Milliarden-Finanzpaket: Gesetzentwurf liegt vor

    Nach Einigung mit Grünen:Gesetzentwurf zum Finanzpaket liegt vor

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    Lockerung der Schuldenbremse, "zusätzliche" Investitionen, der Begriff "Klimaneutralität" - zum Finanzpaket liegt jetzt ein Gesetzentwurf vor samt Grundgesetzänderungen.

    Frakionssitzungen im Bundestag
    Am Dienstag soll der Bundestag über das Finanzpaket von Union und SPD abstimmen.
    Quelle: dpa

    Nach der Einigung von Union, SPD und Grünen liegt ein neuer Gesetzentwurf für das geplante Multimilliarden-Finanzpaket vor. Demnach soll das Grundgesetz an mehreren Stellen geändert werden.
    So soll darin festgehalten werden, dass Investitionen aus dem schuldenfinanzierten 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen "für zusätzliche Investitionen" gedacht sind. Eine solche "Zusätzlichkeit" liege dann vor, "wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird", heißt es in dem Entwurf. Wann genau die Investitionsquote als angemessen gilt, ist dagegen nicht definiert.
    Screenshot aus dem SGS zwischen Hahlweg und Schmiese
    Am Dienstag wird im Bundestag über das Schuldenpaket abgestimmt, am Freitag entscheidet der Bundesrat darüber. Wie gut die Chancen stehen, berichtet Wulff Schmiese.15.03.2025 | 1:21 min
    Hintergrund: CDU, CSU und SPD hatten mit den Grünen vereinbart, dass die Investitionen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur ausdrücklich zusätzlich erfolgen müssten. Die Grünen hatten befürchtet, dass Union und SPD das Geld nutzen könnten, um ohnehin geplante Vorhaben zu finanzieren, um so im Kernhaushalt Platz zu machen für Wahlgeschenke wie die Mütterrente.
    Katharina Dröge, Co-Vorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und Britta Hasselmann, Co-Vorsitzende, Pressekonferenz nach der Einigung mit der CDU/CSU über das Finanzpaket
    500 Milliarden Euro für Infrastruktur: Darauf haben sich Union, SPD und Grüne geeinigt. Die Grünen setzen durch: in den Klima- und Transformationsfonds fließen 100 Milliarden Euro.15.03.2025 | 2:46 min

    Klimaneutralität im Grundgesetz

    Weiterhin sollen 100 Milliarden Euro aus dem Sondertopf in den bestehenden Klima- und Transformationsfonds fließen, aus dem Klimaschutz und der klimafreundliche Umbau der Wirtschaft finanziert werden. Auch die Formulierung "Klimaneutralität bis 2045" wird mit dem Sondertopf ins Grundgesetz geschrieben. Er soll für zwölf Jahre zur Verfügung stehen.
    SGS Schmiese Wehrmann
    Finanzpaket: Die Grünen und Schwarz-Rot seien die Gewinner, so Wulf Schmiese (ZDF). Kritik komme aus der eigenen Partei. Fraglich sei, wie Bayern im Bundesrat abstimmen werde.15.03.2025 | 1:39 min
    Den Grünen war wichtig, dass der Sondertopf explizit auch zur Erreichung von Klimaneutralität eingesetzt wird. Laut Co-Fraktionschefin Katharina Dröge wird durch die Vereinbarung "im Grundgesetz verankert, dass diese Investitionen dem Ziel der Klimaneutralität 2045 dienen sollen". Dies erfolge "erstmals so in dieser Klarheit im Grundgesetz".

    Ausweitung bei Verteidigungsausgaben

    Außerdem ist im Entwurf festgehalten, dass die geplante Lockerung der Schuldenbremse nicht nur für Verteidigungsausgaben, sondern auch für Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Nachrichtendienste, Cybersicherheit und die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten gilt. Union und SPD wollten zunächst nur Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse ausnehmen - weiteten das auf Druck der Grünen hin aber aus.
    Statement der Grünen-Fraktion im Bundestag
    Die Grünen stimmen dem Finanzpaket von Union und SPD zu, 100 Milliarden statt 50 Milliarden fließen ins Klima. Das Statement der Grünen-Spitze und die Analyse bei ZDFheute live.14.03.2025 | 38:03 min
    Grundsätzlich sollen die Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit nur noch bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts - also etwa 44 Milliarden Euro - unter die Schuldenbremse fallen. Alles darüber Hinausgehende soll beliebig aus Krediten finanziert werden dürfen. Nach oben gibt es keine Grenze.
    Der Haushaltsausschuss soll sich am Sonntag mit den geplanten Grundgesetzänderungen befassen. Er gibt dann eine Beschlussempfehlung für die entscheidende Sitzung im Bundestag am Dienstag ab.
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    Quelle: dpa, AFP, epd
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