Nach Einigung mit Grünen:Gesetzentwurf zum Finanzpaket liegt vor
Lockerung der Schuldenbremse, "zusätzliche" Investitionen, der Begriff "Klimaneutralität" - zum Finanzpaket liegt jetzt ein Gesetzentwurf vor samt Grundgesetzänderungen.
Am Dienstag soll der Bundestag über das Finanzpaket von Union und SPD abstimmen.
Quelle: dpa
Nach der Einigung von Union, SPD und Grünen liegt ein neuer Gesetzentwurf für das geplante Multimilliarden-Finanzpaket vor. Demnach soll das Grundgesetz an mehreren Stellen geändert werden.
So soll darin festgehalten werden, dass Investitionen aus dem schuldenfinanzierten 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen "für zusätzliche Investitionen" gedacht sind. Eine solche "Zusätzlichkeit" liege dann vor, "wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird", heißt es in dem Entwurf. Wann genau die Investitionsquote als angemessen gilt, ist dagegen nicht definiert.
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Hintergrund:
CDU,
CSU und
SPD hatten mit den
Grünen vereinbart, dass die Investitionen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur ausdrücklich zusätzlich erfolgen müssten. Die Grünen hatten befürchtet, dass Union und SPD das Geld nutzen könnten, um ohnehin geplante Vorhaben zu finanzieren, um so im Kernhaushalt Platz zu machen für Wahlgeschenke wie die Mütterrente.
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Klimaneutralität im Grundgesetz
Weiterhin sollen 100 Milliarden Euro aus dem Sondertopf in den bestehenden Klima- und Transformationsfonds fließen, aus dem
Klimaschutz und der klimafreundliche Umbau der Wirtschaft finanziert werden. Auch die Formulierung "Klimaneutralität bis 2045" wird mit dem Sondertopf ins Grundgesetz geschrieben. Er soll für zwölf Jahre zur Verfügung stehen.
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Den Grünen war wichtig, dass der Sondertopf explizit auch zur Erreichung von Klimaneutralität eingesetzt wird. Laut Co-Fraktionschefin Katharina Dröge wird durch die Vereinbarung "im Grundgesetz verankert, dass diese Investitionen dem Ziel der Klimaneutralität 2045 dienen sollen". Dies erfolge "erstmals so in dieser Klarheit im Grundgesetz".
Ausweitung bei Verteidigungsausgaben
Außerdem ist im Entwurf festgehalten, dass die geplante Lockerung der Schuldenbremse nicht nur für Verteidigungsausgaben, sondern auch für Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Nachrichtendienste, Cybersicherheit und die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten gilt. Union und SPD wollten zunächst nur Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse ausnehmen - weiteten das auf Druck der Grünen hin aber aus.
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Grundsätzlich sollen die Ausgaben für
Verteidigung und Sicherheit nur noch bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts - also etwa 44 Milliarden Euro - unter die Schuldenbremse fallen. Alles darüber Hinausgehende soll beliebig aus Krediten finanziert werden dürfen. Nach oben gibt es keine Grenze.
Der Haushaltsausschuss soll sich am Sonntag mit den geplanten Grundgesetzänderungen befassen. Er gibt dann eine Beschlussempfehlung für die entscheidende Sitzung im Bundestag am Dienstag ab.
Alle News rund um die angehende Koalition im Liveblog:
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat den Weg für das Schuldenpaket von SPD und Union freigemacht. Er empfiehlt, den Gesetzesänderungen zuzustimmen. Alle News im Liveblog.
Quelle: dpa, AFP, epd