BKA soll offenbar heimlich Wohnungen durchsuchen dürfen

    Gesetz geplant:BKA soll heimlich Wohnungen durchsuchen dürfen

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    Das Innenministerium will laut einem Medienbericht die Befugnisse des BKA erweitern. Bei Terrorgefahr sollen heimliche Wohnungsdurchsuchungen möglich sein.

    Beamte des Bundeskriminalamt vor einem Haus
    Das Bundeskriminalamt soll mehr Befugnisse bei Wohnungsdurchsuchungen bekommen. (Symbolbild)
    Quelle: dpa

    Das Bundeskriminalamt (BKA) soll einem Medienbericht zufolge künftig nach einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums Wohnungen heimlich betreten und durchsuchen dürfen. Das berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf Sicherheitskreise. Das Bundesinnenministerium begründet den Vorstoß damit, dass das BKA für seine zentrale Rolle bei der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr moderne Instrumente brauche.
    21.05.2024, Berlin: Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin für Inneres und Heimat, und Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), geben auf einer Pressekonferenz die Fallzahlen für die Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) bekannt.
    Im Jahr 2023 registrierte das BKA rund 60.000 Fälle mit politisch motivierten Hintergrund. Bundesinnenministerin Faeser sprach von einer Eskalation der politischen Aggressionen.21.05.2024 | 1:35 min

    Hohe Hürden für heimliche Wohnungsdurchsuchungen

    Der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes umfasse "die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung", berichteten die Zeitungen. Das beinhaltet demnach etwa das Anbringen von Spähsoftware auf Desktops oder Smartphones sowie die Befugnis "zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen". Diese Instrumente sollten jedoch nur unter sehr hohen Hürden als letztes Mittel und allein zur Bekämpfung von Terrorismus eingesetzt werden können.
    Polizisten bei Durchsuchungen, aufgenommen am 05.07.2022 in Osnabrück
    Die Zahl der bundesweit registrierten Straftaten ist 2023 erneut gestiegen. Die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt allerdings auch nur einen Teil der Realität.09.04.2024 | 2:52 min

    Grünen-Politiker von Notz: Es sind "ernste Zeiten"

    Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, sprach von "ernsten Zeiten". Das BKA brauche "moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel". Gleichzeitig sei "völlig klar, dass es diese Befugnisse bloß im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung geben kann", sagte der Politiker der Grünen.
    Der Gesetzentwurf steht im Gegensatz zum bisherigen Vorgehen bei Wohnungsdurchsuchungen, bei denen die Polizei den Beschuldigten, die Straftat und den Zweck der Durchsuchung nennen muss. Ein entsprechender Antrag ist bei der Staatsanwaltschaft zu stellen, die ihn an den zuständigen Ermittlungsrichter weiterleitet. Ausnahmen von diesen Regelungen sind bisher nur bei Gefahr im Verzug möglich.

    Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Darauf ist der WhatsApp-Channel der ZDFheute zu sehen.
    Quelle: ZDF

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    Quelle: Reuters, AFP

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