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Kabinett für Gesetzesänderung:Bundeswehr soll Drohnen abschießen dürfen
von Kristina Hofmann
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Die Bundeswehr soll illegale, unbemannte Drohnen abschießen dürfen. Allerdings nur, wenn Menschen oder kritische Infrastruktur betroffen sind. Nun muss der Bundestag entscheiden.
Kritische Infrastruktur soll durch die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes besser geschützt werden.
Quelle: ZDF
Drohnen über dem US-Militärstützpunkt Ramstein, über militärischem Gelände, über wichtigen Unternehmen: Seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine tauchen illegale Drohnen verstärkt über deutschem Gebiet auf.
Die Bundesregierung will der Bundeswehr nun erlauben, dass sie illegale, unbemannte Drohnen abschießen darf. Das aber nur, wenn ein schwerer Unglücksfall droht, der Menschenleben und die kritische Infrastruktur gefährdet. Und ein Abschuss das einzige Mittel ist, dies zu verhindern.
Entscheidet Bundestag noch bis zum Wahltag?
Dafür hat das Bundeskabinett der noch bestehenden rot-grünen Koalition am Mittwoch beschlossen, dass das Luftsicherheitsgesetz geändert werden soll. Ob das in dieser ablaufenden Legislaturperiode aber noch vom Bundestag tatsächlich unterstützt wird, ist offen.
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Vor allem Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatten auf mehr Schutz für die kritische Infrastruktur gedrängt. Faeser äußerte sich nach dem Kabinettsbeschluss zufrieden:
Bislang darf die Bundeswehr auch in schweren Fällen nicht eingreifen. Sie darf zwar Flugzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben, um den deutschen Luftraum zu schützen. Nicht aber, wenn sich eine unkooperative Drohne, wie es im Fachjargon heißt, nähert.
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Um genau diese geht es nun. "Aufgrund der hohen Leistungsfähigkeit der Drohnen ist denkbar", heißt es in der Formulierungshilfe für den Bundestag, "dass die Flüge im Auftrag von fremden staatlichen Stellen durchgeführt werden." Die Sicherheitsbehörden vermuten auch Spionage oder Sabotage hinter diesen verstärkt auftretenden Drohnen-Flügen, so das Ministerium.
Kritik von der Union: "Reine Symbolpolitik"
Voraussetzung des Drohnenabschusses ist allerdings, dass die Polizei des Bundeslandes, über dem die Drohne gesichtet wird, um Amtshilfe bittet. Denn die Polizei ist zuerst zuständig.
Ob der Meldeweg im Ernstfall schnell genug ist, bezweifelt die Union. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, forderte deswegen, dass gleichzeitig das Grundgesetz geändert werden müsse, damit die Bundeswehr schneller reagieren könne. "Nur so können wir effektiv auf diese neue Bedrohungslage reagieren", sagte er zu ZDFheute.
Krings sicherte aber zu, der Gesetzesvorschlag des Kabinetts werde "natürlich ernsthaft" geprüft.
Das Verteidigungsministerium sieht das Problem, dass der Meldeweg nicht schnell genug sein könnte, "aktuell nicht", so ein Sprecher. Dass aber mit einer Änderung des Gesetzes nicht alles geregelt ist, räumt auch das Ministerium von Faeser ein: "Es braucht erhebliche personelle und haushälterische Anstrengungen, um der Gefahr durch Drohnen dauerhaft zu begegnen", heißt es in einer Pressemitteilung.
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Expertin: Mehr Investitionen abseits des Extremfalls
Denn das ist laut Ulrike Franke momentan viel eher das Problem. Die jetzt angestrebte Gesetzesänderung gehe zwar grundsätzlich in die richtige Richtung und es sei "gut, dass die Bundesregierung sich damit auseinandersetzt", sagt die Sicherheitsexpertin von der Denkfabrik European Council on Foreign Relations. Aber keiner der Drohnen-Fälle in der vergangenen Zeit hätte damit verhindert werden können, weil nur der Extremfall geregelt wird.
"Viel besser wäre es", so Franke, wenn mehr in die Cybertechnik investiert werde, um auch mögliche Spionagedrohnen abzuwehren. Indem sie etwa ihr Ziel verfehlen oder den Kontakt zu dem Ort, von dem sie gesteuert werden, verlieren. "Für all das gibt es bereits technische Lösungen", sagt Franke. Was fehlt, ist ein Konzept, um zentrale Stellen abzudecken.
Quelle: ZDF
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