Grote bei Lanz: "Wollen das auf unseren Straßen nicht haben"
Neue Auflagen für Hamburger Demo:Grote: Forderung nach Kalifat wird untersagt
von Felix Rappsilber
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Bei der Islamisten-Demo in Hamburg Ende April wurde in Parolen unter anderem ein Kalifat gefordert. Nun kündigt Hamburgs Innensenator Grote bei "Markus Lanz" härtere Auflagen an.
Sehen Sie hier die ganze Sendung "Markus Lanz" vom 8. Mai 2024.09.05.2024 | 44:15 min
"Unter Auswertung der Erkenntnisse vom letzten Mal" sei "nochmal sehr genau geprüft worden", ob eine weitere Demonstration stattfinden dürfe, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) am Mittwochabend bei "Markus Lanz":
Am 27. April seien "keine Straftaten begangen" worden, Initiator Raheem Boateng habe sich an "alle Auflagen gehalten". Die Parolen lauteten: "Kalifat ist die Lösung", "Staatsräson tötet", "Gaza hat den Info-Krieg gewonnen". Hamburgs Versammlungsbehörde habe für kommenden Samstag neue Auflagen erteilt, so Grote:
Wann dieser Tatbestand erfüllt sei, werde "in der Versammlung konkret angesehen".
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Es sei immer "unsere Aufgabe, unser Selbstverständnis", dass wir "sämtlichen Extremisten, und auch solchen Islamisten, so wenig Raum wie möglich geben, sich irgendwie zu entfalten", so Grote.
Hamburg sei dafür bekannt, nach dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 "sehr konsequent" Versammlungen untersagt zu haben, auch von "Muslim Interaktiv". Infolge des islamistischen Terrorangriffs auf Israel hatten deutschlandweit Israel-feindliche und antisemitische Demonstrationen stattgefunden.
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Grote: Versammlungsverbot keine politische Entscheidung
Die Rechtslage sei "jedes Mal unterschiedlich", ein Versammlungsverbot eine "rein juristische Prüfung" und "keine politische Entscheidung". In der "unmittelbaren Situation nach dem 7. Oktober, mit all der Emotionalität, mit dem Antisemitismus, mit der Unterstützung der Hamas" habe es eine "starke rechtliche Grundlage" für Hamburgs Versammlungsbehörde gegeben.
Angesichts der Versammlung am 27. April, die sich gegen "Zensur" und eine "Meinungsdiktatur" gerichtet hatte, habe es keine "vergleichbare rechtliche Situation" gegeben:
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Grote: Grundgesetz gestattet Meinungen, die jenes selbst in Frage stellen
Die Frage, "was mich oder Sie anwidert und was uns alle empört", sei nicht der "Maßstab, nach dem wir Versammlungen untersagen können", sagte Grote. "Es gibt Länder, in denen Regierungen entscheiden, welche Versammlungen stattfinden können, welche Gruppieren verboten werden, aber in einem solchen Land leben wir nicht." Und weiter:
Das Grundgesetz setze auf den "Meinungskampf" und lasse Meinungen zu, "die das Grundgesetz selber in Frage stellen", so Grote. Erst wenn es eine "gefährdende Dimension" gebe, habe das Grundgesetz "stärkere Abwehrmechanismen".
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Grote: Anpassungen des Strafgesetzbuches möglich
Es sei richtig, auszuloten, "ob wir auf den Ebenen, auf denen wir politisch handeln können - auch im Bereich der Gesetzgebung, auch bundesweit, auch vielleicht im Strafgesetzbuch - zu Regelungen kommen, die uns mehr Handhabe gegen solche Versammlungen geben".
So könne man den Straftatbestand der Volksverhetzung modifizieren und diejenigen darunter fassen, die das Grundgesetz und "unseren Verfassungsstaat in seiner Gesamtheit, mit allen Rechten, mit allem, wie er heute ist", komplett negierten.
Mit dieser Anpassung des Strafgesetzbuches hätte man eine Handhabe gegen Islamisten, die Muslime mit der Botschaft: "Ihr müsst euch hier wehren, ihr könnt hier gar nicht leben, in diesem System, in dieser Wertediktatur", aufhetzen würden.