Parlaments-Fußballteam:Gericht: AfD darf bei FC Bundestag mitkicken
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Der FC Bundestag wollte die AfD nicht mitkicken lassen. Doch Abgeordnete der Partei klagten - nach einem Urteil darf die Parlaments-Mannschaft sie vorerst nicht mehr ausschließen.
Urteil des Berliner Landgerichts zum FC Bundestag: Innerhalb eines Monats kann Berufung eingelegt werden.
Quelle: dpa
AfD-Abgeordnete dürfen beim FC Bundestag mitmachen. Das Berliner Landgericht erklärte am Dienstag einen Unvereinbarkeitsbeschluss des Vereins für nichtig. (AZ: 85 O 64/24) Geklagt hatten vier AfD-Bundestagsabgeordnete.
Demnach könne jedes aktive oder ehemalige Mitglied des Bundestags Mitglied werden. Dies könne nur durch eine Satzungsänderung geändert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung beim Kammergericht eingelegt werden.
Im Verein spielten in der Vergangenheit: Joschka Fischer (Grüne), Franz Josef Jung (CDU), Norbert Lammert (CDU), Franz Müntefering (SPD), Peter Ramsauer (CSU), Wolfgang Schäuble (CDU), Rudolf Scharping (SPD), Andreas Scheuer (CSU), Gerhard Schröder (SPD), Peter Struck (SPD), Klaus Töpfer (CDU) und Theodor Waigel (CSU).
Mehrheit des FC Bundestag gegen Aufnahme von AfD-Mitgliedern
Der FC Bundestag ist die parteiübergreifende Fußballmannschaft aus ehemaligen und aktuellen Mitgliedern des Deutschen Bundestags. Vor einem Jahr hatte bei einer Vollversammlung eine Mehrheit des Vereins beschlossen, dass eine Mitgliedschaft in der AfD unvereinbar mit einer Mitgliedschaft im FC Bundestag sei.
Damals sagte der Kapitän des Vereins, Mahmut Özdemir (SPD):
Unser Signal ist eindeutig, dass wir im FC Bundestag keine Mitglieder dulden, die als Mitglieder der AfD das Paktieren mit dem Rechtsextremismus vollziehen oder zumindest billigend in Kauf nehmen.
Mahmut Özdemir, Kapitän FC Bundestag
Quelle: dpa
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Quelle: epd, AFP
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