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Migrationsdebatte:CDU will nach zwei Straftaten ausweisen
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Die CDU verschärft ihren Ton in der Migrationsdebatte: Merz fordert erneut die Abschiebung syrischer Straftäter. Linnemann will bereits nach zwei Straftaten ausweisen.
Asylbewerber werden abgeschoben (Archivfoto): Die CDU will im Fall eines Wahlsiegs bei der Bundestagswahl deutlich härter gegen straffällige Asylbewerber vorgehen.
Quelle: dpa
CDU-Chef Friedrich Merz hält trotz der unklaren politischen Entwicklung in Syrien nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad an der Forderung nach Abschiebungen syrischer Straftäter fest. "Das Land ist nach wie vor sehr instabil, das wissen wir", sagte der Kanzlerkandidat von CDU und CSU der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Der Sturz des Assad-Regimes in Syrien hat in Deutschland eine hitzige Debatte ausgelöst. Sollen syrische Flüchtlinge bleiben können oder abgeschoben werden?15.12.2024 | 4:15 min
Merz: "Werden die Assad-Getreuen nicht aufnehmen"
Zugleich müsse genau darauf geachtet werden, wer derzeit noch aus Syrien nach Deutschland und Europa komme, verlangte Merz. "Ich möchte jedenfalls die Mitglieder der Assad-Milizen, die in Syrien schlimme Verbrechen begangen haben, hier in Deutschland nicht sehen."
Merz verlangte eine klare, abgestimmte Haltung mit allen anderen europäischen Ländern.
Derzeit leben in Deutschland laut Bundesinnenministerium rund 975.000 Syrer. Die meisten kamen seit 2015 infolge des syrischen Bürgerkriegs. Mehr als 300.000 von ihnen haben einen subsidiären Schutztitel. Sie wurden also nicht wegen einer individuellen Verfolgung aufgenommen, sondern wegen des Bürgerkriegs in ihrer Heimat.
Quelle: dpa
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CDU-Chef: Asyl- von Arbeitsmigration trennen
Deutschland habe vielen Flüchtlingen geholfen und Unterkunft gewährt, sagte der Unionsfraktionschef. Doch die Zahl der in Deutschland lebenden Flüchtlinge sei jetzt schon zu hoch, die Aufnahmemöglichkeiten der Städte und Gemeinden seien überschritten.
Die Union schlage vor, die Arbeitsmigration von der Asylmigration strikt zu trennen, betonte Merz. Von Anfang an müsse es zwei verschiedene Verfahren geben. "Wer nach Deutschland oder Europa kommen will, weil er einen Fluchtgrund hat, der muss ein anderes Verfahren wählen als derjenige, der sagt 'Ich will am liebsten morgen in Deutschland anfangen zu arbeiten'".
Dafür habe die Union eine rein digitale "Work-and-Stay"-Agentur vorgeschlagen, die diese Aufgabe einheitlich für ganz Deutschland wahrnehmen soll.
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Merz: Deutsches Asylrecht nur noch untergeordnet
Auf die Frage, ob der Vorschlag des Parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), noch gelte, das individuelle Asylrecht abzuschaffen und durch europäische Aufnahme-Kontingente zu ersetzen, sagte Merz: "Das deutsche Asylrecht spielt im Grunde genommen in den laufenden Asylverfahren nur noch eine untergeordnete Rolle." So sei 2023 nur 120 Syrern und 523 Afghanen der Asylstatus nach Artikel 16a Grundgesetz zuerkannt worden.
- Europa macht die Grenzen dicht: Von der Willkommenskultur zur Abschottung
Heute sehe man vorrangig Asylanträge nach europäischem Recht, sagte Merz. "Und diese Asylanträge müssten eigentlich nach europäischem Recht ganz überwiegend in anderen Ländern der Europäischen Union gestellt werden und behandelt werden, nicht in Deutschland." Er ergänzte: "Deswegen kommen wir zu dem Ergebnis: Zurückweisungen."
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Linnemann: Nach zwei Straftaten abschieben
Deutliche Töne schlägt auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann an. Es sei "unerträglich, dass es Menschen gibt, die zigfach vorbestraft sind - dies aber keinerlei Auswirkungen darauf hat, ob sie das Land verlassen müssen oder nicht", sagte er der "Bild"-Zeitung.
Bei den vorsätzlichen Straftaten, die zur Ausweisung führen sollten, nannte Linnemann dem Bericht zufolge auch Delikte wie Diebstahl und Einbruch. In Zukunft müsse "klar sein, wer hier Straftaten begeht, hat das Gastrecht verwirkt und muss das Land verlassen", betonte er.
Die bisherige Regelung, die den Verwaltungsrichtern einen Ermessensspielraum einräume, werde "damit geändert", sagte Linnemann mit Blick auf die Paragrafen 53 und 54 im Aufenthaltsgesetz. Es regelt, dass ausländische Täter bei schweren Straftaten ausgewiesen werden können. Zugleich betonte Linnemann:
Quelle: ZDF
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Quelle: dpa, AFP
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