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Prozess gegen Reichsbürger:Mühsame Aufgabe für die Strafjustiz
von Jan Henrich
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Vor über einem halben Jahr waren drei Prozesse gegen die Reichsbürger-Gruppe um Heinrich Prinz Reuß gestartet. Doch die Aufarbeitung des Falls wird vermutlich noch lange dauern.
Zum Prozessauftakt gegen die mutmaßliche "Reichsbürger"-Gruppe wird der Hauptangeklagte Heinrich XIII. Prinz Reuß in den Verhandlungssaal im Oberlandesgericht Frankfurt gebracht.
Quelle: dpa
"Dann setzen wir die Beweisaufnahme fort." Die Vorsitzende Richterin hat den Satz noch nicht beendet, da blinken schon die Mikrofone der Verteidiger-Anwälte im Saal 101 des Oberlandesgerichts München.
Sie sind unzufrieden mit dem Zugang zu Informationen und wollen Anträge stellen. Teilweise wird auch Enttäuschung über die Prozessführung geäußert.
Es ist Anfang Januar, der 40. Verhandlungstag in einem der Prozesse gegen mutmaßliche Mitglieder der Reichsbürger-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß. Einer von vielen Verhandlungstagen, an dem deutlich wird: Der Fall stellt die Strafjustiz vor Herausforderungen.
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Verteidigung kritisiert mangelnden Informationsfluss
Vor etwas mehr als einem halben Jahr waren parallel drei Großverfahren in dem Komplex gestartet. Die insgesamt 26 Angeklagten, denen vorgeworfen wird, einen gewaltsamen Umsturz geplant zu haben, wurden damals auf die Standorte München, Stuttgart und Frankfurt aufgeteilt. Gerade diese Aufteilung sorgt immer wieder für Diskussionen. Kaum eine Gelegenheit lassen die Verteidiger-Anwälte aus, um ihren Unmut darüber zu äußern:
Derzeit kritisieren sie vor allem einen mangelnden Informationsfluss zwischen den Verfahren. Theoretisch müssen die Anklagepunkte zwar unabhängig voneinander in allen drei Prozessen eigenständig überprüft werden.
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Um keinen Nachteil gegenüber der Bundesanwaltschaft zu haben, die in allen drei Verfahren anwesend ist, fordern die Verteidiger aber, über alle Vorkommnisse aus den Parallelverfahren informiert zu werden.
Nur Gedankenspiele oder konkrete Umsturzpläne?
Die Diskussion nimmt viel Raum ein. Die acht Angeklagten in München werden von 16 Rechtsanwälten vertreten, teilweise mit unterschiedlichen Ansichten. Das Gericht nimmt sich Zeit, die Anträge der Verteidigung zu prüfen.
An dem Verhandlungstag kann die ursprünglich vorgesehene Beweisaufnahme erst am Nachmittag beginnen. Es werden Chat-Verläufe der Angeklagten und überwachte Telefongespräche vorgespielt. Von einer "Aktion in B." ist dort die Rede und wie man die 15 Bundesministerien umgestalten sollte.
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Es ist ein winziger Bruchteil der tausenden Beweisstücke, die zur Klärung der Vorwürfe beitragen sollen. Vorwürfe, über denen auch die Kernfrage schwebt: Wann ist die Grenze von bloßen Umsturzfantasien überschritten und wann wird eine Gruppe zur terroristischen Vereinigung?
Angeklagte befinden sich weiterhin in Haft
Dass die Gruppe um Prinz Reuß dabei in der Öffentlichkeit manchmal als Rollator-Gang dargestellt wird, kommt der Verteidigungsstrategie entgegen. In allen drei Verfahren betonen Anwälte, dass ihre Mandanten vielleicht sonderliche Ansichten hätten, von ihnen aber keinerlei reale Gefahr ausgegangen sei. Eine Darstellung, an der die Gerichte offenbar starke Zweifel haben, wie die andauernde Inhaftierung aller 26 Angeklagten zeigt.
Ein Großteil von ihnen befindet sich seit nunmehr über zwei Jahren in Untersuchungshaft. Das bestätigt auch die Pressesprecherin des Oberlandesgerichtes Frankfurt für die dort Angeklagten.
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Regelmäßig müssen die Gerichte deshalb für jeden einzelnen Angeklagten prüfen, ob der Ermittlungsstand weiterhin einen dringenden Tatverdacht zulässt und ob die Inhaftierung überhaupt noch im Verhältnis zu einer möglichen Strafe steht. Bislang fielen die Prüfungen nicht zugunsten der Angeklagten aus.
Verhandlungstage bis ins Jahr 2026
Bis der Reichsbürger-Komplex endgültig aufgearbeitet ist, wird es vermutlich noch lange dauern. Im Frankfurter Prozess, bei dem die mutmaßliche Führungsriege der Gruppe auf der Anklagebank sitzt, sind bislang elf der insgesamt 260 in der Anklageschrift benannten Zeugen vernommen worden, so die Pressesprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt.
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In München hat man vorsorglich bereits Verhandlungstage bis ins Jahr 2026 terminiert. Einen genauen Zeitplan gebe es bei solch großen Verfahren aber nicht, heißt es dort.
Jan Henrich ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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