Partydroge: Lauterbach fordert rasches Lachgas-Verbot

    Lachgas als Partydroge:Lauterbach fordert rasches Lachgas-Verbot

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    Lachgas ist als Partydroge bei Jugendlichen auf dem Vormarsch. Dem will Minister Lauterbach nun gesetzlich einen Riegel vorschieben. Auch K.-o.-Tropfen sollen verboten werden.

    Niedersachsen, Gifhorn: Ein Warenautomat, unter anderem mit Lachgas-Flaschen bestückt, steht vor einem Ladengeschäft.
    Ein Warenautomat, unter anderem mit Lachgasflaschen bestückt, steht vor einem Ladengeschäft. Lachgas ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch.
    Quelle: dpa

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will den Umgang mit Lachgas als Partydroge besonders bei jungen Leuten rasch verbieten. "Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen muss Anliegen aller verantwortungsbewussten Parteien des Bundestages sein", sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
    "Deswegen gehe ich davon aus, dass wir Lachgas und sogenannte K.-o.-Tropfen noch in dieser Legislatur mit den Stimmen einer großen Mehrheit im Parlament gesetzlich unterbinden können."
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    Seit Jahren wird Lachgas von Jugendlichen immer häufiger als Partydroge missbraucht. Gesundheitsminister Lauterbach plant deshalb ein Verkaufs-Verbot für Jugendliche. 11.07.2024 | 1:37 min

    Lauterbach will mit Gesetzesentwurf "unverzüglich handeln"

    Lauterbach will dazu an diesem Mittwoch einen Entwurf ins Kabinett einbringen, den die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen noch vor der vorgezogenen Neuwahl an ein anstehendes Gesetz anfügen können.

    Wir können nicht länger hinnehmen, dass Lachgas als populäre Partydroge leicht verfügbar ist und insbesondere über Automaten oder Spätis verkauft wird.

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

    "Auch den Missbrauch von Industriechemikalien als Vergewaltigungsdroge müssen wir entschlossen bekämpfen", sagte der Minister.
    Die EU-Kommission habe zu den Plänen grünes Licht gegeben. "Deswegen sollten wir jetzt auch unverzüglich handeln." Lauterbach hatte sich in der Vergangenheit mehrfach für strengere Regeln ausgesprochen.
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    Lachgas als Partydroge auf dem Vormarsch

    Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff dabei über Luftballons ein.
    Im Visier stehen außerdem die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol. Sie sind auch als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden. Nach einigen Minuten wird Opfern dadurch schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen diese Zeit etwa für Sexualdelikte oder um Opfer auszurauben.
    Laut Entwurf sollen Lachgas und die beiden anderen Substanzen künftig bezogen auf bestimmte Mengen unter ein gesetzliches "Umgangsverbot" für neue psychoaktive Stoffe fallen. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen soll zusätzlich ein Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot mit Blick auf Minderjährige kommen.

    Mit Lachgas gefüllte Luftballons am Rembrandtplein in Amsterdam.
    Quelle: Annette Birschel/dpa

    ... ist der umgangssprachliche Name für Distickstoffmonoxid (N₂O). Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) beschreibt es als "farbloses Gas mit süßlichem Geruch". Es wird seit über 100 Jahren auf verschiedene Arten und Weisen verwendet. 1844 kam es erstmals als medizinisches Betäubungsmittel zum Einsatz, heute dient es vor allem als Treibgas in Spraydosen zum Aufschäumen von Sahne oder zum Tuning im Motorsport. Deshalb ist Lachgas frei verkäuflich, sowohl online als auch in Supermärkten und im Kiosk an der Ecke.

    Derzeit wird das Gas aber auch zunehmend als Rauschmittel konsumiert. Die BZgA schreibt dazu: "Wird Lachgas als Schnüffelstoff eingeatmet, so tritt nach wenigen Sekunden ein Rausch ein, bei dem schwache Halluzinationen, Wärme- und Glücksgefühle empfunden werden." In der Regel wird Lachgas in Luftballons gefüllt und anschließend inhaliert.

    Verbot für Abgabe über Automaten oder Versandhandel

    Generell verboten werden soll zudem die Abgabe über Automaten und den Versandhandel an Endverbraucher. Von Verboten ausgenommen bleiben sollen "anerkannte Verwendungen" zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken und die Verwendung als Arzneimittel.
    Weiter möglich sein soll auch die Verwendung in Behältnissen bei denen wegen ihrer Beschaffenheit kein realistisches Missbrauchsrisiko besteht - beispielsweise bei Fertigsprühsahne.

    Doku | ZDF.reportage
    :Lachgas - Legal, aber gefährlich

    Auf Kölns Partymeile trifft man immer mehr junge Menschen mit Kartuschen und gefüllten Luftballons. Lachgaskonsum ist ein Trend, der sich durch die sozialen Medien verbreitet hat.
    von Torsten Stahlhut und David Strickling
    Ein junger Mann hält sich mit einer Hand einen Luftballon vor den Mund. Mit der anderen Hand streckt er eine Kartusche Lachgas in die Kamera.
    30:06 min
    Quelle: dpa

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