Cannabis-Gesetz: Lauterbach will Legalisierung retten

    Legalisierung vor dem Aus?:Lauterbach will Cannabis-Gesetz retten

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    Bundesgesundheitsminister Lauterbach befürchtet ein Scheitern der Cannabis-Legalisierung. Der Bundesrat könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Gesetz auf Eis legen.

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach spricht bei der Vorstellung eines neuen Online-Registers für Erklärungen von Bürgerinnen und Bürgern zur Organspendebereitschaft
    Eine Mehrheit im Bundesrat könnte das Cannabis-Gesetz ausbremsen. Steht die Legalisierung nun vor dem Aus?
    Quelle: dpa

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will ein mögliches Scheitern der Legalisierung von Cannabis zum 1. April abwenden. Er werde die gesamte Woche über dafür kämpfen, dass es eine Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat an diesem Freitag nicht gebe, sagte der Politiker von der SPD am Montag in Berlin.
    Er verwies auf Äußerungen unionsgeführter Länder wie Bayern und Sachsen, eine Befassung im Vermittlungsausschuss zu verzögern oder zu sabotieren. Das Gesetz würde dann dort letztlich sterben.

    Dann würden wir die einmalige Gelegenheit verlieren, hier die gescheiterte Cannabispolitik zu reformieren. Das wäre aus meiner Sicht ein Triumph für den Schwarzmarkt.

    Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister (SPD)

    Lauterbach will den Ländern die Sorgen nehmen

    Lauterbach kündigte an, dass auch eine Protokollerklärung der Ampel-Koalition für die Bundesratssitzung vorbereitet werde. Damit wolle man versuchen zu erreichen, dass "einige der Sorgen der Länder, die jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen wollen, genommen werden können".
    Vorgesehen waren demnach auch Beratungen mit den Ministerinnen und Ministern für Inneres, Justiz und Gesundheit der Ampel-Parteien.

    Bundesrat könnte Cannabis-Gesetz ausbremsen

    Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Das Gesetz kommt an diesem Freitag noch abschließend in den Bundesrat.
    Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren damit abbremsen.

    Amnestie für Altfälle: Lauterbach kontert Kritik der Länder

    Bedenken sind aus den Ländern unter anderem gegen eine geplante Amnestie für Altfälle laut geworden, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar wären. Befürchtet wird eine Überlastung der Justiz durch dadurch anfallende Fallprüfungen.
    Lauterbach sagte, es entstehe dadurch eine einmalige Mehrbelastung. Den Behörden sei aber keine Frist gesetzt, so dass man die Fälle in der benötigten Zeit abarbeiten könne, ohne dass Schadenersatzansprüche entstünden. Er wies zudem auf eine Entlastung der Justiz hin, wenn 180.000 Verfahren pro Jahr zu Cannabis-Konsumdelikten künftig entfallen.
    Quelle: dpa

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