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"Drecksack"-Beleidigung im Netz:Özdemir bekommt nach Pöbelei Schmerzensgeld
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Ein Nutzer auf Facebook versieht ein Video von Minister Özdemir mit dem Wort "Drecksack". Das ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, entscheidet das Landgericht Koblenz.
Cem Özdemir muss Online-Beleidigungen nicht tolerieren.
Quelle: dpa
Kritiker oder Pöbler dürfen Bundeslandwirtschaftsminister und Grünen-Politiker Cem Özdemir (Grüne) nicht als "Drecksack" bezeichnen. Das sei ehrenrührig und nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt - das entschied das Landgericht Koblenz in einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss. Es lehnte damit die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Facebook-Nutzer ab.
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"Drecksack"-Kommentar kostet Nutzer Geld
Der Facebook-Nutzer hatte im April 2022 ein von Özdemir ins Internet eingestelltes Video über sein Profil mit dem Kommentar "Drecksack" versehen. Auf die Klage des Ministers hin verurteilte das zuständige Amtsgericht den Mann zur Unterlassung und zur Zahlung eines Schmerzensgelds von 600 Euro. Zudem muss er vorgerichtliche Abmahnkosten in Höhe von 800 Euro bezahlen.
Vor dem Landgericht wollte der Mann die Abweisung der Klage erreichen und beantragte hierfür Prozesskostenhilfe. Sein Post sei eine zwar unsachliche, aber zulässige Meinungsäußerung.
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Verletzung Özdemirs überwiegt Meinungsfreiheit
Das Landgericht Koblenz lehnte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab. Das Rechtsmittel habe "keine Aussicht auf Erfolg". Zwar handle es sich um eine Meinungsäußerung. Diese sei aber ehrenrührig und verletze Özdemir in seinem Persönlichkeitsrecht. Dies überwiege gegenüber der Meinungsfreiheit des Facebook-Nutzers.
Zur Begründung erklärte das Landgericht, zum Thema des Videos habe das Schimpfwort "Drecksack" keinerlei Bezug. In dem sozialen Netzwerk entfalte der Kommentar zudem eine erhebliche Breitenwirkung.
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Facebook-Nutzer erkennt Gerichtsbeschluss an
Auch Machtkritik "erlaubt nicht jede auch ins Persönliche gehende Beschimpfung von Amtsträgern oder Politikern", betonten die Koblenzer Richter. Verächtlichmachung oder Hetze sei auch gegenüber Amtsträgern und anderen Personen des öffentlichen Lebens unzulässig.
Nach dem Beschluss zur Prozesskostenhilfe nahm der beklagte Facebook-Nutzer inzwischen seine Rechtsmittel zurück. Er erkannte die Entscheidung des Amtsgerichts an.
Quelle: ZDF
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Quelle: AFP
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