Corona-Impfkampagne: Lauterbachs 45-Millionen-Euro-Problem

    Corona-Impfkampagne:Lauterbachs 45-Millionen-Euro-Problem

    Kristina Hofmann
    von Kristina Hofmann
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    Der Verdacht steht lange im Raum. Nun hat der Bundesrechnungshof geprüft und Minister Lauterbach angezählt: Er hat 45 Millionen Euro für die Corona-Impfkampagne falsch ausgegeben.

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nimmt an der wöchentlichen Kabinettssitzung der Bundesregierung im Bundeskanzleramt in Berlin teil.
    Der Bundesrechnungshof kritisiert das Bundesgesundheitsministerium. Sein Chef: Karl Lauterbach (SPD).
    Quelle: epa

    Es war das "Lagerfeuer für alle die, die die Pandemie weiter ernstnehmen". So hatte es Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gesagt. Dieses "Lagerfeuer der Vernünftigen", so Lauterbach, waren eigentlich Plakate. Fotos von Menschen die mit dem Slogan "Ich schütze mich" für die Impfung gegen Corona werben sollten. Und das im Oktober 2022, vor Beginn des dritten Corona-Winters, als die Infektionszahlen gerade wieder stiegen und die Booster-Impfungen stagnierten.
    Es war eine teures Lagerfeuer. Knapp 45 Millionen Euro hat die Impfkampagne gekostet. Doch das Geld ging an die Falschen. Das hat jetzt der Bundesrechnungshof festgestellt: Der Auftrag wurde unrechtmäßig vergeben. Und die Behörde hat weitere Ungereimtheiten im Ministerium entdeckt.

    Auftrag an Agentur von SPD und Scholz

    Seit Anfang 2023 war vermutet worden, dass Fehler bei der Auftragsvergabe passiert sein könnten. Die Opposition sprach vom "Verdacht der Vetternwirtschaft", den das Ministerium verschleiern wolle. Auch Lauterbachs Koalitionspartner FDP hatte von ihm Aufklärung verlangt. Der Haushaltsausschuss des Bundestages, dessen Vorsitzender der frühere Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) ist, hatte deswegen den Bundesrechnungshof um Prüfung gebeten.
    Der Bericht, der am Dienstag zugestellt wurde und dem ZDF vorliegt, ist eine Auflistung von Fehlern und Ungereimtheiten.
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    Kern der Kritik ist, dass der Auftrag für die Impfkampagne nicht an die Werbeagentur Brinkert-Lück hätte vergeben werden dürfen. Denn eigentlich hatte sich das Ministerium an die Agentur Scholz & Friends gebunden. Und hätte sie eine neue Agentur haben wollen, dann hätte sie vorher den Auftrag neu ausschreiben und neue Angebote einholen müssen. So wurde gegen das Vergaberecht verstoßen, Wettbewerb wurde damit "unzulässig ausgeschlossen".
    Das Ministerium erklärt das so: Scholz & Friends habe Brinkert-Lück einen Untervertrag erteilt. Doch das stimmt offensichtlich nicht: "Der Bundesrechnungshof kommt nach Auswertung der zur Verfügung gestellten Unterlagen zu dem Ergebnis", heißt es in dem Bericht, dass der Auftrag nicht erteilt, sondern die Agentur "verpflichtete". Und zwar genau die Agentur, die auch die SPD-Wahlkampagne im Bundestagswahlkampf 2021 und für Kanzlerkandidat Olaf Scholz verantwortete.
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    Vermerk nach sechs Monaten und plötzlich alles geheim

    Bereits im März 2022 hatte Scholz & Friends dem Ministerium die Impfkampagne vorgeschlagen. Im Juni erinnerte man wieder daran und bekam daraufhin eine Einladung zu einem Gespräch. Ab hier wird es unübersichtlich: Mal heißt es, Scholz & Friends habe Brinkert-Lück einen Unterauftrag erteilt. Mal dagegen, diesen Unterauftrag hätte es nie gegeben. Unrechtmäßig wäre er auf jeden Fall gewesen. Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Schluss:

    Das Bundesgesundheitsministerium konnte trotz mehrfacher Nachfrage keine Unterlagen beibringen, nach denen die Agentur (…) die Kampagnenagentur ausdrücklich mit der Durchführung der Impfkampagne beauftragt hatte.

    Bundesrechnungshof

    "Nur unvollständig" sei das alles im Ministerium dokumentiert worden. Über ein Abstimmungsgespräch seien zum Beispiel erst sechs Monate später ein Aktenvermerk angefertigt worden.
    Und: Nachträglich habe das Ministerium die ganzen Ausschreibungsunterlagen als vertraulich eingestuft. Begründung: Es gehe schließlich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Agenturen. Laut Bundesrechnungshof eine völlig unbegründete Einschätzung: Das sei "per se keine hinreichende Begründung für eine derartige Einstufung".

    Plötzlich fehlen einige Millionen Euro

    Seit Beginn der Pandemie, im Februar 2020, hatte sich das Ministerium, damals noch unter Minister Jens Spahn (CDU), für "Informationsmaßnahmen oder Unterstützung der Kommunikationsstrategie", wie es in der Ausschreibung hieß, an die Werbeagentur Scholz & Friends gebunden. 22 Millionen Euro sollten dafür bereitstehen. Jährlich konnte der Vertrag verlängert werden.
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    Was das Ministerium auch machte. Allerdings, so der Bundesrechnungshof, im März 2021 mit dem Hinweis, 18 Millionen Euro seien bereits ausgegeben, deswegen sollte der Projekttopf um 50 Prozent auf 33 Millionen Euro erhöht werden. Doch 18 Millionen waren noch gar nicht ausgegeben, sondern laut Bundesrechnungshof nur 8,5 Millionen. Das Ministerium "konnte seine falsche Berechnung nicht erklären", heißt es in dem Bericht.
    Ein Jahr später passiert das gleiche wieder: Der Vertrag wird verlängert – aber diesmal nur bis Ende Oktober 2022. Diesmal, so heißt es, seien 31,2 Millionen Euro und damit der Rahmen des Projektes schon fast vollständig ausgeschöpft. Stimmt nicht, sagt der Bundesrechnungshof: Bis dahin seien nur 18,5 Millionen Euro, insgesamt bis Ende Oktober sogar nur 19,8 Millionen ausgegeben worden. Wo der Rest ist? Gute Frage.
    Lauterbach selbst sprach bei seiner "Lagerfeuer"-Pressekonferenz immer von diesen 33 Millionen Euro. Der Bundesrechnungshof beziffert die Kampagne mit 44,8 Millionen Euro. Woher die Differenz kommt? Noch eine gute Frage.

    CDU: Lauterbach muss sich erklären

    Lauterbachs Kritiker fühlen sich durch den Bericht des Bundesrechungshofs bestätigt. "Die Ampelfraktionen haben die Pflichtverletzungen des Bundesgesundheitsministeriums über den gesamten Zeitraum gedeckt", sagt CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge zu ZDFheute. Jeder Aufklärungsversuch der Unionsfraktion im Gesundheitsausschuss sei behindert worden.

    Die Koalition muss sich die Frage gefallen lassen, inwieweit sie bei der Verschleppung der Sachverhaltsaufklärung aktiv Beihilfe geleistet hat.

    Bundestagsabgeordneter Tino Sorge (CDU)

    Sorge fordert, dass Lauterbach öffentlich Stellung zu dem Bericht des Bundesrechnungshofes beziehen müsse.
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    Sören Pellmann (Linke) kritisiert, die Bundesregierung habe "mit den fantasievollsten Begründungen" versucht, "das Parlament in die Irre zu führen". Dabei hätte der Minister wissen müssen, dass die Vergabe der Kampagne an dieselbe Agentur, die auch den Wahlkampf der SPD gestaltet hat, "mehr als ein Geschmäckle hat". Der Linken-Politiker fordert die Veröffentlichung aller Unterlagen: "Unserer Auffassung nach dürfen Geschäftsgeheimnisse nicht über das Interesse der Öffentlichkeit an der Kontrolle von Regierungshandeln gestellt werden."
    Und auch von Lauterbachs Koalitionspartner FDP kommt Kritik. FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann hatte von Beginn an Aufklärung gefordert. Der Bericht des Bundesrechnungshofes und die Corona-Files zeigten, "dass wir viel aufarbeiten müssen", so Ullmann zu ZDFheute.

    Daher braucht es dringend eine Enquete-Kommission, um Lehren aus der Pandemie zu ziehen und besser auf zukünftige gesundheitliche Krisen vorbereitet zu sein.

    Bundestagsabgeordneter Andrew Ullmann (FDP)

    Anmerkung der Redaktion:
    Das Bundesgesundheitsministerium hat die Fragen von ZDFheute inzwischen beantwortet. Demnach hätten die Gesamtkosten der Kampagne "Ich schütze mich" bei 36 Millionen Euro gelegen. Die in dem Bericht des Bundesrechnungshofes genannten knapp 45 Millionen Euro beinhalten nach Angaben des Ministeriums neben 865.411,68 Euro für die Agentur Brinkert-Lück die Auftragssumme für Mediaschaltungen im Umfang von 43.552.866,35 Euro. Durch nachträglich erfolgte Rabattierungen und Gutschriften, schreibt das Ministerium, hätten sich die Kosten für Mediaschaltungen erheblich reduziert. Die von Minister Lauterbach in der Pressekonferenz genannten Kosten in Höhe von 33 Millionen Euro hätten sich auf die zu diesem Zeitpunkt beauftragten Mediaschaltungen (Gesamtvolumen 32.672.047,31 Euro) der Außenwerbung, im Webradio, im Funk-Radio und im TV und Lokal TV bezogen. Das Ministerium bleibt bei seiner Auffassung, dass es sich bei der Beauftragung der Agentur um einen zulässigen Unterauftrag gehandelt hat.

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