Interview
Teilnahme an Potsdamer Treffen:Kündigung von Mitarbeiterin unrechtmäßig
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Weil sie an dem Potsdamer Geheimtreffen zu "Remigration" teilgenommen hatte, wurde eine Mitarbeiterin der Stadt Köln entlassen. Zu Unrecht, entschied nun das Arbeitsgericht.
Die Klägerin Simone Baum im Gerichtssaal (Archivfoto).
Quelle: dpa
Allein die Teilnahme an dem Potsdamer Geheimtreffen zur sogenannten Remigration rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung. Das hat das Arbeitsgericht Köln an diesem Mittwoch entschieden.
Das Gericht erklärte die von der Stadt Köln gegenüber einer Angestellten ausgesprochenen außerordentlichen Kündigungen für unwirksam. Dem Gericht zufolge hat die Klägerin aufgrund ihrer Position "keine gesteigerte politische Treuepflicht" gegenüber ihrem öffentlichen Arbeitgeber (17 Ca 543/24).
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Mitarbeiterin nahm an Potsdamer Geheimtreffen teil
Die 64-jährige Simone Baum nahm im vergangenen November an einem Treffen von Politikern der AfD, Mitgliedern der rechtskonservativen Werteunion, Rechtsextremen und Unternehmern in Potsdam teil, bei dem nach Recherchen des Netzwerks Correctiv unter anderem die Verdrängung von Millionen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte aus Deutschland besprochen worden sein soll. Dies sorgte bundesweit für Empörung.
Baum, die seit dem Jahr 2000 bei der Stadt Köln beschäftigt ist und zuletzt zentrale Ansprechpartnerin für das Beschwerdemanagement im Umweltamt war, gehört der konservativen Werteunion an und war zwischenzeitlich stellvertretende Bundesvorsitzende.
Die Stadt Köln sprach der Mitarbeiterin mehrere außerordentliche Kündigungen aus und begründete dies damit, dass sie durch ihre Teilnahme an dem Treffen mit mutmaßlichen Rechtsextremen und den dort diskutierten Remigrationsplänen gegen ihre Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber verstoßen habe.
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Knackpunkt Treuepflicht
Das Arbeitsgericht folgte dem nicht. Die Klägerin unterliege aufgrund ihrer Tätigkeit nur einer sogenannten einfachen und keiner gesteigerten politischen Treuepflicht. Damit entfalle ein wichtiger Grund, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde, entschied das Gericht. Die Treuepflicht für Beamte besagt unter anderem, dass diese für die freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes eintreten müssen.
Eine weitere außerordentliche Kündigung vom März erklärte das Arbeitsgericht ebenfalls für unwirksam. Der Vorwurf, die 64-Jährige habe im Zuge eines Gerichtsverfahrens vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben, treffe nicht zu.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.
Quelle: AFP
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