Grundgesetzänderung in Kraft:Steinmeier unterzeichnet Gesetz zu Finanzpaket
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Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat unterzeichnete Bundespräsident Steinmeier das Gesetz für das Finanzpaket. Die Grundgesetzänderung tritt damit in Kraft.
Der Bundesrat hat dem beispiellosen Finanzpaket für Verteidigung ind Infrastruktur zugestimmt.21.03.2025 | 1:49 min
Das riesige Finanzpaket, mit dem der Staat über neue Schulden Milliardenbeträge in Verteidigung und Infrastruktur investieren will, kann in Kraft treten. Einen Tag nach der Zustimmung des Bundesrates hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes unterzeichnet. Jetzt fehlt nur noch der letzte - formale - Schritt: die offizielle Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Nach tagelangem Ringen hatten sich CDU, CSU, SPD mit den Grünen auf das Vorhaben verständigt. Noch mit der Zusammensetzung des alten Bundestags beschlossen die vier Parteien die nötigen Änderungen des Grundgesetzes - hierfür war wegen der notwendigen Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen erforderlich.
Eine Mehrheit der Deutschen hält das Sondervermögen laut ZDF-Politbarometer für richtig.21.03.2025 | 0:22 min
Bundespräsident prüft Gesetz nach Beschluss durch Bundesrat
Am Freitag stimmte dann auch der Bundesrat - die Vertretung der Bundesländer - mit großer Mehrheit zu.
Steinmeier überprüfte das Gesetz entsprechend seiner Rolle als Bundespräsident darauf, ob es verfassungsgemäß zustande gekommen war. Da sich mit dieser Frage zuvor bereits in mehreren Verfahren das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hatte, galt seine Zustimmung als ziemlich sicher.
"Ja, Deutschland kann sich das leisten", sagt Sina Mainitz von der Frankfurter Börse zu den Krediten im Finanzpaket. Deutschlands Schuldenquote sei vergleichsweise gering.18.03.2025 | 1:34 min
Finanzpaket-Eckpunkte: Mehr Geld für Verteidigung und Infrastruktur
Das beschlossene Finanzpaket beinhaltet drei zentrale Eckpunkte, die dem Staat mehr Raum für Verschuldung zu geben:
Mehr Geld für Verteidigung: Bisher wurden der Neuverschuldung Deutschlands enge Grenzen gesetzt. Nun gibt es für die Schuldenbremse eine Ausnahme für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit. Für alle diese Ausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten, dürfen künftig Kredite aufgenommen werden. Das wäre in diesem Jahr alles über etwa 44 Milliarden Euro.
Gelockerte Schuldenbremse für Bundesländer
Sondervermögen für Infrastruktur: Wie schon 2022 nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine gibt es nun ein weiteres Sondervermögen, für das die Schuldenbremse nicht gilt. Dieses Mal aber nicht für die Bundeswehr, sondern für Infrastruktur. Mit 500 Milliarden Euro über die kommenden zwölf Jahre soll die marode Infrastruktur saniert werden. 100 Milliarden Euro sollen an die Bundesländer gehen, weitere 100 Milliarden Euro sollen in den Klima- und Transformationsfonds fließen.
Gelockerte Schuldenbremse für Bundesländer: Künftig sollen auch die Bundesländer jedes Jahr neue Schulden in Höhe von bis zu 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung machen dürfen. Das galt bisher nur für den Bundeshaushalt.
Eine Billion Euro. Schulden, die in eine neue Dimension vorstoßen. Aber für was will die Politik sie haben? Warum so schnell? Und ist das eine gute Idee?18.03.2025 | 43:33 min
Quelle: dpa
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