Länder halten Krankenhausreform für verfassungswidrig
Kritik an Krankenhausreform:Bayern droht mit Klage gegen Lauterbach-Plan
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Aus den Ländern kommt massive Kritik an Gesundheitsminister Lauterbach. Dessen Krankenhausreform könnte verfassungswidrig sein, heißt es. Bayern droht mit einer Klage.
Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Krankenhausreform ist möglicherweise verfassungswidrig. Das hat ein Gutachten ergeben, das von den Ländern Bayern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg in Auftrag gegeben wurde. Es wurde am Mittwochmorgen Lauterbach zugeschickt.
Das Gutachten liegt ZDFheute exklusiv vor. Lauterbach greife mit dem Gesetz zur Krankenhausreform, so Gutachter Ferdinand Wollenschläger, Professor an der Universität Augsburg, erheblich in die Krankenhausplanungshoheit der Länder ein. Auch der Plan des Gesundheitsministers, das Gesetz ohne Zustimmung durch den Bundesrat zu verabschieden, stößt auf Kritik. Im Gutachten heißt es:
Eine Verabschiedung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes ohne Zustimmung des Bundesrates birgt - unbeschadet der Kompetenzfrage - jedenfalls das Risiko einer formellen Verfassungswidrigkeit.
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Auszug aus dem Gutachten
Bund und Länder waren bei der Krankenhausreform tief zerstritten. An diesem Mittwoch gibt es nochmal Gespräche, dann sollen die Pläne nächste Woche ins Kabinett gehen. 17.04.2024
Bayern droht mit Klage
Die bayrische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hat nun angekündigt, notfalls juristisch gegen das Gesetz vorzugehen. Gerlach sagt:
Wenn Bundesgesundheitsminister Lauterbach sein Vorhaben nicht korrigieren sollte, wird Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagen.
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Judith Gerlach, Gesundheitsministerin Bayern
Gerlach kritisiert vor allem, dass Lauterbach die Versorgungssicherheit gefährde. "Denn viel zu viele Krankenhäuser müssen in Folge seines Reformvorschlags ihr Leistungsangebot ganz erheblich verringern", so Gerlach.
Was Lauterbach plant
Lauterbach hat am Nachmittag mit den Ländern über die geplante Krankenhausreform beraten. Sie soll in Kürze vom Kabinett beschlossen werden. Im Bundesrat ist das Gesetz laut Lauterbach nicht zustimmungspflichtig, auch daran entzündet sich die Kritik der Länder.
Die Reform soll die Klinik-Finanzierung durch die teilweise Abkehr von Fallpauschalen auf eine neue Grundlage stellen. Auch ist eine stärkere Spezialisierung geplant. Lauterbach plant, den Umbau der stationären Versorgung aus einem Transformationsfonds zu bezahlen. In ihn sollen ab 2026 jedes Jahr unter anderem 2,5 Milliarden Euro aus Beitragsgeldern der Versicherten fließen. Auch die Länder sollen insgesamt 25 Milliarden Euro in den Fonds einzahlen.
Widerstand gegen diesen Plan kommt auch von den Krankenkassen. "Die angedachte Finanzierung des Klinikumbaus ist etwas, was Beitragszahlerinnen und Beitragszahler über Jahre hinweg massiv belasten würde", sagt die Chefin des Verbands der Ersatzkassen Ulrike Elsner der "Ärzte Zeitung". Auch die Kassen erwägen demnach eine Klage.
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