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Eigenbedarf und Mietpreisbremse:Wie die Ampel Mieter im Stich lässt
von K. Belousova, S. Odenthal, P. Podjavorsek, A. Randerath
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Die Ampel tritt auf der Stelle, auch beim Thema Mieterschutz. Strengere Regeln für Eigenbedarf? Werden kaum kommen. Und die Mietpreisbremse? Könnte sogar eingeschränkt werden.
Gefeiert von der Politik, sollte die Mietpreisbremse dafür sorgen, dass vor allem in Großstädten die Mieten nicht mehr so schnell steigen. Doch vielerorts verfehlt sie ihr Ziel.08.10.2024 | 8:07 min
Verstößt meine Miete gegen die Mietpreisbremse? Das ist eine Frage, die sich in Deutschland viele Mieterinnen und Mieter in Ballungsräumen stellen. Auch Jost Lühle aus Potsdam. Mit seiner Freundin lebt er in Babelsberg auf 67 Quadratmetern. Die Wohnung ist ruhig gelegen, ein sanierter Altbau mit Balkon und normaler Innenausstattung. Dafür zahlt er 19 Euro pro Quadratmeter.
"Das ist, je nachdem, wie man den Mietenspiegel auslegt, 80 bis 100 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete", erklärt er im Gespräch mit ZDF frontal.
Mieterbund: Ausnahmen bei Mietpreisbremse müssen weg
Lühles Vermieter sieht das anders und beruft sich auf Ausnahmen bei der Mietpreisbremse. "Dazu zählen eine bereits vorher vereinbarte höhere Vormiete und getätigte Modernisierungsmaßnahmen, also Investitionen in das Objekt", heißt es auf Anfrage von ZDF frontal.
Den Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, überrascht diese Antwort nicht. Vermieter könnten von der Ausnahme Gebrauch machen, keine Mietpreisbremse einhalten zu müssen, wenn sie neuen Mietern sagen, dass umfassend modernisiert worden sei. Dieses Argument würde immer wieder genannt, um die Mietpreisbremse nicht einhalten zu müssen. "Diese Ausnahmen, die müssten weg", fordert er von der Politik.
Wer eine Wohnung sucht, hat es vor allem in Großstädten schwer. Aus Mangel an Alternativen erklären sich Mieter bereit, überhöhte Preise zu zahlen.09.04.2024 | 8:48 min
Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse
Die Ampel-Regierung hat sich mittlerweile auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028 verständigt - eine Streichung der Ausnahmen ist darin jedoch nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Der Gesetzentwurf von FDP-Justizminister Marco Buschmann schränkt die Anwendung der Mietpreisbremse noch stärker ein als bisher.
"Wenn die Länder die Mietpreisbremse zur Anwendung bringen wollen, müssen sie dies begründen. Dafür sollen künftig etwas höhere Anforderungen gelten", erklärt das Justizministerium auf Anfrage.
Kritik von SPD an Marco Buschmann
Daran gibt es auch innerhalb der Ampel Kritik, unter anderem von SPD-Politikerin Zanda Martens. Sie ist Berichterstatterin der Bundestagsfraktion für Mietrecht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Mieterbundes NRW. Martens befürchtet, dass Buschmanns Gesetzentwurf letztendlich das Aus für die Mietpreisbremse bedeuten könnte.
"Dann macht man einfach die Anwendung so kompliziert, so unmöglich, so rechtsunsicher, dass man einfach davon ausgehen kann, dass sie eh nicht mehr angewendet wird, weil kein Land, keine Kommune sich diese rechtlichen Unsicherheiten mehr antun möchte", so Martens.
Die Ampelkoalition hat sich Medienberichten zufolge auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028 geeinigt. Die Regelung wurde im Jahr 2015 eingeführt.17.10.2024 | 0:25 min
Reform bei Eigenbedarfsklagen gefordert
Reformbedarf sehen Mieterschutzverbände jedoch nicht nur bei der Mietpreisbremse, sondern auch bei Eigenbedarfsklagen. Etwa, wenn Vermieter Eigenbedarfsklagen vortäuschen. "Wir fordern, dass da ein Bußgeldtatbestand geschaffen wird", erklärt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. In der Praxis komme es nämlich immer wieder dazu, dass Eigenbedarfskündigungen vorgeschoben würden, um Wohnungen später teurer weiterverkaufen zu können.
SPD und Grüne im Bundestag zeigen sich offen für mögliche Reformen. "Wir würden gerne den Kreis der Berechtigten auf Verwandte ersten oder zweiten Grades einschränken. Das heißt, dass ich das für die eigene Tochter, für den Sohn, für die Eltern anmelden könnte. Aber zum Beispiel nicht mehr für die Nichte, für den Neffen", erklärt Hanna Steinmüller, Bundestagsabgeordnete der Grünen.
Von jährlich rund 80.000 Eigenbedarfskündigungen deutschlandweit geht der Deutsche Mieterbund mittlerweile aus. Doch nicht alle sind berechtigt, sondern nur vorgetäuscht.30.11.2024 | 7:10 min
Zudem kann sie sich vorstellen bestimmte Personengruppen besser vor Eigenbedarfskündigungen zu schützen - etwa ältere Menschen und Familien mit kleinen Kindern.
FDP sieht keinen Handlungsbedarf
Das FDP-Bundesjustizministerium sieht hingegen keinen Handlungsbedarf. Auf Anfrage heißt es, dass zur Eigenbedarfskündigung derzeit keine hinreichenden Erkenntnisse vorlägen, "die Anlass zur Änderung der gegenwärtigen Rechtslage geben würden."
Dass es in dieser Legislatur mehr rechtlichen Schutz für die über 50 Millionen Mieterinnen und Mieter in Deutschland geben wird, ist unwahrscheinlich. Zu weit liegen hier die Positionen innerhalb der Ampel auseinander. Dabei wünschen sich viele von ihnen mehr Engagement aus der Politik.
Auch Jost Lühle aus Potsdam. Erst kürzlich teilte sein Vermieter in einem Schreiben mit, dass er die Wohnung künftig möglicherweise benötige - wegen Eigenbedarfs.
Quelle: ZDF
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