Genderverbot: Scharfe Warnung der Antidiskriminierungsstelle
Antidiskriminierungs-Beauftragte:Ataman warnt vor Genderverboten
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Gendern verbieten - ja oder nein? Ferda Ataman, Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, warnt vor einem Verbot. Es könne Diskriminierung fördern und Freiheiten beschränken.
Das Gendern erhitzt die Gemüter und sorgt für viele Debatten.
Quelle: dpa
Wenn ein inklusiver und geschlechtergerechter Umgang mit Sprache durch den Staat verboten wird, ist das nach Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) verfassungsrechtlich problematisch. Ferda Ataman, Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, sagte in einer Mitteilung:
Einen angeblichen Genderzwang, gegen den sich Verbote auf Länderebene richten, gebe es überhaupt nicht, betonte Ferda Ataman. "Das ist eine Scheindebatte."
Klare Ansage: Wer in Hessen beim Abi gendert, dem werden Punkte abgezogen. Kritik gibt es vor allem daran, dass die Landesregierung das Gesetz erst unmittelbar vor den Prüfungen erlassen hat.17.04.2024 | 1:29 min
Genderverbot in mehreren Bundesländern
In einem Kurzgutachten im Rahmen der Schriftenreihe "Standpunkte" kamen Juristen der Antidiskriminierungsstelle zu dem Schluss, dass bestimmte Grundrechte von einem Verbot betroffen sein könnten. So bestehe "insbesondere die Gefahr, dass staatliche Einrichtungen verpflichtet werden, das Geschlechtsdiskriminierungsverbot sowie allgemeine Persönlichkeitsrechte von Frauen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen zu verletzen".
Bereits in mehreren Bundesländern, darunter Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Schleswig-Holstein, wurden in den vergangenen Monaten Verbote zum Gebrauch von gendergerechter Sprache an Schulen, Hochschulen oder in der Verwaltung verordnet oder angekündigt.
In Bayern ist an diesem Montag das Genderverbot in Kraft getreten. In Schulen, Hochschulen und Behörden im Freistaat ist die Verwendung geschlechtersensibler Gendersprache von nun an ausdrücklich verboten.11.04.2024 | 3:20 min
Eingriff in die Meinungsfreiheit und Rundfunkfreiheit
Dem Gutachten zufolge greifen Verbote von geschlechtergerechten Schreibweisen an Hochschulen in die Wissenschaftsfreiheit ein. Hochschulen dürften ihre Angelegenheiten selbst regeln. An Schulen könnten Verbote einer geschlechtergerechten Schreibweise demnach die betroffenen Lehrkräfte und Schüler in ihrer Meinungsfreiheit sowie in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit verletzen und sie gegebenenfalls selbst diskriminieren.
Wenn der Staat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschlechtergerechte Schreibweisen oder Sprechweisen verbieten würde, wäre das ferner ein Eingriff in die verfassungsrechtlich gesicherte Programmautonomie und verletze damit die Rundfunkfreiheit.