LGBTQIA+-Rechte: CDU-Politiker gegen Grundgesetzänderung
LGBTQIA+-Rechte in Verfassung?:CDU-Politiker: "Kein Anlass", Grundgesetz zu ändern
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Sollen LGBTQIA+-Rechte explizit ins Grundgesetz? Die Ampel sagt ja, ist für eine Verfassungsänderung jedoch auf die Union angewiesen. Die CDU streubt sich - zumindest in Teilen.
München feierte den Christopher Street Day unter dem Motto "Vereint in Vielfalt – gemeinsam gegen rechts".
Quelle: Imago Images/Michael Gstettenbauer
Die CDU-Spitze hält das Vorhaben für unnötig, ein Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität im Grundgesetz zu verankern. "Den Grundrechtekatalog, also die Herzkammer unserer Verfassung anzutasten, bedarf es ganz besonderer Gründe", sagte Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU). Er sei da grundsätzlich skeptisch.
"Für eine Änderung des Grundgesetzes sehe ich aber auch keinen Anlass, da der Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung bereits in Artikel 3 verwirklicht ist", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Zehntausende Menschen demonstrieren mit einer Parade im Rahmen des Christopher Street Days in Berlin für die Gleichberechtigung aller Menschen.27.07.2024 | 0:20 min
Durch das Grundgesetz, die europäische Menschenrechtskommission, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz würden Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität schon jetzt verboten, so Frei.
Grönemeyer forderte Grundgesetz-Änderung
In Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es bisher es bisher: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." In Absatz 3:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
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Art. 3 Absatz 3 GG
Sexuelle Identitäten werden bisher jedoch nicht explizit erwähnt.
Am Wochenende hatten etwa in Berlin Hunderttausende zum Christopher Street Day (CSD) für mehr Rechte von LGBTQIA+-Menschen demonstriert. Bei der Kundgebung in Berlin hatte etwa der Sänger Herbert Grönemeyer gefordert, Artikel 3 müsse ergänzt werden um den Zusatz, "dass niemand wegen seiner geschlechtlichen und sexuellen Identität benachteiligt werden darf".
Der Begriff LGBTQIA+ steht für "Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer, Intersex and Asexual", auf deutsch "Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transgender, Queer, Intersexuell und Asexuell". Das "+" steht für alle weiteren Identitäten. "Queer" wird oft als Sammelbegriff verwendet, für Personen, die sich jenseits von heteronormativen und Cis-Normen bewegen.
Beim CSD in Berlin forderten auch die Demo-Veranstalter: Der Schutz queerer Menschen soll ins Grundgesetz aufgenommen werden.27.07.2024 | 1:57 min
Kein Konsens innerhalb der CDU
Die Verankerung von sexueller Identität als Diskriminierungsmerkmal im Grundgesetz steht auch als Vorhaben im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition. Dies umzusetzen ist schwierig: Für eine Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.
Aus einigen CDU-geführten Landesregierungen gibt es dafür sogar Unterstützungssignale, etwa aus Berlin. Die Regierung von Kai Wegner in Berlin hatte beispielsweise bereits 2023 eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Artikel 3 angekündigt. In seiner Eröffnungsrede des CSD im vergangenen Jahr, sagte er laut Tagesspiegel:
Wir wollen den Artikel 3 des Grundgesetzes ändern. Da muss die sexuelle Identität mit rein. Das ist mein Versprechen.
„
Kai Wegner
Aus Sicht der CSD-Organisatoren ist seitdem nicht ausreichend viel passiert. Wegner hielt deshalb nicht, wie es für den Regierenden Bürgermeister üblich ist, auch in diesem Jahr die Eröffnungsrede.
In Städten ist der Anteil queerer Menschen höher als auf dem Land, wo viele ihre Sexualität nur im Verborgenen ausleben. Doch die LGBTQ-Community wird auch in den Provinzen sichtbarer.21.07.2024 | 30:09 min
Paragraf 175 erst in den 1990er Jahren abgeschafft
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hat immer wieder betont, dass 1949 Homo- und Bisexuelle als einzige Opfergruppe der Nationalsozialisten bewusst nicht in Artikel 3,3 aufgenommen worden seien.
So seien gleichgeschlechtlich liebende Männer im demokratischen Nachkriegsdeutschland weiterhin der Verfolgung durch den erst 1994 endgültig abgeschafften Paragrafen 175 im Strafgesetzbuch unterworfen gewesen.
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