Justizskandal in NRW? Streit um Chefposten des OVG Münster
Minister Limbach unter Druck:Vetternwirtschaft in NRW?
von Ralph Goldmann
|
Seit drei Jahren ist der Chefposten des Oberverwaltungsgerichts in Münster unbesetzt. Die Opposition wirft der Landesregierung "Mauscheleien" vor und fordert Aufklärung.
Der Chefposten beim Oberverwaltungsgericht in Münster ist seit Jahren unbesetzt.
Das Besetzungsverfahren an der Spitze der Behörde ist dagegen schon viel länger ein zähes Politikum. Es beginnt im Mai 2021, als die frühere OVG-Präsidentin in Ruhestand geht. Damals regiert an Rhein und Ruhr noch schwarz-gelb. Justizminister ist Peter Biesenbach von der CDU. Er schreibt die Stelle aus und es bewerben sich drei Kandidaten - darunter auch ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts. Biesenbach aber spricht sich für einen der anderen Kandidaten aus.
Neuer Justizminister setzt sich für andere Bewerberin ein
Ein Jahr später ist Wahltag in NRW und die Grünen lösen die FDP als kleinen Koalitionspartner ab. Der neue Justizminister ist jetzt ein Grüner und heißt Benjamin Limbach. Der hat offenbar einen anderen Favoriten für die Stelle und stoppt schon im Mai 2022 die Verfügung seines Vorgängers. Zweieinhalb Monate später hat er dann eine vierte Bewerbung auf dem Tisch - von einer Beamtin aus dem NRW-Innenministerium. Limbach nennt die neue Bewerberin "hervorragend geeignet", schreibt sogenannte "Überbeurteilungen" über sie und schlägt vor, die Stelle mit ihr zu besetzen.
Die Opposition wittert Mauschelei: Die ausgewählte Kandidatin sei nicht nur eine ehemalige Richterkollegin des Ministers, sondern auch noch Duz-Freundin. Limbach aber hatte mehrfach betont, es gebe "kein Näheverhältnis". Er sei in zehn Jahren vielleicht dreimal mit ihr essen gewesen und er duze auch einen anderen Bewerber: "Es gab keine politische Einflussnahme auf das Besetzungsverfahren." Das Verfahren sei "fair, transparent und offen" geführt worden, so Limbach.
Weil der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall überwachen darf, hat die AfD gegen das Urteil Berufung eingelegt. Jetzt prüft das Oberverwaltungsgericht Münster, ob das rechtens ist.12.03.2024 | 2:10 min
Eilanträge von unterlegenen Bewerbern
Zwei unterlegene Bewerber sehen das offenbar anders und versuchten, mit Eilanträgen vor den Verwaltungsgerichten Münster und Düsseldorf, das Verfahren zu stoppen. Zunächst mit Erfolg. Das VG Münster sprach sogar von einem "manipulativen Vorgehen" des Ministers. Die nächste Instanz aber, ausgerechnet das OVG in Münster, sah kein Problem und entschied Anfang 2024 ganz anders: Die eigene Präsidentenstelle dürfe sehr wohl mit der Wunschkandidatin des Justizministers besetzt werden.
Die Opposition will jetzt Licht ins Dunkel bringen und im Landtag einen Untersuchungsausschuss einsetzen, wie der SPD-Fraktionsvorsitzende Jochen Ott heute ankündigte: "Wir nutzen das als pure Notwehr, denn wir haben seit Monaten auf viele Fragen keine Antworten bekommen. Mit dieser Salamitaktik ist ab sofort Schluss. Wir wollen, dass alles rund um die Besetzung ans Licht kommt." Sein Amtskollege Henning Höne (FDP) sagt:
Die Landesregierung hat hier einen wahren Justizskandal vom Zaun gebrochen. Das darf man nicht unter den Teppich kehren.
„
Henning Höne, FDP
Chefposten könnte noch lange unbesetzt bleiben
Nicht nur der grüne Justizminister steht jetzt unter Druck, auch die Staatskanzlei von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). Denn der unterlegene Bundesrichter versicherte eidesstattlich, der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsgruppe, Ansgar Heveling, habe ihn darüber unterrichtet, dass man sich in Düsseldorf eine Frau als OVG-Präsidentin wünsche. Dies sei vor allen Dingen ein Wunsch der Grünen. Heveling bestätigte das Gespräch. Staatskanzlei-Chef Nathanael Liminski (CDU) habe davon gewusst.
Der unterlegene Bundesrichter zog deshalb vor das Bundesverfassungsgericht, das nun in der Sache entscheiden muss. Der Chefposten beim OVG Münster könnte also noch Jahre unbesetzt bleiben.
Um dir eine optimale Website der ZDFmediathek, ZDFheute und ZDFtivi präsentieren zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Techniken ein. Einige der eingesetzten Techniken sind unbedingt erforderlich für unser Angebot. Mit deiner Zustimmung dürfen wir und unsere Dienstleister darüber hinaus Informationen auf deinem Gerät speichern und/oder abrufen. Dabei geben wir deine Daten ohne deine Einwilligung nicht an Dritte weiter, die nicht unsere direkten Dienstleister sind. Wir verwenden deine Daten auch nicht zu kommerziellen Zwecken.
Zustimmungspflichtige Datenverarbeitung • Personalisierung: Die Speicherung von bestimmten Interaktionen ermöglicht uns, dein Erlebnis im Angebot des ZDF an dich anzupassen und Personalisierungsfunktionen anzubieten. Dabei personalisieren wir ausschließlich auf Basis deiner Nutzung der ZDFmediathek, der ZDFheute und ZDFtivi. Daten von Dritten werden von uns nicht verwendet. • Social Media und externe Drittsysteme: Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern. Unter anderem um das Teilen von Inhalten zu ermöglichen.
Du kannst entscheiden, für welche Zwecke wir deine Daten speichern und verarbeiten dürfen. Dies betrifft nur dein aktuell genutztes Gerät. Mit "Zustimmen" erklärst du deine Zustimmung zu unserer Datenverarbeitung, für die wir deine Einwilligung benötigen. Oder du legst unter "Einstellungen/Ablehnen" fest, welchen Zwecken du deine Zustimmung gibst und welchen nicht. Deine Datenschutzeinstellungen kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in deinen Einstellungen widerrufen oder ändern.