Koalitionsverhandlungen: Der Streit ums liebe Geld
Analyse
Steuern und Finanzen:Koalitionsgespräche: Der Streit ums Geld
von Mathis Feldhoff
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Es mag in der Natur der Sache liegen, dass es, wenn es ums Geld geht, zu Streit kommt. Das ist auch bei Union und SPD nicht anders. Nahezu keine Maßnahme erscheint hier geeint.
"Es gibt zwar noch Konflikte - vor allem beim Thema Haushalt und Steuern. Aber die Koalitionsverhandler werden sich wahrscheinlich einigen", sagt ZDF-Korrespondent Wulf Schmiese.26.03.2025 | 1:26 min
Es sind nur zwei Sätze, die wirklich unumstritten zu sein scheinen zwischen Union und SPD bei den Verhandlungen über Haushalt, Steuern und Finanzen:
Wachstum und Zusammenhalt sind die Leitlinien unserer Haushalts- und Finanzpolitik. Wir stärken Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit und garantieren zugleich äußere, innere und soziale Sicherheit.
„
Auf diese allgemeine Zielsetzung haben sich die Verhandler einigen können. Das war es aber auch schon fast an Gemeinsamkeiten. Unternehmenssteuern, Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Ehegattensplitting - überall gibt es blaue und rote Klammern.
Die Union schlägt etwa eine Absenkung der Steuerbelastung für Unternehmen vor, indem die Körperschaftssteuer von 15 auf 10 Prozent gesenkt wird. Die SPD bietet dagegen nur eine Senkung dieser Körperschaftssteuer um einen Prozentpunkt an - und das erst ab 2029.
Dass vertrauliche Details aus den Arbeitsgruppen von Union und SPD nun öffentlich gemacht wurden, habe auch taktische Gründe, so ZDF-Hauptstadtkorrespondentin Patricia Wiedemeyer.26.03.2025 | 3:03 min
SPD: Spitzensteuersatz erhöhen
Bei der Einkommensteuer will die Union den Mittelstandsbauch bekämpfen, "indem der Spitzensteuersatz von 42 Prozent schrittweise erst ab einem Einkommen von 80.000 Euro" angewendet wird. Die SPD hält mit einer Spitzensteuersatzerhöhung auf 47 Prozent und einer Reichensteuer von 49 Prozent dagegen.
Auch beim Ehegattensplitting sind die Fronten verhärtet. Die Union beharrt auf dem Ist-Zustand, die SPD will eine Reform. Insbesondere die SPD-Vorschläge wirken wie ein Bauchladen altbekannter sozialdemokratischer Bekenntnisse: Finanztransaktions-, Vermögens- oder Erbschaftssteuer - überall scheint man etwas drauflegen zu wollen. Aber auch die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen und Getränke in der Gastronomie findet sich wieder - eine Maßnahme, die ungefähr 3,3 Milliarden Euro pro Jahr kostet. Das ist ausnahmsweise nicht umstritten. Es war aber auch ein besonderer Wunsch der CSU.
Gründlich will man in den Arbeitsgruppen sein und sich nicht unter Druck setzen lassen, hieß es zu den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD. 24.03.2025 | 2:55 min
Union: Weniger Personal in Ministerien
Da überrascht es kaum, dass bei den vereinbarten Grundsätzen zum Haushalt alle Vorhaben der künftigen Koalition "unter Finanzierungsvorbehalt" stehen. Soll wohl heißen: Was der Staat sich nicht leisten kann, gibt es nicht. Sollte ein Bundesminister künftig in seinem Bereich Sonderwünsche anmelden wollen, muss er diese aus seinem Haushaltstitel selbst finanzieren.
Konsens besteht beim Umgang mit den nun möglichen Sonderschulden aus den Grundgesetzänderungen der vergangenen Woche. Alles andere wäre aber auch eine Überraschung, schließlich ist diese Einigung noch ganz frisch. Umstritten ist dagegen noch der Unionsvorschlag, mit deutlich weniger Personal ("20 Prozent weniger") in den Bundesbehörden auszukommen.
Sonderzoff Länderfinanzausgleich
Und dann sind da noch die Sonderpositionen von SPD und CSU zu den kommunalen Altschulden und dem Länderfinanzausgleich. Kaum überraschend, dass die Sozialdemokraten bei den Altschulden eine "hälftige Übernahme" noch im Jahr 2025 vorschlagen. Etwas, was die CSU total ablehnt.
Beim Länderfinanzausgleich ist der Reformeifer andersherum. Hier schlägt die CSU vor, "die Belastung der Geberländer deutlich zu begrenzen". Während für die SPD das bestehende System einen "angemessenen, sorgsam austarierten Interessenausgleich" darstellt. Die CDU hat zu beiden Streitpunkten keine Sonderwünsche vermerkt. Spricht - zumindest an dieser Stelle - für die Rolle des Schiedsrichters.
Quelle: dpa
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