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"Stich" gegen AfD-Chef:Chrupalla scheitert mit Beschwerde vor Gericht
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Der Fall um den vermeintlichen Stich gegen Tino Chrupalla ist juristisch endgültig vom Tisch. Ein Gericht wies die Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen zurück.
Gegen den Beschluss des Gerichts ist kein weiteres Rechtsmittel möglich.
Quelle: Serhat Kocak/dpa
Nach einem vermeintlichen Stich in den Arm im vergangenen Jahr bei einer Wahlkampfveranstaltung in Ingolstadt ist AfD-Parteisprecher Tino Chrupalla mit dem Versuch gescheitert, eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen.
Der Antrag Chrupallas sei unzulässig, teilte das Oberlandesgericht München am Freitag mit. Er habe unter anderem formale Erfordernisse nicht erfüllt. Gegen den Beschluss des OLG können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in der Sache eingestellt, weil sich kein Verdacht auf eine Straftat hatte erhärten lassen.
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Angeblicher Stich im Oktober 2023
Chrupalla hatte während der Veranstaltung am 4. Oktober nach eigenen Angaben einen Stich wahrgenommen und über Schmerzen sowie über Schwindel und Übelkeit geklagt. Alle vorgenommenen Tests etwa auf eine mögliche Vergiftung waren aber negativ verlaufen.
Eine medizinische Untersuchung nach dem Vorfall wies den Ermittlern zufolge einen etwa fünf Millimeter tiefen Einstich nach. Wie dieser entstanden war, blieb unklar. Der Einstich sei "am ehesten" von einer Pinnnadel verursacht worden, hieß es.
Auf dem Landesparteitag in Sachsen hätte AfD-Chef Chrupalla „erklärt, dass man praktisch nichts falsch gemacht habe“ und dann den Zusammenhalt beschworen, so Shakuntala Banerjee.24.05.2024 | 3:30 min
Eine Verletzung durch eine fremde Person könne nicht völlig ausgeschlossen werden. Konkrete Hinweise hätten die Ermittlungen aber nicht ergeben, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Der Politiker der AfD hatte daraufhin vergeblich Einspruch eingelegt und nun versucht, mit einem Antrag auf Klageerzwingung eine gerichtliche Entscheidung in der Sache herbeizuführen.
Quelle: dpa, AFP
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