Neue Realitäten :Justizminister will Familienrecht reformieren
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Vater, Mutter, Kinder - neben der traditionellen Familiendefinition sind viele neue Varianten entstanden. Das Justizministerium will dieser Realität gerecht werden.
Bundesjustizminister Buschmann hat Pläne für die Reform des Familienrechts vorgestellt.16.01.2024 | 1:25 min
Die rechtliche Gleichstellung lesbischer Mütter und mehr Rechtssicherheit für Samenspenden - Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Familienrecht reformieren. Damit soll neuen Beziehungsmodellen Rechnung getragen werden:
Anlass war die Vorstellung zweier Eckpunktepapiere zu Änderungen im Abstammungs- und Kindschaftsrecht. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) begrüßte das Vorhaben, der Lesben- und Schwulenverband ebenfalls.
Buschmann: Recht hinkt Realität hinterher
Viele Kinder wüchsen heute in Trennungs-, Patchwork- und Regenbogenfamilien oder bei nicht miteinander verheirateten Eltern auf, betonte Buschmann. Das Familienrecht hinke dieser Realität aber hinterher. "Den Preis dafür zahlen Eltern und Kinder: Vielen macht das Familienrecht das Leben unnötig schwer." Dies will der Justizminister mit der Reform nun ändern.
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Beim Abstammungsrecht geht es um die Frage, wer die rechtlichen Eltern eines Kindes sind - dies müssen nicht die biologischen Eltern sein. Mit den hier geplanten Änderungen sollen unter anderem lesbische Mütter rechtlich gleichgestellt werden. Bekommt ein lesbisches Ehepaar gemeinsam ein Kind, musste die Frau, die das Kind nicht ausgetragen hat, dieses bislang nach der Geburt adoptieren. Künftig soll sie automatisch Mitmutter werden. Ist ein lesbisches Paar nicht verheiratet, soll die Partnerin der Geburtsmutter das Kind einfach anerkennen können.
Samenspende nach Vertragsabschluss
Die zweite große Neuerung im Abstammungsrecht ist die Einführung von sogenannten Elternschaftsvereinbarungen. Insbesondere bei Samenspenden sollen die Beteiligten damit vor Zeugung des Kindes vertraglich klären können, wer neben der Geburtsmutter der zweite rechtliche Elternteil sein soll. Der bisher geltende Grundsatz, dass ein Kind nur zwei rechtliche Eltern haben kann, bleibt dabei erhalten.
Familienministerin Lisa Paus (Grüne) über die geplanten Änderungen:
Heute seien Patchwork- und Regenbogenfamilien Alltag vieler Menschen in Deutschland. "Die Gesellschaft hat sich verändert, das Recht hingegen nicht." Daher sei es gut, das Recht endlich den gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen. Paus bezeichnete das vorgelegte Eckpunktepapier als "gute Grundlage, auf dem Weg zu einer dringend erforderlichen Gesetzesreform".
Kindschaftsrecht soll reformiert werden
Neben dem Abstammungsrecht will Buschmann auch das Kindschaftsrecht reformieren. Geplant ist unter anderem die Einführung eines "Kleinen Sorgerechts": Die Eltern sollen künftig bis zu zwei weiteren Menschen - zum Beispiel ihren jeweils neuen Partnern - sorgerechtliche Befugnisse einräumen können. Weiter vorgesehen ist, dass Kinder ab 14 Jahren im Sorge- und Umgangsrecht künftig ausdrückliche Mitentscheidungsbefugnisse haben.
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Familiengerichte sollen laut Eckpunktepapier zudem künftig Anhaltspunkten für häusliche Gewalt "umfassend und systematisch" nachgehen. Auch gesetzlich geregelt wird das sogenannte Wechselmodell - die hälftige Betreuung der Kinder durch die beiden Elternteile.
Kritik vom Lesben- und Schwulenverband
Das Justizministerium will auf Grundlage der beiden Eckpunktepapiere nun Gesetzentwürfe erarbeiten. Diese sollen im ersten Halbjahr 2024 vorgelegt werden. Auf ein "zügiges" Gesetzgebungsverfahren pocht dabei der Lesben- und Schwulenverband (LSVD). Die verfassungswidrige Diskriminierung von Regenbogenfamilien müsse schnellstmöglich der Vergangenheit angehören, forderte Patrick Dörr, Mitglied im LSVD-Bundesvorstand. Mit den Reformvorschlägen "würde die gelebte Realität vieler Regenbogenfamilien endlich rechtlich abgesichert".
Kritik äußerte der LSVD-Vorstand mit Blick auf "fehlende konkrete Vorschlägen zu trans*, inter* und nichtbinärer Elternschaft" und die fehlende Rückwirkung der Regelungen. Diese sähen nicht vor, dass Erklärungen zur Annahme eines Kindes auf den Zeitpunkt bereits gestellter Adoptions-, Feststellungsanträge oder gemeinsamer Geburtsanzeigen zurückwirkten.