Treffen zum Thema Migration: Was wollen Bund und Länder?

    FAQ

    Landeschefs treffen Kanzler:Asyl: Worüber beraten Bund und Länder?

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    Pro-Kopf-Pauschale, Bezahlkarte, Arbeitspflicht, Ruanda-Modell - in den vergangenen Wochen wurden viele Vorschläge in der Migrationspolitik auf den Tisch gelegt. Ein Überblick.

    Migranten und Zelte
    Überall im Land klagen Städte und Kommunen, dass sie die Flüchtlinge nicht mehr unterbringen können. Von Bund und Ländern erwarten sie entschiedene Maßnahmen.06.03.2024 | 2:42 min
    Zu ihrem Treffen in Berlin haben die Regierungschefs der Länder Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) eingeladen. Sie wollen mit ihm darüber sprechen, wie es in der Migrations- und Asylpolitik weitergeht. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

    Warum sprechen Bund und Länder schon wieder über Migration und Asyl?

    Das Thema birgt gesellschaftlichen Sprengstoff - vor allem da, wo Kitaplätze und bezahlbare Wohnungen fehlen. Auch die Unterbringung einer größeren Zahl von Asylsuchenden in Gemeinden mit wenigen Einwohnern sorgt mancherorts für Spannungen. Meinungsforscher haben festgestellt, dass die Bereitschaft, geflüchtete Menschen aufzunehmen, zuletzt erheblich gesunken ist.

    Geht es vor allem um Geld?

    Nicht nur. Bei ihrem Treffen im November haben Scholz und die Ministerpräsidenten vereinbart, dass der Bund seine Zahlungen an die Länder erhöht.
    Mit einer Pro-Kopf-Pauschale von 7.500 Euro pro Jahr für jeden, der erstmals in Deutschland Asyl beantragt, gibt es nun ein System, das eine automatische Anpassung an die Zahl der Asylbewerber vorsieht. Das war Ländern und Kommunen wichtig.
    Hendrik Wüst bei der ZDF-Sendung Moma, aufgenommen am 06.03.2024
    "Der Druck bleibt unglaublich groß" erklärt Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Niedersachsen. "Den kriegen wir nicht wegverwaltet."06.03.2024 | 7:07 min

    Was steht sonst noch an?

    Bund und Länder haben vereinbart, Asylverfahren und Asylklageverfahren zu beschleunigen - damit Menschen ohne Bleiberecht Deutschland schneller wieder verlassen.
    Für die Asylverfahren ist Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verantwortlich, der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) untersteht. Dort liegt die Verfahrensdauer aktuell durchschnittlich bei 7,2 Monaten. Laut Bundesamt dauerten die Verfahren, in denen sich Asylbewerber gegen einen Bescheid des Bamf juristisch zur Wehr setzen, im vergangenen Jahr alleine in der ersten Instanz durchschnittlich 20,7 Monate. Hier sind die Länder gefordert, denn diese Gerichte liegen in ihrem Verantwortungsbereich.
    So viele Flüchtlinge leben in Deutschland

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    Inzwischen abgeräumt wurde das Thema Bezahlkarte für Asylbewerber, hier gab es eine Einigung. Unwahrscheinlich ist ein Beschluss zu einer von einigen Politikern geforderten Arbeitspflicht für Asylbewerber.
    Britta Buchholz
    Bei der Ministerpräsidentenkonferenz, an der auch Bundeskanzler Scholz teilnimmt, geht es erneut um die Asylpolitik. Wo besteht Handlungsbedarf? Britta Buchholz berichtet. 06.03.2024 | 1:14 min

    Und was ist mit der Forderung nach einer Begrenzung der Asylzuwanderung?

    Die wird vor allem von der Union vorgetragen, die dazu auch schon mehrfach Zahlen in den Raum gestellt hat. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) nannte zuletzt beispielsweise "50.000 oder 60.000 Flüchtlinge pro Jahr".
    In puncto Grenzkontrollen hat die Bundesregierung geliefert, wenn auch aus Sicht einiger CDU-Politiker zu spät. Mitte Oktober hatte Faeser stationäre Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz angeordnet und seither mehrfach verlängert. Fest steht, dass die zusätzlichen Grenzkontrollen dazu beigetragen haben, dass weniger Menschen versuchen, unerlaubt nach Deutschland einzureisen.
    Asylanträge pro Jahr

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    Zwar wird nur in Ausnahmefällen jemand an der Grenze zurückgewiesen. Doch für die Schlepper, die Strafverfolgung fürchten müssen, steigt durch die Kontrollen das Risiko, entdeckt zu werden. Dass sich Schlepper neue Routen suchen können und langfristig vor allem europäische Lösungen wirken, ist den meisten Politikerinnen und Politikern dennoch klar.

    Wie viele Geflüchtete sind es denn eigentlich?

    Laut Bamf stellten 2023 in Deutschland 329.120 Menschen erstmals einen Asylantrag - die meisten von ihnen kamen aus Syrien, der Türkei und Afghanistan. Das waren rund 50 Prozent mehr Erstanträge als 2022.
    Derzeit leben hierzulande zudem infolge des vor zwei Jahren begonnenen russischen Angriffskriegs rund 1,14 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine, die keinen Asylantrag stellen müssen. Im Januar ist die Zahl der neuen Anträge im Vergleich zum Vorjahresmonat gesunken. Mit 26.376 Erstanträgen lag sie um 9,3 Prozent unter dem Wert vom Januar 2023, allerdings um 14,6 Prozent über dem von Dezember 2023.
    Entscheidungen über Asylanträge

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    Geht es auf EU-Ebene voran?

    Ja. Doch bis die im Dezember vereinbarten Reformen umgesetzt sind, dürften noch Jahre vergehen. Beispielsweise müssen an den Außengrenzen der Europäischen Union Zentren errichtet werden, in denen Schutzsuchende aus Staaten mit einer niedrigen Anerkennungsquote dann ihre Asylverfahren durchlaufen sollen.
    Alexander Dobrindt bei der Generraldebatte im Bundestag in Berlin am 06.09.2023
    CSU-Politiker Alexander Dobrindt hat sich für Asylverfahren in Ruanda ausgesprochen. Dadurch könne Migration gestoppt werden.03.03.2024 | 0:26 min

    Was wollen die Länder noch?

    Die Bundesregierung hat zugesagt, zu prüfen, ob Asylverfahren nicht in Deutschland, sondern in einem Staat außerhalb der EU, der dazu bereit wäre, durchgeführt werden könnten.

    Was ist mit den Abschiebungen?

    Faeser verweist auf das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz. Es enthält eine Reihe von Maßnahmen, um den Vollzug der Abschiebung effektiver zu machen und die Ausreisepflicht von Menschen ohne Bleiberecht besser durchsetzen zu können. So erhalten Behörden mehr Möglichkeiten, Ausreisepflichtige aufzufinden, ihre Identität anhand von Dokumenten zu klären und ein Untertauchen zu verhindern.
    Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wird von bislang zehn Tagen auf 28 Tage verlängert. Außerdem sollen Behördenvertreter in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume als das Zimmer des Abzuschiebenden betreten dürfen.
    Quelle: dpa

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