Bundesrat billigt Steuerentlastung und höheres Kindergeld
Mehr Kindergeld, weniger Steuern:Bundesrat billigt großes Entlastungspaket
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Der Bundesrat hat ein vom Bundestag beschlossenes, milliardenschweres Entlastungspaket gebilligt. Bürger sollen ab Januar von Steuerentlastungen und höherem Kindergeld profitieren.
Der Grundfreibetrag steigt ab Januar um 312 Euro auf 12.096 Euro, um die Auswirkungen der Inflation abzufedern.
Quelle: dpa
Familien bekommen ab Januar fünf Euro mehr Kindergeld. Der Bundesrat gab in Berlin außerdem grünes Licht für den Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer. Damit wird eine wegen der Inflation drohende Steuererhöhung verhindert. Für Kanzler Olaf Scholz (SPD) ist das ein Erfolg - denn der hatte nach dem Bruch seiner Ampel-Koalition betont, dass er dieses Gesetz unbedingt vor Weihnachten noch durchbringen will.
Die Entlastungen sollen auch helfen, die Wirtschaft aus ihrer Flaute zu holen. Finanzminister Jörg Kukies sagte im Bundesrat: "Beides wird die Zurückhaltung beim Konsum mindern, die Konsumnachfrage stärken und damit die gesamtwirtschaftliche Entwicklung fördern." In einer schwierigen Phase sorge das für Stabilität und Entlastung.
Was sich beim Kindergeld und Kinderfreibetrag ändert
Ab Jahresbeginn steigt das Kindergeld also um fünf Euro auf 255 Euro. Für den Staat bedeutet das laut Haushaltsausschuss Mehrausgaben von rund 4,2 Millionen Euro. Ein ebenfalls beschlossenes weiteres Kindergeld-Plus um vier Euro im Jahr 2026 kostet noch einmal rund 3,3 Millionen Euro.
Entwicklung des Kindergeldes
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Der steuerliche Kinderfreibetrag wird zum Januar um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben werden. Im Jahr 2026 steigt er um weitere 156 Euro auf 6.828 Euro.
Auch der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen steigt ab Januar um fünf Euro auf 25 Euro monatlich. Nach Berechnung der Grünen wird eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro damit im kommenden Jahr um 306 Euro entlastet.
Grundfreibetrag steigt 2025 auf 12.096 Euro
Auch der negative Effekt der Inflation auf die Einkommensteuer soll ausgeglichen werden. Die sogenannte kalte Progression hätte sonst für eine versteckte Steuererhöhung gesorgt, weil Bürger durch den ansteigenden Steuertarif auch dann mehr an den Fiskus hätten zahlen müssen, wenn ihre Gehaltserhöhung nur die Inflation ausgleicht.
Der Begriff beschreibt den Effekt, dass jemand durch eine Lohnerhöhung, die höchstens die Inflation ausgleicht, in einen höheren Steuertarif rutscht und somit letztlich bezogen auf die Kaufkraft weniger Geld in der Tasche hat - quasi eine schleichende Steuererhöhung.
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Um das zu verhindern, werden mehrere Eckwerte im Steuertarif verschoben. Unter anderem wird der Grundfreibetrag um 312 Euro auf dann 12.096 Euro angehoben, also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Im Jahr 2026 soll er weiter auf 12.348 Euro steigen. Grundlage sind Berechnungen zum Effekt der Inflation und zum Existenzminimum in Deutschland.
Die anderen Eckwerte des Steuertarifs sollen ebenfalls so verschoben werden, dass höhere Steuersätze erst später greifen. Nur die Grenze für die Reichensteuer, die noch über dem Spitzensteuersatz liegt, soll gleich bleiben. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angepasst.
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SPD und Grüne kritisierten allerdings scharf, dass die FDP darauf bestanden habe, andere Vorhaben aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Investitionsanreize und bessere Abschreibungsmöglichkeiten für die Wirtschaft kämen nun nicht - obwohl sie so ähnlich auch in den Wahlprogrammen von FDP und Union stünden.
Lindner sagte, die Entlastungen seien zu gering dimensioniert gewesen. Der Unions-Abgeordnete Fritz Güntzler betonte, das Gesetz habe auch viel "bürokratischen Wahnsinn" enthalten, der gestrichen worden sei.