Linksextremismus: Haftstrafe gegen Lina E. von BGH bestätigt

    Bundesgerichtshof:Linksextremismus: Haftstrafe für Lina E. bestätigt

    von Karl Anton Gensicke
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    Der BGH hat das Urteil gegen Linkextremistin Lina E. bestätigt - die mehrjährige Haftstrafe bleibt bestehen. E. wurde wegen Angriffen auf Personen aus der rechten Szene verurteilt.

    Sitzung des Bundesgerichtshofs zum Fall Lina E.. Die Vertreter der Justiz tragen dunkelrote Roben.
    Das Urteil ist mit der Entscheidung des BGH rechtskräftig.19.03.2025 | 1:35 min
    Nach langen Ermittlungen, zahlreichen Prozesstagen und Einsprüchen sowohl von Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung ist das Urteil gegen Lina E. nun rechtskräftig. Das höchste deutsche Strafgericht, der Bundesgerichtshof (BGH), bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden von 2023 - und damit die Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Dieses Urteil stieß bereits damals insbesondere im linken Spektrum auf Widerstand.

    Gericht über Lina E.: "Herausgehobene" Rolle in linksextremer Gruppe

    Laut Verfassungsschutz gehörten 2023 37.000 Personen dem linksextremistischen Spektrum an, 11.200 Personen stufte der Inlandsnachrichtendienst als gewaltbereit ein - eine davon Lina E. Die heute 30-jährige soll im Zeitraum zwischen 2018 und 2020 mit weiteren Militanten in Leipzig, Eisenach und Wurzen tatsächliche wie auch vermeintliche Rechtsextremisten brutal zusammengeschlagen, sie regelrecht gejagt haben.
    Zu ihren Opfern zählten bekannte Namen der rechtsextremen Szene wie Neonazi Leon R. und Mitglieder der Kampfsportgruppe "Knockout 51". Die Angriffe seien sorgfältig vorbereitet und durchgeführt wurden. Das OLG Dresden stellte fest, dass Lina E. dabei innerhalb ihrer Gruppe eine "herausgehobene" Rolle zukam. Die Studentin habe als "Überblicksperson" agiert, das Opfer ausgewählt und das Umfeld während des Angriffs beobachtet.

    Die Zahl linksextremistisch motivierter Straftaten ist laut Verfassungsschutz im Jahr 2023 um 10,4 Prozent auf 4.248 Delikte (2022: 3.847) gestiegen. Angriffe auf Rechtsextremisten bilden laut Verfassungsschutz dabei die häufigsten Straftaten (1.650 Delikte, plus 4,7 Prozent), gefolgt von Straftaten gegen die Polizei (1.135 Delikte, plus 18,2 Prozent).

    Revision beim Bundesgerichtshof

    Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung zeigten sich mit dem Urteil des OLG Dresden unzufrieden. Die Staatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe, Lina E. und ihre Anwälte wendeten sich gegen die Verurteilung. Das Hauptargument der Verteidigung: Es habe keine stichhaltigen Beweise für die Beteiligung ihrer Mandantin an den vorgeworfenen Überfällen wie auch für das Agieren als "kriminelle Vereinigung" gegeben. Insbesondere die Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugen stellte die Verteidigung infrage.
    Während des Prozesses am BGH befand sich Lina E. auf freiem Fuß. Das OLG Dresden hatte nach ihrer Verurteilung die Strafe außer Vollzug gesetzt, nachdem sie sich bereits zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft befand. Die Reststrafe sollte sie erst antreten, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
    Solidaritätskundgebung für mutmaßliche Linksextremistin
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    Bundesgerichtshofs bestätigt OLG Dresden

    Gegen den Willen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung hat der BGH das Urteil des OLG Dresden nicht aufgehoben - das höchste Strafgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Zwar nahm der 3. Senat "geringfügige Änderungen des Schuldspruchs" vor, Auswirkung auf die vom OLG Dresden festgestellte Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten hatte dies jedoch nicht.
    Das Urteil ist damit rechtskräftig, das Verfahren um Lina E. endgültig abgeschlossen. Der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer erklärte bei der Urteilsverkündung des BGH:

    Das Mittel der politischen Auseinandersetzung ist das Wort, nicht die Gewalt.

    Jürgen Schäfer, Vorsitzender Richter

    "Das zusammenschlagen und zusammentreten von Menschen mit unter Umständen weitreichenden Folgen ist durch eine politische, sonst weltanschauliche oder etwa auch religiöse Motivation gleich welcher Art nicht zu rechtfertigen und nicht zu entschuldigen."
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    Prozess von Protesten aus linkem Spektrum begleitet

    Die Linksextremistin muss nun ihre Reststrafe verbüßen. Wie lange Lina E. noch in Haft kommt, müsse nach Angaben ihres Anwalts nun ausgerechnet werden. Dabei sei insbesondere die Untersuchungshaft von zweieinhalb Jahren zu berücksichtigen.
    Der gesamte Prozess wurde von zahlreichen Protesten des linken Spektrums begleitet. Die Protestierenden forderten Solidarität mit der aus Hessen stammenden Lina E., trugen Schilder beschriftet mit "Free Lina", "Freiheit für alle politischen Gefangenen" und "keine Kriminalisierung antifaschistischen Widerstands". Nach der Urteilsverkündung des OLG Dresden 2023 kam es vereinzelt zu gewaltsamen Ausschreitungen. Aus diesem Grund verschärfte der BGH die Sicherheitsvorkehrungen während der mündlichen Verhandlung im Februar und der heutigen Urteilsverkündung. Bislang kam es zu keinen weiteren Ausschreitungen.

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    Quelle: dpa

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