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Bundesverwaltungsgericht:"Compact"-Verbot vorläufig aufgehoben
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Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Eine endgültige Entscheidung stehe aber noch aus.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das im Juli von Bundesinnenministerin Faeser verfügte Verbot des rechtsextremen Magazins Compact vorläufig im Eilverfahren aufgehoben. Auch Politiker kritisieren Faesers Entscheidung.15.08.2024 | 2:00 min
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Das teilte das Gericht in Leipzig mit.
Demnach sei offen, ob das Verbot in der Hauptverhandlung standhalten werde. Zwar gebe es Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde und für eine verfassungsfeindliche Haltung. Es sei aber zweifelhaft, ob der Anteil der Beiträge, in denen diese Haltung zum Ausdruck kommt, für das gesamte Magazin derart prägend sei, dass ein Verbot verhältnismäßig sei.
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Gericht: Grundrecht auf Pressefreiheit überwiegt
Vor einem Verbot eines ganzen Mediums müsse man immer auch mildere Mittel, beispielsweise presserechtliche Maßnahmen oder Veranstaltungsverbote in den Blick nehmen, so das Gericht weiter. Das Gericht entschied, dass im Hinblick auf die Meinungs- und Pressefreiheit das Interesse der Kläger, das Magazin vorerst weiterzuführen, überwiegt.
Zwar gebe es ein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verbots. Das wiege jedoch weniger schwer als das Grundrecht auf Pressefreiheit.
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Endgültige Entscheidung steht noch aus
Ob das Verbot wieder in Kraft tritt, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in der Hauptverhandlung. Die Entscheidung des Eilverfahrens stellt keine Vorentscheidung dar - eine inhaltliche Bewertung traf das Gericht nicht, es entschied nur über den Zeitpunkt des Vollzugs.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Erfolgschancen von "Compact" in der Hauptsache offen seien. Vor diesem Hintergrund sei das sofortige Vereinsverbot nicht verhältnismäßig, da es "Compact" zur unmittelbaren Einstellung seines gesamt Print- und Onlineangebots zwingen würde.
Daniel Heymann aus der ZDF-Redaktion Recht und Justiz erläutert:
"Das konnte das Gericht aber zu diesem Zeitpunkt nicht feststellen, weil nicht alle "Compact"-Beiträge sich aggressiv-kämpferisch gegen unsere Verfassung richten", so Heymann.
Es gebe durchaus Anzeichen für eine solche verfassungsfeindliche Haltung - ob diese aber insgesamt für "Compact" prägend sind, muss im abschließenden Urteil festgestellt werden.
Einen anderen, auch von Rechtsexperten geäußerten Kritikpunkt hat das Gericht dagegen jetzt schon entkräftet: Ein Vereinsverbot kann im Grundsatz auch gegen ein Presse- und Medienunternehmen in Form einer GmbH ergehen.
Die Entscheidung des Gerichts betrifft nur die COMPACT-Magazin GmbH, die sich vor allem um das gedruckte Magazin kümmert, nicht aber andere in der Verbotsverfügung genannte Firmen oder Personen. Deren Eilanträge wurden abgewiesen.
Faeser hatte "Compact"-Magazin im Juli verboten
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin Mitte Juli verboten. Sie bezeichnete es als "ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene". Es hetze "auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie."
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Zudem waren Geschäftsräume von "Compact" in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie Wohnungen von führenden Mitarbeitern, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern durchsucht worden. Dabei sollten Vermögenswerte und weitere Beweismittel beschlagnahmt werden.
Compact-Magazin GmbH gilt als gesichert extremistisch
Die von dem Aktivisten Jürgen Elsässer geleitete Compact-Magazin GmbH war bereits 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert extremistisch, völkisch-nationalistisch sowie minderheitenfeindlich eingestuft worden.
Laut Bundesinnenministerium sind die Hauptprodukte der Firma das "Compact"-Magazin, das seit Dezember 2010 monatlich erschien und eine Auflage von 40.000 Exemplaren hatte und der Onlinevideokanal Compact TV, der bei Youtube 345.000 Abonnenten hat und insgesamt fast 2.900 Videos veröffentlichte. Mit dem Verbot wurde "jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten" untersagt.
Quelle: ZDF
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Quelle: dpa, KNA, ZDF
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