"Letzte Generation": Anklage als kriminelle Vereinigung

    Vorwurf krimineller Vereinigung:Anklage gegen "Letzte Generation"-Aktivisten

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    Die Generalstaatsanwaltschaft München hat fünf Klimaaktivisten der früheren "Letzten Generation" wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt.

    Eine Aktivistin wird von zwei Polizisten von der Straße getragen, aufgenommen am 18.09.2023
    Quelle: dpa

    Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Klimaaktivisten der früheren Klimagruppe "Letzte Generation" wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt.
    Eine entsprechende Mitteilung der Gruppe selbst wurde der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage von der Generalstaatsanwaltschaft München bestätigt. Zu den konkreten Vorwürfen in der Anklage äußerte sich eine Sprecherin nicht.
    Ob es zum Prozess kommt, entscheidet nun das Landgericht München I. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Den fünf Mitgliedern werde vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, die auf das Begehen von Straftaten gerichtet gewesen sei, heißt es in der Mitteilung der Gruppe.

    X-Posting der "Letzten Generation"

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    Ein Sprecher des Landgerichts München I äußerte sich auf Nachfrage nicht zu dem Fall. Konkrete Angaben sind seitens der Gerichte in solchen Fällen meist aber erst üblich, nachdem alle Beschuldigten nachweislich direkt über eine Anklageerhebung informiert wurden.

    Wohl auch bekannte Klimaaktivistin Carla Hinrichs angeklagt

    Die Anklageschrift umfasst den Angaben der früheren "Letzten Generation" zufolge 149 Seiten. Unter den Beschuldigten ist demnach auch die bekannte Klimaaktivistin Carla Hinrichs. Die Organisation bewertete die Erhebung der Anklage als "Angriff auf zivilgesellschaftliches Engagement als einen Eckpfeiler der Demokratie".
    Aktivisten der "Letzten Generation" hatten immer wieder mit Blockadeaktionen auf ihre Anliegen aufmerksam gemacht. So klebten sich Klimaaktivisten auf Straßen fest und sorgten so für Staus. Die Protestaktionen führten zu zahlreichen Anzeigen und auch zu vielen Strafverfahren. Inzwischen nennt sich die Gruppe "Neue Generation", ihre Protestformen veränderten sich ebenfalls.
    Neue Störaktion der "Letzten Generation"
    Klimaaktivisten der sogenannten "Letzten Generation" hatten auch an mehreren deutschen Flughäfen Protestaktionen gestartet. Bundesinnenministerin Faeser hatte die Störaktionen scharf verurteilt.15.08.2024 | 1:27 min

    Bundesweite Razzia sorgte für Aufsehen

    Eine bundesweite Razzia der Ermittler hatte im Mai 2023 teils scharfe Kritik und Streit vor Gericht ausgelöst. Damals hatten 170 Polizisten 15 Objekte in sieben Ländern durchsucht. Unter Federführung der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) und des Landeskriminalamts im Freistaat wurde auch die Internetseite der Gruppe vorübergehend abgeschaltet. Dort prangte stattdessen kurzzeitig der Satz: "Die LetzteGeneration stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar." Nach Kritik wurde der Hinweis schnell wieder entfernt.
    Bayerische Ermittler hatten auch einen Telefonanschluss der damals noch "Letzte Generation" genannten Gruppe abgehört, der unter anderem als Pressekontakt genutzt worden war - was wiederum Kritik unter anderem von Journalistenverbänden hervorgerufen hatte. Gerichte in München beurteilten die Razzia und die Abhöraktion aber letztlich als weitgehend rechtmäßig.
    Jurist Matthias Jahn per Zoom aus seinem Büro zugeschaltet
    Behörden hatten auch die Website der "Letzten Generation" beschlagnahmt. Um ein Klima zu erzeugen, das weitere Straftaten verhindere, sagte Jurist Matthias Jahn zu der Zeit bei ZDFheute live.24.05.2023 | 4:26 min

    Bei Verurteilung drohen lange Haftstrafen

    Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung kann nicht nur drastischere Schritte während der Ermittlungen bedeuten. Bei einer Verurteilung wegen dieses Vorwurfs droht den Rädelsführern bis zu fünf Jahre Haft, in manchen Fällen sogar bis zu zehn Jahre.
    Dafür müsste unter anderem nachgewiesen werden, dass der Zweck oder die Tätigkeit der "Letzten Generation" auf die Begehung von Straftaten gerichtet war, die mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können. Dazu gehört zum Beispiel auch Nötigung - einer der Hauptvorwürfe bei den umstrittenen und inzwischen weitgehend eingestellten Straßenblockaden.

    Was war der Zweck der Letzten Generation?

    Eine weitere Bedingung wäre laut Strafgesetzbuch, dass Straftaten der Klimaaktivisten nicht nur "ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung" sind. Genau das sei jedoch der Fall, argumentierte Carla Hinrichs, ehemalige Sprecherin der Gruppe, nach der Razzia. "Wir sind als Gruppe ja primär auf die Aufklärung der Gesellschaft über die Klimakrise ausgerichtet."
    Nach der Erhebung der Anklage wurde Hinrichs in einer Mitteilung der Gruppe zitiert: "Was tut man, wenn alles auf dem Spiel steht? Man tut sich zusammen und versucht, Alarm zu schlagen!" Dafür werde man nun angeklagt.

    Wir friedlich protestierende Menschen sollen für das Überbringen der schlechten Nachrichten verurteilt werden, für das Beharren auf Gerechtigkeit und dafür, dabei nicht allein gewesen zu sein. Ist das gerecht?

    Carla Hinrichs, Klimaaktivistin

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    Quelle: dpa

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    Quelle: dpa, AFP

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