Jusos kritisieren Reformpläne für Bürgergeld

    Sanktionen für Jobverweigerer:Jusos kritisieren Heils Bürgergeld-Vorstoß

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    Arbeitsminister Hubertus Heil will die Sanktionen beim Bürgergeld verschärfen. Kritik an dem Vorstoß kommt nicht nur von den Linken - auch die Jusos zeigen sich empört.

    Hubertus Heil
    Arbeitsminister Heil (SPD) will Bürgergeldempfängern bei Arbeitsverweigerung die Leistungen weitgehend kürzen. Zustimmung kommt von CDU und FDP, Kritik von den Sozialverbänden.29.12.2023 | 1:26 min
    Die Jusos haben Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kritisiert, die Sanktionen beim Bürgergeld zu verschärfen. Der Vorsitzende der SPD-Jugendorganisation, Philipp Türmer, sagte dem Berliner "Tagesspiegel" (Samstag):

    In einem Rechtsstaat ist es nicht vertretbar, Menschen als Sanktion hungern zu lassen.

    Philipp Türmer, Juso-Vorsitzender

    Vorübergehend nur Zahlung für Unterkunft und Heizung

    Der Vorschlag, sämtliche Leistungen abseits der Miete zu streichen, sei weder mit der Menschenwürde noch mit dem Grundgedanken des Bürgergelds vereinbar.
    SPD-Politiker Heil hatte der Bundesregierung vorgeschlagen, Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger zu verschärfen, die immer wieder zumutbare Arbeitsangebote ablehnen. Der Staat soll ihnen vorübergehend nur noch die Kosten für Unterkunft und Heizung zahlen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Der Bürgergeld-Regelsatz - 563 Euro im Monat für Alleinstehende - soll für zwei Monate wegfallen.






    Kritik kommt neben den Jusos auch von der Linken

    Auch die Linke kritisierte Heil. Die Ampel-Regierung saniere auf dem Rücken der Menschen mit wenig Geld den Haushalt, trete nach unten und spiele Menschen gegeneinander aus, sagte Parteichef Martin Schirdewan.
    Und das alles nur, weil sie nicht bereit sei, Reiche und Vermögende stärker zu belasten. Ulrich Schneider vom Paritätischen Gesamtverband warnte in der ARD, die Bundesregierung treibe Menschen ins Elend.

    Unterstützung von der FDP - unterschiedliche Reaktionen aus SPD

    Finanzminister Christian Lindner (FDP) dagegen unterstützte Heils Vorstoß. "Damit setzt der Arbeitsminister nicht nur seinen Beitrag zum Haushaltskonzept 2024 um. Vor allem wird die Akzeptanz des Sozialstaats gestärkt, wenn auch Gegenleistungen gefordert werden", sagte Lindner der Deutschen Presse-Agentur. Das erwarteten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu recht. Im kommenden Jahr müsse weiter in diese Richtung gedacht werden, sagte Lindner.

    Das System unserer Sozialleistungen muss daraufhin geprüft werden, dass sich Arbeit stets mehr lohnt als der Verzicht auf einen Job.

    Christian Lindner, Bundesfinanzminister

    Aus der SPD kamen unterschiedliche Reaktionen. Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Rosemann, betonte, es gehe um eine wirklich sehr kleine Zahl von Menschen, die sich konsequent allen Angeboten verweigerten. "Und genau an dieser Stelle ist es dann vertretbar, die Sanktionsmöglichkeiten zu verschärfen. Das ist am Ende auch eine Frage der Gerechtigkeit", sagte er.

    Oppositionspolitiker begrüßen Vorschlag

    Sozialpolitiker aus der CDU begrüßten den Vorstoß. Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Stracke (CSU), sagte den Funke-Zeitungen (Freitagsausgabe): "Wir warnen als CDU/CSU seit langem davor, dass zu lasche Bürgergeld-Sanktionen zu weniger Vermittlung in Arbeit führen."

    Wer sich aus Bequemlichkeit jedem Job-Angebot verweigert, darf nicht darauf zählen, dass ihn die Solidargemeinschaft dabei auch noch finanziell unterstützt.

    Stephan Stracke, CSU-Politiker

    Der CDU-Sozialpolitiker Stefan Nacke sagte dem "Tagesspiegel": "Die Solidarleistung des Bürgergeldes darf keine Einbahnstraße sein." Sofern es nicht möglich sei, dass Menschen selbst für sich sorgten, erwarte die Gesellschaft zurecht Mitwirkung bei Vermittlungs- und Weiterbildungsangeboten. "Im Empfinden der Bürger waren klare Sanktionen immer schon selbstverständliche Voraussetzungen für den Zusammenhang von Fördern und Fordern", so Nacke.
    Aktuell dürfen die Jobcenter nur Sanktionen bis maximal 30 Prozent verhängen. Diese Grenze ist eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2019, das damals geltende Sanktionen als verfassungswidrig eingestuft hatte.
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    Quelle: KNA, dpa, AFP

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