsch. Das Gleiche gilt für Funk.

    Alexander Schweitzer, rheinland-pfälzischer Ministerpräsident

    Den Kultursender Arte wollen die Länder nach Angaben von Schweitzer "perspektivisch" zu einer "europäischen Kulturplattform" weiterentwickeln. In diese sollen möglicherweise auch Inhalte von 3sat einfließen. Hierfür gebe es keinen konkreten Zeitplan. Eine Fusion der Sender sei damit nicht beschlossen, betonte der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz.
    Münzen auf einem Brief der Rundfunkanstalten
    Der monatliche Rundfunkbeitrag soll um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat steigen - so die Empfehlung einer unabhängigen Kommission. Doch manche Bundesländer sind gegen die Erhöhung.23.02.2024 | 1:58 min
    Welche Sender wegfallen und welche fortbestehen, sei nicht Entscheidung der Länder, sagte Schweitzer. Dies liege nun bei den Rundfunkanstalten.

    Deckelung bei Ausgaben für Sportrechte

    Auch in Bezug auf die Sportrechte gab es eine Einigung: Hier soll es künftig eine Deckelung geben. Die Sender dürfen dann nur noch maximal fünf Prozent ihrer Gesamtausgaben für die Rechte an Sportübertragungen ausgeben.
    Im Reformentwurf der Länder waren außerdem strengere Beschränkungen für die Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen vorgesehen. Das Verbot der Presseähnlichkeit sollte strikter umgesetzt werden, was weniger Text und mehr Video bei den Internetangeboten von ZDF und ARD bedeuten würde.
    Dazu sagte Schweitzer, es sei ein "guter Kompromiss" gefunden worden. Es werde eine "Positiv-Liste" geben. Nicht beanstandet würden "Schlagzeilen und die weitere Echtzeitberichterstattung", Faktenchecks, "Maßnahmen zur Barrierefreiheit", Informationen über die Sender selbst oder Textangebote, mit denen die Sender gesetzlichen Verpflichtungen zur Information nachkämen. Social-Media-Angebote seien ohnehin nicht betroffen.

    Streit um Rundfunkbeitrag ein Fall für Karlsruhe?

    Die offene Frage des künftigen Rundfunkbeitrags könnte noch vor dem Bundesverfassungsgericht landen, wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio klagen. Denn die neue Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2025. Dann müsste der Rundfunkbeitrag, den Haushalte und Firmen zahlen, gemäß einer Experten-Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Dahinter steht ein verfassungsrechtlich verbrieftes Verfahren.
    Die Länderchefs müssen sich eigentlich eng an der Empfehlung orientieren. Schon beim vorigen Mal hatte Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage kassiert, weil sich das Land gegen eine empfohlene Erhöhung gestellt hatte.

    Einstimmiges Votum für Beitragserhöhung nötig

    In den vergangenen Monaten lagen die Positionen beim Rundfunkbeitrag weit auseinander. Länder wie Sachsen-Anhalt und Bayern sprachen sich immer wieder gegen eine Anhebung aus. In dieser Frage braucht es aber ein einstimmiges Votum. Weicht nur ein Regierungschef ab, kann eine Erhöhung nicht auf den Weg gebracht werden.
    Die Gegner einer Erhöhung argumentierten, die Häuser hätten nicht genug getan, um sich selbst zu reformieren. Aktuell beträgt der Jahresbetrag für den Rundfunk neun Milliarden Euro. Befürworter sagten, Reformen würden erst mit der Zeit für Einsparungen sorgen. Deshalb müsse man den Häusern das Beitragsplus - auch mit Blick auf die Inflation - zugestehen.
    ZDFheute live auf der Re:publica 2024
    Welche Rolle spielt der öffentlich-rechtliche Rundfunk noch für junge Menschen? Darüber diskutiert Victoria Reichelt auf der re:publica unter anderem mit YouTuberin Alicia Joe.27.05.2024 | 37:02 min

    Was ist der nächste Schritt?

    Damit die strukturellen Reformen greifen können, müssen noch alle Landtage zustimmen. Lehnt auch nur ein Landesparlament das Papier ab, können die Änderungen in den Staatsverträgen zum Rundfunk nicht in Kraft treten. Die Reform könnte nach früheren Länderangaben von Sommer 2025 an umgesetzt werden.
    In Staatsverträgen legen die Bundesländer seit Jahrzehnten fest, welchen Auftrag und welche Struktur der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat. Es geht etwa darum, wie viele Rundfunkanstalten es gibt und welche Programme angeboten werden.
    Quelle: dpa, AFP

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