Schutz von Frauen: Bundesrat winkt mehrere Gesetze durch

    Bundesrat segnet Gesetze ab:Gewalt gegen Frauen: Mehr Schutz beschlossen

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    Der Bundesrat hat kurz vor der Bundestagswahl mehrere Gesetze durchgewinkt. Unter anderem hat er dem Gewalthilfegesetz zugestimmt, das Frauen besser vor Gewalt schützen soll.

    Bundesrat am 14.02.2025.
    Der Bundesrat hat einige Gesetze durchgewinkt. Darunter auch das Gewalthilfegesetz, das Frauen besser vor Gewalt schützen soll.
    Quelle: dpa

    Gesetzes-Kehraus im Bundesrat: Gut eine Woche vor der Bundestagswahl hat die Länderkammer zahlreichen Vorlagen zugestimmt, die der Bundestag noch nach dem Ampel-Crash im November verabschiedet hatte.
    So steht nun zum Beispiel fest, dass der Schutz von Frauen und Kindern verbessert wird, die Opfer von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt sind; dass ein Mutterschutz bei Fehlgeburten eingeführt wird; und dass Hausarztpraxen bessere Bedingungen bekommen, die die Vor-Ort-Versorgung für Patientinnen und Patienten stärker absichern sollen.
    Bundestag von oben
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    Schutz von Frauen und Kindern: Rechtsanspruch

    Von Gewalt betroffene Frauen und Kinder werden künftig einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Mit dem nun auch vom Bundesrat beschlossenen Gesetz werden die Länder künftig dazu verpflichtet, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen. Sie erhalten dafür vom Bund zwischen 2027 und 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro. Der Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung soll ab 1. Januar 2032 greifen.
    Die Zustimmung der Länderkammer sei "wahrlich ein historischer Moment", sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Die Länder kritisierten, dass der Bund eine finanzielle Unterstützung nur bis 2036 zugesagt habe. Dies reiche nicht aus. Nach dem letzten polizeilichen Lagebild zur geschlechtsspezifischen Gewalt wurde 2023 fast jeden Tag eine Frau von einem Mann getötet, weil sie eine Frau ist. 400 Frauen pro Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt.
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    Nach Fehlgeburten - Anspruch auf Mutterschutz

    Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig einen Anspruch auf Mutterschutz. Das vom Bundesrat beschlossene Gesetz kann damit am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten. Mit ihm erhalten Frauen bei einer Fehlgeburt ab dem vierten Schwangerschaftsmonat erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung durch ein solches Ereignis zu erholen.

    Erleichterungen für Hausärzte

    Hausarztpraxen bekommen bessere Bedingungen, die die Vor-Ort-Versorgung für Patientinnen und Patienten stärker absichern sollen. Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das dafür finanzielle Anreize und Vereinfachungen festlegt.
    Unter anderem fallen für Hausärztinnen und Hausärzte Obergrenzen bei der Vergütung weg. Laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen die Regelungen auch dazu beitragen, dass gesetzlich Versicherte einfacher Termine erhalten.
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    Förderung von Bioenergie

    Bei den vom Bundesrat gebilligten Energievorhaben geht es zum einen um eine längere staatliche Fördermöglichkeit für Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) - das sind Anlagen, die gleichermaßen Strom und Wärme erzeugen. Ein weiteres Gesetz sieht eine stärkere Förderung von Bioenergie vor. Gebilligt wurde auch eine Reform des Emissionshandels. Dabei geht es um die CO2-Bepreisung und notwendige Anpassungen an EU-Recht.
    Beschlossen wurden auch Maßnahmen, mit denen das Stromnetz besser für den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien gerüstet werden soll. Bei einem Gesetz zur Windkraft geht es um eine bessere Steuerbarkeit beim Bau von Windrädern an Land.

    Bundesrat mit Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse

    Der Bundesrat unternahm einen Vorstoß zur Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre. Dieses Instrument zur Begrenzung des Mietanstiegs läuft nach derzeitigem Stand zum Jahresende 2025 aus. Die Länderkammer beschloss einen eigenen Gesetzentwurf, der vorsieht, es bis Ende 2029 weiterlaufen zu lassen. Begründet wird dies mit der weiterhin schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt und den daraus folgenden Mieterhöhungen.

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    Quelle: dpa

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    Quelle: dpa

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