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Neuer Lagebericht vorgestellt:Mehr Schutz für Diskriminierte gefordert
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Der Schutz vor Diskriminierung ist in Deutschland noch lückenhaft. Zu diesem Ergebnis kommt ein neuer Lagebericht, den die Beauftragten der Bundesregierung nun vorgestellt haben.
Die Antidiskriminierungsbeauftragte, Ferda Ataman, und weitere Beauftragte der Bundesregierung haben den neuen Lagebericht vorgestellt.
Quelle: Imago
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, rassistische Beleidigungen bei der Wohnungssuche, kein Job wegen einer Behinderung: Acht Beauftragte auf Bundesebene beklagen zu viel Diskriminierung in Deutschland und fordern die Bundesregierung zum Handeln auf. Am Dienstag legten sie in Berlin einen gemeinsamen Bericht zum Stand der Dinge vor. Die Ampel-Regierung müsse zügig das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz reformieren, um Menschen besser vor Diskriminierung zu schützen, forderten sie unisono.
Von 2021 bis 2023 meldeten sich rund 20.600 Ratsuchende bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie berichteten von Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder wegen der sexuellen Identität. Besonders häufig wandten sich den Angaben zufolge Betroffene an die Stelle, die rassistisch oder antisemitisch diskriminiert wurden.
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Kritik: Geltendes Recht hilft oft nicht
Die Zahl der Beratungsanfragen steige kontinuierlich an, hieß es. Gleichzeitig sei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. In Umfragen berichteten etwa 16 bis 30 Prozent der Bevölkerung von Diskriminierungen.
Das geltende Recht helfe Menschen in vielen Fällen nicht, kritisiert der Lagebericht, den die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman gemeinsam mit weiteren Beauftragten vorgelegt hat.
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Ausweitung des Gesetzes gefordert
Die Bundesbeauftragten fordern unter anderem, dass das Gleichbehandlungsgesetz auch auf staatliches Handeln, etwa von Behörden, Polizei oder Justiz, angewendet wird. Auch sollten Menschen rechtlich geschützt sein, wenn sie aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden, zum Beispiel in Form von israelbezogenem Antisemitismus. Zudem müsse Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen sichergestellt werden - auch im Digitalen.
Die Ampel-Koalition hatte sich im Koalitonsvertrag darauf geeinigt, das geltende Gesetz zu erweitern, damit es mehr Diskriminierungserfahrungen erfasst. Geschehen ist aber bislang nichts. Das aktuell geltende Gleichbehandlungsgesetz regelt vor allem den Schutz vor Diskriminierung in privaten Rechtsbeziehungen. Einen Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen wie etwa Polizei oder Justiz bietet es nicht.
Quelle: ZDF
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Quelle: KNA, dpa, epd
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