Elektronische Patientenakte startet Ende April bundesweit
Nach Testphase:E-Patientenakte startet Ende April
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Für Karl Lauterbach ist sie eine der sichersten elektronischen Patientenakten: Am 29. April startet die ePA in ganz Deutschland. Ärzte zeigen sich vorsichtig optimistisch.
Die elektronische Patientenakte wird bereits seit Mitte Januar in Franken, Hamburg sowie in Teilen Nordrhein-Westfalens getestet.
Quelle: dpa
Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigte den bundesweiten Start für den 29. April an. Ab Oktober soll sie für Leistungserbringende, also Arztpraxen und Kliniken, verpflichtend werden.
Die elektronische Patientenakte macht die Behandlung besser, Medikationsfehler werden vermieden. Daran sterben in Deutschland täglich Menschen.
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Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister
Es sei also allerhöchste Zeit, die Einführung hätte niemals 20 Jahre dauern dürfen. Im internationalen Vergleich sei sie "eine der sichersten, vielleicht die sicherste elektronische Patientenakte". Es sei lange daran gearbeitet worden, zu verhindern, dass Daten abgegriffen werden können. "Diese Gefahr ist gebannt", sagte Lauterbach.
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Ab Oktober soll ePA überall genutzt werden
In den bisherigen Modellregionen hat sich dem Minister zufolge die medizinische Versorgung durch die ePA spürbar verbessert. Die Sicherheit stehe dabei "an vorderster Stelle", so Lauterbach in einem Brief an die Gesellschafter der Digitalagentur Gematik, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreibt. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik seien entsprechende Maßnahmen umgesetzt worden. In der Einführungsphase solle die Nutzung der ePA kontinuierlich ansteigen.
Arztpraxen und Kliniken sollen die ePA in ihre Versorgungsabläufe integrieren und in dieser Zeit "nicht unter Druck geraten für Umstände, die sie nicht zu verantworten haben", schreibt der Minister. Spätestens ab 1. Oktober sei die ePA dann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu nutzen.
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Ärzte begrüßen stufenweise Einführung
Bundesweit hatte die E-Akte eigentlich Mitte Februar an den Start gehen sollen. Der Starttermin wurde jedoch aufgrund technischer Probleme verschoben. Die Nutzung für Patientinnen und Patienten ist freiwillig, ein Widerspruch über die Kassen jederzeit möglich.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie der Verband der Hausärztinnen und Hausärzte begrüßten die stufenweise Einführung. "Die ePA hat das Potenzial, die Versorgung zu verbessern und Abläufe in den Praxen einfacher zu machen.
Dazu müssen aber alle Voraussetzungen stimmen: Neben dem jetzt verkündeten Schließen der Sicherheitslücken ist das auch ein reibungsloses Funktionieren im Praxisalltag", sagte Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die ePA dürfe die Abläufe in den Praxen nicht ausbremsen. Auch müsse insbesondere bei Kindern das Befüllen mit besonderer Sorgfalt und Vorsicht geschehen, stets im Sinne des Kindeswohls.
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Kassen weisen Ärzte-Kritik zurück
Die Hausärzte betonten, die ePA habe das Potenzial, die Versorgung zu verbessern. Bislang seien die Erfahrungen aber mäßig gut. Vieles funktioniere technisch noch nicht. Auch informierten die Kassen nicht ausreichend und überließen den Ärzten die Arbeit. Das sei falsch. Ein fulminanter Start sei daher nicht zu erwarten. "Vor diesem Hintergrund ist positiv, dass die Befüllung zunächst einmal nicht verpflichtend ist", betonten die Bundesvorsitzenden des Verbands, Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier. Ab Herbst müsse dann alles tadellos laufen. "Hier haben die Gematik und die Hersteller noch viel Arbeit vor sich."
Die Kassen wiesen die Kritik der Ärzte zurück. Der AOK-Bundesverband betonte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur, dass die Kassen ihre Arbeit gemacht hätten. Nun liege es an den Ärzten, die Patientenakten auch sinnvoll zu befüllen. "Enttäuschend ist, dass es für Ärztinnen und Ärzte wieder einen Aufschub gibt und die Nutzung und Befüllung der ePA weiterhin freiwillig bleibt", hieß es vom AOK-Bundesverband. Es bleibe zu hoffen, dass die Praxen im Herbst dann wirklich startklar seien. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen begrüßte, dass es nun endlich losgehe. Die ePA biete eine große Chance für eine bessere Versorgung.
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Wichtige Infos rund um die ePa:
Quelle: epd
In der Akte ist die gesamte Krankengeschichte eines Patienten per Knopfdruck einsehbar - von Behandlungen und Operationen über Vorsorgeuntersuchungen, Röntgenbilder bis zu verschriebenen Medikamenten. Der große Vorteil: Ärztinnen und Ärzte könnten auch bei neuen Patienten sofort sehen, was bisher gemacht wurde, wo Risiken liegen und zusätzliche Vorsorge sinnvoll ist.
Bei der Verschreibung von Medikamenten können sie zudem erkennen, ob unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln drohen. Und bei Notfällen können sich die Behandelnden schnell über die Lage informieren - auch wenn der oder die Betroffene womöglich nicht ansprechbar ist.
Seit Anfang 2021 können Versicherte die elektronische Patientenakte auf freiwilliger Basis über Angebote ihrer Krankenkassen nutzen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zufolge taten das aber weniger als ein Prozent der rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten. Grund waren komplizierte Anmeldeverfahren und teils nicht ausgereifte Apps zur Nutzung.
Statt aktiv die E-Akte beantragen zu müssen, bekommen gesetzlich Versicherte sie seit 15. Januar automatisch. Nur wenn sie ausdrücklich widersprechen, unterbleibt dies (Opt-out). Dies taten bis Mitte Januar im Schnitt nur fünf Prozent der Versicherten einer Kasse.
Die Krankenkassen müssen ihre Mitglieder über Widerspruchs-Möglichkeiten informieren. Die meisten Versicherten bekamen deshalb bis Januar Post. Sie konnten dann in der Regel per Online-Formular oder Post an ihre Kasse der Anlegung widersprechen. Der Widerspruch bleibt aber auch nachträglich möglich: Die Kassen müssen die ePA dann inklusive aller Daten löschen.
Mit der Bereitstellung der E-Akten zum 15. Januar starteten Praxen, Kliniken und Apotheken in drei Modellregionen - Hamburg, Franken sowie Nordrhein-Westfalen - mit der Testung. Der bundesweite Start sollte Mitte Februar erfolgen, wurde aber aufgrund technischer Problem auf April verschoben.
Ab 29. April kann die ePA nun deutschlandweit genutzt werden. Um sie "sicher und nachhaltig in der Fläche zu etablieren", soll die Einführung Lauterbach zufolge "schrittweise" erfolgen. Das heißt: Wohl erst ab 1. Oktober sind Praxen und andere Einrichtungen verpflichtet, die E-Akte zu nutzen. Sanktionen könnte es erst ab Januar 2026 geben.
Sie könnten dennoch von den Vorteilen der elektronischen Patientenakte profitieren, auch wenn sie nicht selbst von überall auf die Daten per App zugreifen können. Denn in der Arztpraxis wäre sie abrufbar. Zudem kann die E-Akte auch über einen Desktop-Computer genutzt, in ausgewählten Apotheken oder von Berechtigten - zum Beispiel einem Familienmitglied - eingesehen werden.
Das Gesetz verpflichtet Ärztinnen und Ärzte, Medikationsdaten, Befundberichte, Arzt- und Entlassbriefe standardmäßig in die elektronische Akte einzustellen. Weitere Informationen, auch aus vorangegangenen Behandlungen, können sie auf Wunsch ebenfalls einfügen. Die Medikationsliste wird automatisch über das elektronische Rezept befüllt. Patientinnen und Patienten können zudem auch selbst Dokumente hinzufügen.
Ja. Er kann etwa auf einzelne Praxen, Krankenhäuser oder Apotheken beschränkt werden. Bestimmte Dokumente können von den Versicherten auch verborgen oder dauerhaft gelöscht werden.
Die Daten werden laut Gesundheitsministerium auf sicheren Servern gespeichert und in der ePA verschlüsselt abgelegt. Der Chaos Computer Club hatte vor der Testphase Sicherheitslücken identifiziert, die laut Lauterbach aber nun behoben sind. Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen seien zusammen mit Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umgesetzt worden.
Ja. Ein Ziel der Reform ist es, der Pharmaforschung in Deutschland durch die Bereitstellung von Patientendaten im großen Stil einen Schub zu geben. Allerdings werden die Daten dabei mit Pseudonymen versehen, können den Menschen also nicht mehr direkt zugeordnet werden. Nutzerinnen und Nutzer der ePA können der Datenverwendung zu Forschungszwecken aber auch jederzeit widersprechen. (Quelle: AFP)
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