Lachgas und K.o.-Tropfen: Lauterbach will Verkaufsverbot
Lauterbach will Gesetz:Verkaufsverbot von Lachgas und K.o.-Tropfen
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Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant den Verkauf der beliebten Partydroge Lachgas zu unterbinden. Auch sogenannte K.o.-Tropfen sollen verboten werden.
Lachgas als Partydroge wird unter Jugendlichen seit Jahren immer beliebter. Wegen gefährlicher Nebenwirkungen soll nun ein Verkaufsverbot für Kinder und Jugendliche kommen. 11.07.2024 | 1:27 min
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat eine Gesetzesänderung vorgelegt, um den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zu stoppen und K.o.-Tropfen zu verbieten, das berichten sowohl die Nachrichtagentur dpa als auch die "Rheinische Post".
In dem Antrag sollen Einschränkungen für die Herstellung, den Handel, den Erwerb sowie den Besitz von Lachgas vorgesehen sein. Lauterbach hatte sich in der Vergangenheit mehrfach für strengere Regeln ausgesprochen.
Konsum von Lachgas mit vielen Risiken
Für Kinder und Jugendliche soll demnach ein grundsätzliches Verkaufs- und Besitzverbot gelten. Lachgas, das immer häufiger als Partydroge genutzt wird, ist bisher frei verkäuflich und wird in Automaten oder am Kiosk angeboten. Die Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Das kann jedoch schwere Gesundheitsschäden verursachen.
Seit Jahren wird Lachgas von Jugendlichen immer häufiger als Partydroge missbraucht. Gesundheitsminister Lauterbach plant deshalb ein Verkaufs-Verbot für Jugendliche. 11.07.2024 | 1:37 min
Die Risiken im Überblick:
In der Medizin wird Lachgas nur gemeinsam mit Sauerstoff verabreicht. Wird Lachgas unverdünnt inhaliert, verdrängt das Gas den Sauerstoff in der Lunge: Sauerstoffmangel ist die Folge.
Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) warnt vor Kopfschmerzen und Schwindel, in extremen Fällen können Konsument in Ohnmacht fallen.
Verletzungsgefahr besteht außerdem, wenn das Gas direkt aus der Kartusche inhaliert wird: Beim Entweichen des Gases aus der Kartusche dehnt es sich aus. Dabei sinkt die Temperatur kurzzeitig rapide auf bis zu -55 Grad Celsius. Die Lippenkönnen an derGaskartusche festfrieren.
Quelle: Annette Birschel/dpa
... ist der umgangssprachliche Name für Distickstoffmonoxid (N₂O). Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) beschreibt es als "farbloses Gas mit süßlichem Geruch". Es wird seit über 100 Jahren auf verschiedene Arten und Weisen verwendet. 1844 kam es erstmals als medizinisches Betäubungsmittel zum Einsatz, heute dient es vor allem als Treibgas in Spraydosen zum Aufschäumen von Sahne oder zum Tuning im Motorsport. Deshalb ist Lachgas frei verkäuflich, sowohl online als auch in Supermärkten und im Kiosk an der Ecke.
Derzeit wird das Gas aber auch zunehmend als Rauschmittel konsumiert. Die BZgA schreibt dazu: "Wird Lachgas als Schnüffelstoff eingeatmet, so tritt nach wenigen Sekunden ein Rausch ein, bei dem schwache Halluzinationen, Wärme- und Glücksgefühle empfunden werden." In der Regel wird Lachgas in Luftballons gefüllt und anschließend inhaliert.
Die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als "anerkannte Verwendung" soll den Informationen zufolge erlaubt bleiben, solange ein Missbrauch des Stoffes als Rauschmittel ausgeschlossen werden kann. Hintergrund ist, dass Lachgas auch in der Industrie etwa zum Aufschäumen von Sahne zum Einsatz kommt oder in der Medizin und Wissenschaft genutzt wird.
Laut "Rheinischer Post" will Lauterbach per Gesetz auch die Chemikalien Gammabutyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) verbieten. Sie werden seit geraumer Zeit als sogenannte K.o.-Tropfen für Sexualstraftaten genutzt und gelten als "Vergewaltigungsdroge".
Nach Angaben der Zeitung soll die Gesetzesänderung nach der Sommerpause umgesetzt werden. Sie könnte dann noch in diesem Jahr in Kraft treten. Im Juni hatte der Bundesrat eine strikte Regelung beim Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche gefordert. Der zunehmende Missbrauch müsse schnellstmöglich verhindert werden.
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Zuvor hatte der Petitionsausschuss im Bundestag für ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an Personen unter 18 Jahren geworben. "Wir brauchen eine strengere Regulierung von Lachgas in Deutschland", hieß es in der öffentlichen Eingabe. So seien nach dem Inhalieren und einem kurzen Rausch Langzeitschäden wie eine geminderte Hirnentwicklung möglich.
Lauterbach will auch "begleitetes Trinken" verbieten
Konkrete Zahlen zum Lachgas-Konsum gibt es für Deutschland bisher nicht. Auf einen lokalen Anstieg der Einnahme wies eine Studie der Goethe-Universität Frankfurt hin. Sie zeigte erstmals für 2021 eine Ausweitung des Lachgaskonsums bei Schülerinnen und Schülern in Frankfurt am Main.
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Lauterbach plant ebenso, das sogenannte begleitete Trinken abzuschaffen. Dabei dürfen Jugendliche ab 14 Jahren in Begleitung Erziehungsberechtigter Alkohol trinken.
Quelle: ZDF
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