Ministerin für Widerspruchslösung:Bayern fordert neues Organspende-Gesetz
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Die Spendenbereitschaft beim Thema Organspende sinkt in Deutschland. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach fordert deshalb eine Neuregelung.
Organspende erfolgt bisher nach Zustimmungslösung. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach setzt sich für die Widerspruchslösung ein.
Quelle: dpa
Bei der Organspende gilt in Deutschland die Zustimmungslösung: Nur die Person kommt als Spender in Frage, die zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt hat. Angesichts sinkender Organspenderzahlen fordert die bayrische Gesundheitsministerin, Judith Gerlach (CSU), rasch die Initiativen zur Einführung einer Widerspruchslösung wieder aufzunehmen. Sie sagte dazu der "Augsburger Allgemeinen":
Der Bundestag sollte den bereits ausgearbeiteten Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung möglichst bald aufgreifen.
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Judith Gerlach, bayrische Gesundheitsministerin
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Bayerische Ministerin wirbt für Widerspruchslösung
Dass die Zahl der Organspender im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2023 von 965 auf 953 sogar noch weiter gesunken sei, zeige, dass dringend gehandelt werden müsse, mahnte Gerlach. "Die Widerspruchslösung bietet die Chance, dass mehr Menschen ein lebensrettendes Spenderorgan bekommen, denn Organspende wäre dann der Normalfall", betonte sie. Gleichzeitig sei im Fall der Widerspruchslösung das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen ebenso garantiert wie beim bisherigen Gesetz.
Jeder und jede wäre bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Organspender, könnte dem aber aktiv widersprechen.
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Judith Gerlach, bayrische Gesundheitsministerin
Organspende bisher nur nach vorheriger Zustimmung
Sowohl der Bundesrat als auch eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe hatten im vergangenen Jahr entsprechende Gesetzentwürfe eingebracht, die jedoch durch die vorzeitige Auflösung des Parlaments nicht mehr zur Abstimmung kamen.
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Die Organspende erfolgt in Deutschland nur, wenn jemand dies vor seinem Tod klar erlaubt hat, zum Beispiel mit dem Organspendeausweis - oder wenn die Angehörigen zustimmen. Weil es zu wenige Spenderorgane gibt, wird immer wieder eine Umstellung auf die Widerspruchslösung diskutiert. Patientinnen und Patienten müssten dann widersprechen, wenn sie nicht mit einer Organentnahme einverstanden sind, andernfalls gelten sie automatisch als Spender.
Allein in Bayern warteten derzeit mehr als 1100 Menschen auf ein Spenderorgan, sagte Gerlach. In den ersten drei Monaten dieses Jahres gab es den Angaben zufolge im Freistaat aber nur 38 zur Verfügung stehende Organspender.
Die katholische und die evangelische Kirche lehnen die Widerspruchslösung ab und unterstreichen den Charakter einer freiwilligen Organspende "im Sinne einer bewusst und höchstpersönlich getroffenen eigenen Entscheidung". Unterstützer der Reform versprechen sich dadurch mehr Organspender.
Quelle: dpa
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