Trotz des Verzichts auf eine Klage betont das Bundesverkehrsministerium die "unbestrittene politische Verantwortlichkeit" von Andreas Scheuer.
Quelle: Sven Hoppe/dpa
Das Bundesverkehrsministerium geht wegen der
Folgekosten der gescheiterten Pkw-Maut nicht juristisch gegen den früheren Ressortchef Andreas Scheuer (
CSU) vor. Wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte, folgt es damit einem Gutachten, das im Ergebnis von einer Klage wegen möglicher Haftungsansprüche abrät.
Die unabhängigen Gutachter kämen zu dem Schluss, dass zwar eine Haftung aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis in Betracht komme, erläuterte das Ministerium. Sie hätten aber gleichzeitig "auf das ganz erhebliche Prozessrisiko und die begründeten Zweifel an der Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche" verwiesen.
In dem 70-seitigen Gutachten heißt es: "Angesichts der rechtlichen Hürden und Unsicherheiten hätte eine Klage gegen Bundesminister a.D. Scheuer nur geringe Aussichten auf Erfolg." Dies betreffe vor allem die Frage der Rechtsgrundlage für einen Haftungsanspruch sowie das Durchdringen des Vorwurfs einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung.
2019 wurde die Pkw-Maut vom EuGH gestoppt
Das Ministerium folge der Empfehlung, um weiteren Schaden für den Steuerzahler abzuwenden. Es betonte zugleich: "Unabhängig davon bleibt es bei der unbestrittenen politischen Verantwortlichkeit von Bundesminister a.D. Scheuer."
Die Pkw-Maut - ein Prestigeprojekt der CSU in der Bundesregierung - war 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Zentraler Knackpunkt war, dass nur Fahrer aus dem Inland für die Maut voll bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollten. Scheuer war damals Verkehrsminister. Kurz nach dem Urteil kündigte er die Verträge mit den vorgesehenen Betreibern, die dann Schadenersatz forderten.
Bund muss 243 Millionen Euro zahlen
Eine Verständigung nach einem Schiedsverfahren ergab, dass der Bund ihnen 243 Millionen Euro zahlen musste. In der Kritik stand auch, dass Scheuer die Betreiberverträge Ende 2018 abgeschlossen hatte, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand.
Der heutige Verkehrsminister
Volker Wissing (FDP) hatte das Gutachten im Juli in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob Haftungsansprüche gegen seinen Vorgänger Scheuer bestehen und gerichtlich durchsetzbar sind. "Wir können die Akte bei 243 Millionen Euro nicht einfach beiseitelegen", sagte der FDP-Politiker damals.
Dabei machte er deutlich, dass das Gutachten klären sollte, ob ein Regress im konkreten Fall möglich sei oder nicht. Das sei letztlich keine politische Frage. Ein Schaden sei entstanden. Für eine rechtliche Verantwortung müssten aber weitere Voraussetzungen vorliegen.
Quelle: dpa