Studie analysiert Kaufkraft:Elterngeld ist heute deutlich weniger wert
|
Seit 2007 können Mütter und Väter nach der Geburt ihres Kindes Elterngeld bekommen. Doch durch die Inflation ist dessen Wert seither deutlich gesunken, wie eine IW-Studie zeigt.
Seit 2007 bietet das Elterngeld einen Ausgleich, wenn Mütter oder Väter nach der Geburt zeitweise nicht oder weniger arbeiten.
Quelle: dpa
Das Elterngeld ist einer Studie zufolge heute deutlich weniger wert als zu seiner Einführung 2007. Die staatliche Leistung verlor in den 16 Jahren bis 2023 rund 38 Prozent an Kaufkraft, wie aus einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervorgeht, über die die "Rheinische Post" zuerst berichtete.
"Diese Entwicklung setzt sich ohne Inflationsausgleich weiter fort", heißt es in der Analyse von Studienautor Wido Geis-Thöne, die sich auf Daten des Statistischen Bundesamts und eigene Berechnungen stützt. Die Effekte der Inflation seien seit 2007 nie ausgeglichen worden. Die Kaufkraftverluste beträfen "immer weitere Teile der Mittelschicht".
Kein Ausgleich für Inflation beim Elterngeld
Eltern, die kein eigenes Einkommen erzielen, erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich. Dieser Betrag sei auch seit Einführung der Leistung nicht mehr angepasst worden. "Dabei hätte er bis zum Jahr 2023 um 37,8 Prozent auf 413 Euro steigen müssen, um den inflationsbedingten Kaufkraftverlust seit dem Jahr 2007 auszugleichen", heißt es.
Auch besserverdienende Eltern müssten starke Verluste hinnehmen. "Deutlich an Kaufkraft verloren hat das Elterngeld auch für Personen, die den Höchstsatz beziehen, der bei einem Inflationsausgleich von 1.800 Euro auf 2.480 Euro hätte steigen müssen", schreibt das IW.
Der Höchstsatz beim Elterngeld wurde jahrelang nicht nach oben angepasst. Dies führt dazu, dass immer mehr Familien wegen steigender Einkommen den Höchstsatz von 1.800 Euro monatlich erreichen. Das Institut fordert deshalb:
Soll das Elterngeld wie bisher wirken, sollte das Sicherungsniveau auch für Familien mit höheren Einkommen real und nicht nur nominal erhalten bleiben, wofür der Inflationsausgleich unumgänglich ist.
Zum Elterngeld hatte die gescheiterte Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und SPD bei Amtsantritt deutliche Verbesserungen versprochen. Unter anderem heißt es im Koalitionsvertrag dazu: "Wir werden den Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld dynamisieren." Eingelöst wurde das nicht. Stattdessen gab es Kürzungen bei der Bezugsgrenze für höhere Einkommen und beim parallelen Bezug beider Elternteile.
Ab April 2025 sollen Mütter und Väter das Elterngeld als Lohnersatzleistung nur noch dann erhalten, wenn ihr zu versteuerndes gemeinsames Jahreseinkommen 175.000 Euro nicht überschreitet. Die Grenze war bereits im April dieses Jahres auf 250.000 Euro gesenkt worden. Davor hatte sie noch bei 300.000 Euro gelegen.
Quelle: dpa
Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Dann sind Sie beim ZDFheute-WhatsApp-Channel richtig. Hier erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten auf Ihr Smartphone. Nehmen Sie teil an Umfragen oder lassen Sie sich durch unseren Podcast "Kurze Auszeit" inspirieren. Zur Anmeldung: ZDFheute-WhatsApp-Channel.
Quelle: dpa
Mehr zum Elterngeld und anderen staatlichen Leistungen
Um dir eine optimale Website der ZDFmediathek, ZDFheute und ZDFtivi präsentieren zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Techniken ein. Einige der eingesetzten Techniken sind unbedingt erforderlich für unser Angebot. Mit deiner Zustimmung dürfen wir und unsere Dienstleister darüber hinaus Informationen auf deinem Gerät speichern und/oder abrufen. Dabei geben wir deine Daten ohne deine Einwilligung nicht an Dritte weiter, die nicht unsere direkten Dienstleister sind. Wir verwenden deine Daten auch nicht zu kommerziellen Zwecken.
Zustimmungspflichtige Datenverarbeitung • Personalisierung: Die Speicherung von bestimmten Interaktionen ermöglicht uns, dein Erlebnis im Angebot des ZDF an dich anzupassen und Personalisierungsfunktionen anzubieten. Dabei personalisieren wir ausschließlich auf Basis deiner Nutzung der ZDFmediathek, der ZDFheute und ZDFtivi. Daten von Dritten werden von uns nicht verwendet. • Social Media und externe Drittsysteme: Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern. Unter anderem um das Teilen von Inhalten zu ermöglichen.
Du kannst entscheiden, für welche Zwecke wir deine Daten speichern und verarbeiten dürfen. Dies betrifft nur dein aktuell genutztes Gerät. Mit "Zustimmen" erklärst du deine Zustimmung zu unserer Datenverarbeitung, für die wir deine Einwilligung benötigen. Oder du legst unter "Einstellungen/Ablehnen" fest, welchen Zwecken du deine Zustimmung gibst und welchen nicht. Deine Datenschutzeinstellungen kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in deinen Einstellungen widerrufen oder ändern.