Mehr antisemitische Vorfälle: Polizeischutz vor Synagoge (Symbolbild)
Quelle: imago images
Die Initiative des bayerischen Antisemitismusbeauftragten Ludwig Spaenle (
CSU), den Kampf gegen
Antisemitismus und den Schutz jüdischen Lebens als Staatsziel im Grundgesetz und in den Landesverfassungen zu verankern, löst in der Politik gemischte Reaktionen aus.
SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese betonte, dass der Schutz jüdischen Lebens eine gemeinsame Aufgabe sei, der mit Entschlossenheit begegnet werden müsse. Allerdings kritisierte er, dass Gespräche über Verfassungsänderungen bisher gescheitert seien, da die
CDU/
CSU eine solche Anpassung ablehne.
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Notwendige Zweidrittelmehrheit
Die Fraktionsvorsitzenden der
Grünen im
Bundestag, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, äußerten ihre Besorgnis über die anhaltende Bedrohung durch Antisemitismus. Sie signalisierten grundsätzliches Interesse an einer Verfassungsänderung, bedauerten jedoch die fehlende Unterstützung: Für die notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag seien auch die Stimmen der Opposition erforderlich.
Friedrich Merz, Vorsitzender der stärksten Oppositionsfraktion (CDU/CSU) im Bundestag, äußerte sich skeptisch über eine Grundgesetzänderung. Er betonte, dass die bestehende Verfassung bereits ausreichenden Schutz biete und eine zusätzliche Klausel keine nennenswerten Verbesserungen mit sich bringen würde.
Skepsis bei Union und Linken
Auch Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Bundestag, äußerte Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit einer solchen Änderung. Er unterstützte zwar den Kampf gegen Antisemitismus, stellte jedoch infrage, ob eine Verfassungsänderung in der Praxis tatsächlich zu mehr Schutz führen würde.
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Die Linke im Bundestag vertrat die Ansicht, dass das Grundgesetz bereits umfassenden Schutz vor Diskriminierung biete, einschließlich des Antisemitismus. Eine spezifische Hervorhebung im Grundgesetz könne den Eindruck erwecken, dass andere Diskriminierungsformen weniger ernst genommen würden.
Ilse Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, lobte hingegen Spaenles Vorstoß und bezeichnete Antisemitismus als eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Sie begrüßte die Idee einer Ergänzung des Grundgesetzes und sicherte zu, den Vorschlag in die weitere politische Diskussion einzubringen.
Positive Erfahrungen in anderen Bundesländern
Ludwig Spaenle hatte im Mai vorgeschlagen, den Kampf gegen Antisemitismus und den Schutz jüdischen Lebens als Staatsziel im Grundgesetz und den Verfassungen aller Bundesländer zu verankern.
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In seinem Schreiben, das unter anderem an führende Politiker verschiedener Bundestagsfraktionen gerichtet war, verwies er auf positive Erfahrungen in Bundesländern wie Brandenburg, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt, die bereits entsprechende Verfassungsänderungen vorgenommen haben. Spaenle regte an, dass Bayern und andere Bundesländer diesem Beispiel folgen sollten.
Quelle: dpa