Expertenrat mahnt:Verkehr hinkt beim Klimaschutz hinterher
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Der Straßenverkehr hinkt seinen Klimaschutzzielen deutlich hinterher, warnt der Expertenrat für Klimafragen. Verkehrsminister Volker Wissing muss nun nachbessern.
Der Straßenverkehr hinkt bei den Klimazielen hinterher. (Symbolbild)
Quelle: imago/Jochen Tack
Der Verkehrsbereich hat nach Angaben des unabhängigen Expertenrats für Klimafragen auch 2023 deutlich mehr Abgase verursacht als gesetzlich erlaubt. Statt der erlaubten 133 Millionen Tonnen CO2 seien im Verkehr im vergangenen Jahr 146 Millionen Tonnen Treibhausgase entstanden, schreiben die Fachleute in ihrem am Montag in Berlin veröffentlichten Prüfbericht zu im März vorgestellten Daten des Umweltbundesamts (UBA).
Damit verfehlt der Verkehrssektor sein Klimaziel das dritte Jahr in Folge. Auch der Gebäudesektor hat sein Ziel nach UBA-Berechnungen knapp verpasst, was der Expertenrat angesichts großer Unsicherheit bei den berechneten Daten aber weder bestätigen noch verwerfen möchte. Dennoch müsse auch hier nun das gesetzlich vorgeschriebene Sofortprogramm zum Nachsteuern vorgelegt werden, so die Fachleute. Dafür haben die zuständigen Minister drei Monate Zeit.
... ist am 01.09.2020 von der damiligen Bundesregierung berufen worden. Der Expertenrat für Klimafragen prüft die jährlich durch das Umweltbundesamt erstellten Daten der Treibhausgasemissionen, die jedes Jahr im März für das Vorjahr vorgelegt werden. Diese Daten werden in sieben Sektoren aufgeschlüsselt:
Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfall und Landnutzung.
Der Rat legt der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag eine Bewertung der veröffentlichten Daten vor.
Quelle: Webseite des Expertenrats für Klimafragen
Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfall und Landnutzung.
Der Rat legt der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag eine Bewertung der veröffentlichten Daten vor.
Quelle: Webseite des Expertenrats für Klimafragen
Volker Wissing will Reform des Klimaschutzgesetzes
Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte mit Wochenend-Fahrverboten gedroht - anders sei das Verkehrsziel nicht zu schaffen. Er will damit Druck machen für eine zügige Reform des Klimaschutzgesetzes, die diese Pflicht abschaffen soll. Das Bundeskabinett hat sie bereits verabschiedet, eine Einigung im Bundestag steht aber noch aus.
Bei der Debatte um Fahrverbote gehe es gar nicht um die Wirkung einzelner Maßnahmen, sondern um die umstrittene Reform, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats, Brigitte Knopf.
Es wird ja gar nicht ernsthaft über die Maßnahmen gestritten. Also, das wäre eigentlich wichtig, dass man guckt: Welche Maßnahmen braucht es jetzt.
Brigitte Knopf, stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats
So könne man auch steuerliche Regelungen etwa zu Dienstwagen ändern oder den CO2-Preis früher erhöhen, der Heizen und Tanken teurer macht.
Schwächelnde Wirtschaft hilft dem Klima
Trotz Unsicherheiten bestätigt auch der Expertenrat den starken Rückgang der Emissionen im vergangenen Jahr von rund zehn Prozent gegenüber 2022. Der Ausstoß ist von 750 auf 674 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gesunken. Zur besseren Vergleichbarkeit werden andere Treibhausgase in CO2 umgerechnet.
Dies sei der höchste prozentuale Rückgang binnen eines Jahres seit 1990. Wie schon das UBA und Bundesklimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) führt aber auch der Expertenrat das nicht auf wirksame Klimaschutzpolitik, sondern die schwächelnde Wirtschaft und das Wetter zurück.
Ohne den Rückgang der energieintensiven Industrie und die erneut milde Witterung im Jahr 2023 hätten die Emissionen deutlich höher gelegen.
Hans-Martin Henning, Vorsitzender des Expertenrates
Unter anderen Bedingungen wäre das Jahres-Gesamtziel wohl nicht erreicht worden. Mit den steigenden Temperaturen könne es aber sein, dass auf Dauer weniger geheizt werden müsse.
Klimaschutzgesetz sieht im Zweifel Sofortprogramme vor
Wenn einzelne Bereiche Vorgaben verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien der Bundesregierung mit Sofortprogrammen nachlegen. Die jährlich zulässigen Jahresemissionsmengen für die Sektoren wie Industrie, Energiewirtschaft, Verkehr und Gebäude stehen im Klimaschutzgesetz.
Quelle: dpa
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