Recht auf schnelles Internet: Was nachgebessert werden soll

    FAQ

    Abstimmung im Digitalausschuss:Recht auf schnelles Internet: Worum es geht

    |

    Das Recht auf schnelles Internet klingt vielversprechend, hat aber Schwachstellen. Im Digitalausschuss wird heute über Nachbesserungen abgestimmt. Worum es geht - ein Überblick.

    Aus dem Sockel eines Schaltschranks ragen Glasfaserkabel heraus
    Wie lahm darf ein Internetanschluss sein? Darüber stimmt der Digitalausschuss ab.
    Quelle: dpa

    Der Rechtsanspruch auf schnelles Internet wird aller Voraussicht nach verschärft, damit sich mehr Bürgerinnen und Bürgern auf ihn berufen können. Heute steht ein Votum im Bundestagsausschuss für Digitales an. Im Dezember könnten die neuen Regeln in Kraft treten. Ein Überblick über das Thema.

    Wo liegt das Grundproblem?

    Woche für Woche verkünden Internetanbieter Fortschritte beim Netzausbau, immer mehr Haushalte können Glasfaser-Verträge buchen. Der Haken: Das Internet ist in der Regel dort gut, wo viele Menschen wohnen.
    Während das Internet für den Großteil der Bevölkerung immer besser wird, werden einige Orte abgehängt. 1,8 Millionen Adressen in Deutschland bekommen derzeit laut Bundesnetzagentur im Festnetz weniger als 10 Megabit pro Sekunde im Download - oder sie sind komplett offline.

    Wie lautet die bisherige Lösung?

    Damit das Stadt-Land-Gefälle bei der Netzversorgung nicht noch steiler wird, gilt seit Ende 2021 ein sogenanntes Recht auf schnelles Internet. Hierzu legte die Bundesnetzagentur im Frühjahr 2022 ein Minimum fest: 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1,7 Megabit pro Sekunde im Upload muss es überall mindestens geben. Die Latenz - also die beispielsweise für Online-Games wichtige Reaktionszeit - muss 150 Millisekunden oder weniger betragen.
    Internet-Modem
    Rund 250 Telefon- und Internetanschlüsse in Kirchwald in der Eifel wurden gekündigt. Innerhalb eines Monats wurde die Versorgung abgestellt. Seitdem sind die Leitungen der betroffenen Haushalte tot.12.12.2023 | 2:01 min
    Wer schlechter wegkommt, kann sich bei der Bundesnetzagentur melden und einen besseren Anschluss erzwingen. Es soll "eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe" im Digitalzeitalter ermöglicht werden, wie es in einer Verordnung heißt. Verschlüsselte Kommunikation über einen VPN-Tunnel oder Videokonferenzen im Homeoffice sollen in allen deutschen Haushalten möglich sein.

    Woran hapert es?

    Was sich auf dem Papier vielversprechend liest, ist mit Blick auf die Praxis ernüchternd. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur erreichten sie seit 2022 insgesamt etwa 5.500 Eingaben von Bürgern, die von dem Rechtsanspruch Gebrauch machen wollten.
    Hammer-Schule ohne Internet
    Das Elsa Brandström-Gymnasium in Hannover wartet seit Ewigkeiten auf einen Internetanschluss. Seit einem Jahr fehlt jetzt nur noch ein Loch durch die Wand fürs Glasfaserkabel. Doch das Warten geht weiter.15.06.2024 | 2:42 min
    Doch häufig fielen die Antragsteller durchs Raster. Bei ihnen stellte sich nach technischen Messungen heraus, dass ihr Anschluss nicht so schlecht war wie gedacht - sie fühlten sich unterversorgt, waren es aber nicht.
    Nur in circa 30 Fällen erfolgte die "Unterversorgungsfeststellung" - das ist die Voraussetzung dafür, dass die Behörde einen Internetanbieter zu einem besseren Anschluss beim Verbraucher verdonnern kann. Dies wiederum tat die Bundesnetzagentur bislang nach eigenen Angaben nur vier mal.

    Was wird nun verbessert?

    Die Mindestvorgaben sollen steigen, beim Download von 10 auf 15 Megabit pro Sekunde und beim Upload von 1,7 auf 5 Megabit. Einem entsprechenden Vorschlag der Bundesnetzagentur wird der Digitalausschuss des Bundestags wohl zustimmen.
    Alternative Wege zum Kabelfernsehen
    Ab Juli 2024 können Mieter selbst wählen, wie sie Fernsehen schauen. Ob über Internet, Satellit, Antenne oder Kabel - was lohnt sich und was muss man jetzt beachten?12.01.2024 | 2:39 min
    Der bessere Upload dürfte wesentlich dabei helfen, Videokonferenzen schadlos zu überstehen. Dank der neuen Werte könnten künftig 2,2 Millionen Adressen und damit 0,4 Millionen mehr als unterversorgt gelten. Bei der Latenz bleibt es bei 150 Millisekunden.

    Was sagen Verbraucherschützer dazu?

    Verbraucherschützer halten die bisherigen Regeln für zu lasch. "Eine Erhöhung der Mindestbandbreite ist längst überfällig", sagt Ramona Pop, die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
    Sie weist außerdem darauf hin, dass es Fälle gebe, in denen die Bundesnetzagentur eine Unterversorgung festgestellt habe "und es passiert trotzdem nichts".
    Quelle: dpa

    Mehr zu Internet und Glasfaser