Was ab sofort bei Cannabis im Straßenverkehr gilt

    FAQ

    Neue Regeln für bekifftes Fahren:Was ab sofort bei Cannabis im Verkehr gilt

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    Ein neuer THC-Grenzwert, hohe Bußgelder bei Verstößen und eine Ausnahme für Sonderfälle - ab sofort ändert sich der Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr. Alle Regeln im Überblick.

    Ein Joint wird gerollt.
    Für das Fahren mit Cannabis im Blut gilt künftig ein Grenzwert. Bei Überschreitung drohen 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. In Kombination mit Alkohol sind es 1.000 Euro. 22.08.2024 | 0:27 min
    Eigentlich ist den meisten klar: Drogen machen das Autofahren unsicherer - bei Reaktionen oder beim Erkennen riskanter Situationen. Trotzdem darf man nach einem Bier oft noch ans Steuer. Aber wie sieht es mit Cannabis aus?
    Fürs Fahren nach dem Kiffen gelten nach der teilweisen Legalisierung in Deutschland jetzt neue Bestimmungen. Dazu gehört - wie bei der 0,5-Promille-Marke für Alkohol - eine gesetzliche Grenze, wie viel des berauschenden Wirkstoffes THC im Straßenverkehr noch toleriert wird. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Unumstritten sind die Neuerungen aber nicht.

    Warum gibt es neue Cannabis-Regeln für Autofahrer?

    Die von der Ampel-Koalition beschlossenen Änderungen im Verkehrsrecht sind nun in Kraft getreten. Sie kommen begleitend zur begrenzten Freigabe von Cannabis, die Kiffen und privaten Cannabis-Anbau für Volljährige seit 1. April mit zahlreichen Vorgaben zulässt.
    Das Bundesverkehrsministerium erklärte, das Gesetz schaffe Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Mit besonderen Regelungen für Fahranfänger und junge Fahrer werde ein maßgeblicher Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet.

    Wie sieht der Grenzwert genau aus?

    Ab jetzt gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr je Milliliter Blut unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot.
    Frankreich, Straßburg: Ein Auto steht kurz hinter der deutsch-französischen Grenze auf einem Parkplatz und wird wegen der neuen Cannabis-Freigabe von Polizeibeamten beider Nationen kontrolliert.
    Der Bundestag hat festgelegt, dass der Grenzwert für Cannabis am Steuer bei 3,5 Nanogramm THC liegen soll. Das entspricht einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. 07.06.2024 | 1:32 min
    Diese Schwelle folgt Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums, wonach ab dann eine sicherheitsrelevante Wirkung "nicht fernliegend" ist. Vergleichbar sei es mit 0,2 Promille Alkohol und liege klar unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der eine Risikoerhöhung beginnt.

    Sind die neuen Vorgaben lockerer?

    Über neue Bestimmungen hatten Fachleute schon seit längerem diskutiert. Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) Konsequenzen drohen. Dafür gab es keinen gesetzlichen Grenzwert, aber in der Rechtsprechung etablierte sich die Marke von ein Nanogramm je Milliliter Blut.
    Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten allerdings schon 2022 für eine "angemessene" Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse.

    Für wen gelten strengere Cannabis-Vorgaben?

    Eine neue Ordnungswidrigkeit stellt es jetzt dar, wenn zum Kiffen auch noch Alkohol dazukommt. Dann drohen in der Regel nicht nur 500 Euro, sondern 1.000 Euro Buße plus ein Monat Fahrverbot.
    Für Fahranfänger heißt es wie schon bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt Cannabis-Verbot. Der Grenzwert von 3,5 Nanogramm greift also nicht. Sanktion: in der Regel 250 Euro.
    heute in europa: Kiffen für alle
    Auch die Schweiz arbeitet an einer Legalisierung von Cannabis, geht aber einen anderen Weg als Deutschland.01.07.2024 | 1:49 min

    Gibt es Ausnahmen für Sonderfälle?

    Bei THC am Steuer geht es um Cannabiskonsum aller Art, wie im Gesetzentwurf erläutert wird - also Joints, aber auch THC-haltige Speisen, Getränke, Öle und Extrakte. Ausgenommen ist aber, wenn das THC "aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt".
    Bei Kontrollen sollten empfindliche Speicheltests "als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums" eingesetzt werden, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Wenn jemand Anzeichen von Ausfallerscheinungen zeige, sei aber in jedem Fall auch bei negativem Speicheltest eine Blutprobe erforderlich.

    Dass Rauschmittel die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, ist unbestritten. Bei Cannabis ist die Wirkungsweise aber nicht dieselbe wie bei Alkohol. So ist ein "Herantasten" an den THC-Grenzwert nicht möglich, wie es im Entwurf heißt. Die Expertenkommission wies auf Studien zur Wirkung hin.

    Sicherheitsrelevante Effekte treten demnach am stärksten 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum auf und klingen nach drei bis vier Stunden wieder ab. Dabei falle bei Konsumenten, die höchstens einmal in der Woche kiffen, die THC-Konzentration in einigen Stunden ab. Bei häufigem Konsum könne sich THC im Körper anreichern und noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein.

    Welche Einschätzungen zu den neuen Regeln gibt es?

    Der Autofahrerclub ADAC hält die Höhe des Grenzwerts für plausibel. In einer Stellungnahme für die Beratungen im Bundestag hieß es:

    Es gibt bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass die Interessen der Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt werden.

    ADAC

    Wichtig sei aber, keinen falschen Eindruck zu vermitteln. Es gelte: "Wer fährt, kifft nicht!"
    TN: Diebel
    Die Cannabis-Neuregelungen für den Straßenverkehr seien fallbezogen zu bewerten, so Strafverteidigerin Justine Diebel. Ob sie sinnvoll sind, werde sich in der Praxis zeigen. 17.05.2024 | 20:24 min
    Für die Deutsche Polizeigewerkschaft geht der neue Grenzwert in die falsche Richtung. Die alte Schwelle von ein Nanogramm sei maßvoll und hoch valide, mahnte sie in einer Stellungnahme.

    Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wäre vielmehr eine Anpassung der Alkoholgrenzwerte erforderlich gewesen.

    Deutsche Polizeigewerkschaft

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    Quelle: ZDF

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    Quelle: dpa

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