Heil verteidigt Rentenplan: "Wichtigste Sicherheit im Alter"
Arbeitsminister verteidigt Pläne:Heil: "Sicherheit im Alter" durch Rentenpaket
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Das Rentenpaket II soll das Rentenniveau langfristig sichern. Doch das Vorhaben ist umstritten - auch innerhalb der Ampel. Arbeitsminister Heil verteidigt es im Bundestag.
Der Bundestag diskutiert über die Rentenpläne von Bundesarbeitsminister Heil. Vom Koalitionspartner FDP gibt es Kritik. Dabei hatten sich die Ampelparteien bereits abgestimmt. 27.09.2024 | 1:49 min
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat das geplante Rentenpaket gegen Kritik auch aus Reihen der Ampel-Koalition verteidigt. Trotz aller Veränderungen und Umbrüche der letzten Jahre und Jahrzehnte gebe die gesetzliche Rente "die wichtigste Sicherheit im Alter", sagte er im Bundestag.
Das Fundament der Alterssicherung in Deutschland ist und bleibt die gesetzliche Rente.
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Hubertus Heil, Arbeitsminister
Die Bundesregierung werde auch dafür sorgen, dass es mehr Betriebsrenten gibt, sagte Heil. Außerdem solle die private Altersvorsorge reformiert werden. Aber für die meisten Menschen in Deutschland sei die wichtigste und für viele Menschen auch die einzige Absicherung im Alter die gesetzliche Rente. "Das gilt besonders in Ostdeutschland."
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Rentenniveau für künftige Generationen sichern
Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP will mit dem Rentenpaket II das Rentenniveau dauerhaft absichern. Die Renten sollen zukünftig weiterhin der Lohnentwicklung folgen.
Das Rentenpaket II soll das Rentenniveau über das kommende Jahr hinaus bei 48 Prozent des Durchschnittseinkommens bis 2039 festschreiben. Die FDP befürchtet wegen der Kosten eine deutliche Steigerung der Rentenbeiträge und verlangte schon im Vorfeld der Parlamentsberatungen Nachbesserungen. Dies stieß wiederum auf Protest bei der SPD.
Das gilt momentan bei der Rente:
Bei der als "Rente ab 63" bezeichneten Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und vier Monaten. Sie kann ohne Abschläge in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Eine vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlägen ist für diese Rentenart nicht möglich.
Wer mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, kann ab einem Alter von 63 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Die Altersrente ist mit einem Abschlag verbunden. Dieser beträgt 0,3 Prozent je Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters bezogen wird. Für Versicherte des Jahrgangs 1961, die im kommenden Jahr (2025) 63 werden, beträgt der Abschlag bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren 12,6 Prozent.
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent. Die reguläre Altersgrenze steigt zu Beginn des kommenden Jahres auf 66 Jahre. Dies gilt für Versicherte, die 1958 geboren wurden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten bis 2031 weiter. Dann ist die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht.
Die Höhe einer Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten. Zusätzlich werden erwerbsgeminderte Menschen durch die sogenannte Zurechnungszeit so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente. Bei einem Rentenbeginn im kommenden Jahr endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren und einem Monat.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung liegt in den alten Bundesländern bei 7.550 Euro und in den neuen Bundesländern bei 7.450 Euro. Sie bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüberhinausgehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt.
Der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung stieg im Januar auf 100,07 Euro, der Höchstbetrag auf 1.404,30 Euro im Monat. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können Menschen zahlen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 16 Jahre alt sind und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind.
Unter den genannten Voraussetzungen ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland ebenfalls möglich. Ausgeschlossen von der freiwilligen Versicherung sind Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen. Für die freiwillige Versicherung gelten in den alten und neuen Bundesländern keine Unterschiede.
Wer 2024 neu in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. In diesem Jahr stieg der steuerpflichtige Rentenanteil von 83 auf 84 Prozent. Somit bleiben 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen. (Quelle: epd)
Streit um Beitrag einer Aktienrente
Der Gesetzentwurf sieht zudem einen Einstieg in eine aktiengestützte Säule der Rentenversicherung vor - das sogenannte Generationenkapital. Vorgesehen ist, dass der Bund dafür dieses Jahr zwölf Milliarden Euro als Darlehen zur Verfügung stellt. In den folgenden Jahren sollen die Mittel dafür steigen.
Die Dividenden aus dem angelegten Kapital sollen dann später zur Finanzierung der Rentenzahlungen verwendet werden. Die FDP hatte ursprünglich eine Aktienrente mit deutlich größerem Volumen gewünscht, konnte sich aber in der Koalition nicht durchsetzen. Das Bundeskabinett hatte das Paket nach längerem Streit Ende Mai beschlossen.
Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig setzt sich für das Rentenpaket ein. 26.09.2024 | 0:37 min
Unions-Fraktionsvize Hermann Gröhe (CDU) nannte das Rentenpaket eine verpasste Chance für mehr Generationengerechtigkeit. Es sei ein Neustart in der Rentenpolitik notwendig. "Dafür ist es am besten, die Ampel geht in die Rente."
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