Landau: Wohnungsnot mit Satzung gegen Leerstand mindern
Kampf gegen Wohnungsnot:Wie Landau Leerstand bekämpfen will
von Anna Duda
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Steigende Bevölkerungszahlen - zu wenig Wohnraum: Ein Problem, das viele Städte haben. Landau hat eine Satzung gegen Leerstand verabschiedet und will Eigentümer zur Kasse bitten.
Mit einer Meldepflicht für Immobilienbesitzer will Landau nun aktiv gegen Leerstand vorgehen - zur Not auch mit Strafen. Das soll die Wohnungsnot lindern.
Quelle: dpa
Landau, die Südpfalz-Metropole - wie sich die Stadt gerne nennt - wächst und kratzt an der 50.000 Einwohner-Marke. "Landau ist extrem attraktiv", sagt Oberbürgermeister Dominik Geißler (CDU), "Es kommen viele Menschen aus Karlsruhe, Heidelberg, auch viele Studierende". Dadurch verschärft sich der Wohnungsmangel, die Preise steigen.
"Wenn die keinen bezahlbaren Wohnraum haben, habe ich ein Problem", so Geißler weiter.
Leerstand: Meldepflicht für Immobilienbesitzer
Um das Problem in den Griff zu bekommen, hat Landau die Zweckentfremdungsverbotssatzung verabschiedet. Sie gilt seit Anfang des Jahres. "Sie soll dafür sorgen, dass die Wohnungen, die leer stehen und vermietbar sind, auch wieder ihrem sozialpflichtigen Zweck zugeführt, also schlicht und einfach vermietet werden", hofft OB Geißler.
Gemäß der Satzung müssen sich Immobilienbesitzer bei der Stadt melden. Reagieren sie nicht auf den zugeschickten Auskunftsbogen der Stadt, darf die Behörde Zwangsgelder festsetzen - bis zu 5.000 Euro.
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Fünf Monate nach Inkrafttreten der Satzung haben Eigentümer*innen der Stadt rund 700 Leerstände oder Zweckentfremdungen gemeldet. Das entspricht laut Stadt rund 96 Prozent der betroffenen Wohnungen. "Das sind vor allem ältere Leute, die Leerstände haben, die in einem schlechten Zustand sind", sagt Jochen Blecher vom Stadtbauamt. Er und seine Kollegen und Kolleginnen kümmern sich um das Leerstandsmanagement. "Diese älteren Eigentümer haben oft Probleme, das Geld für eine Renovierung aufzubringen oder sie haben Schwierigkeiten, Handwerker zu finden", so Blecher.
Wohnungsnot: Stadt berät Wohnungseigentümer bei Sanierung
Dann kommen er und seine Kolleginnen und Kollegen ins Spiel: "Wir versuchen in Landau möglichst nicht mit Ordnungsmitteln vorzugehen, sondern im guten Miteinander mit dem Eigentümer", sagt Leerstandsmanager Blecher.
"Ein wichtiger Punkt ist die Förderberatung für Gebäude, die saniert werden müssen, ein zweiter Punkt ist die Bauberatung an sich, dazu gehört die technische Beratung und ein dritter Bereich ist die Immobilienwirtschaft; wir beraten, wenn Probleme bei Vermietung oder Verkauf vorliegen."
Eigentümer: Beratungsangebot wird Spekulanten nicht erreichen
Von der Beratung profitiert Eigentümer Jean-Pierre Baron. Er möchte sein leerstehendes altes Hotel in Wohnraum umwandeln. Rund 30 Wohnungen sollen hier entstehen. Es gibt viel zu beachten, auch den Denkmalschutz.
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Durch die neue Satzung flankiert mit dem Beratungsangebot könne es der Stadt gelingen, Menschen, die Leerstand aufgrund von Unsicherheit, Angst oder einer schwierigen gesamtwirtschaftlichen Situation nicht vermieten, zu erreichen, glaubt Jean-Pierre Baron. Aber der Eigentümer sieht auch Grenzen.
"Aber für die anderen bietet sich ein Beratungs- und Gesprächsangebot, wo am Ende etwas Sinnvolles daraus entstehen kann."
Landau: Bis zu 50.000 Euro Strafe für Leerstand
Kooperativ zu sein, mit den Eigentümer*innen - das ist der erste Schritt der Stadt Landau.
"Dann muss ich mit ordnungsrechtlichen Dingen, die auch in der Satzung stehen vorgehen - dann kann’s auch teuer werden."
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Konkret können dann bis zu 50.000 Euro Zwangsgeld pro leerstehende Wohnung verhängt werden. Doch Landaus OB ist zuversichtlich, dass es so weit nicht kommen wird.
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