Pläne der Union bei Wahlsieg:Richter warnen vor Aus von Cannabis-Gesetz
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Sollte die Union das Ruder in Deutschland übernehmen, will sie die Teillegalisierung von Cannabis umgehend kippen. Warum die Richtervereinigung von solchen Plänen nichts hält.
Sollte das Cannabis-Gesetz gestoppt werden, könnten Clubs Schadenersatz fordern.
Quelle: dpa
Die Union will die Legalisierung von Cannabis zurücknehmen. Sollte es so weit kommen, entstehen laut der Neuen Richtervereinigung (NRV) hohe Entschädigungsansprüche. Simon Pschorr, Staatsanwalt und Sprecher der Fachgruppe Strafrecht, sagte dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (RND):
Wenn Anbau und Konsum von Cannabis wieder komplett untersagt würden, käme das einer Enteignung der Cannabis-Clubs gleich.
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Simon Pschorr, Staatsanwalt
"Damit könnten die Clubs gegenüber dem Staat Entschädigungsansprüche geltend machen." Da Investitionen beim Cannabis-Anbau hoch seien und die Lizenzen laut Gesetz für sieben Jahre galten, rechnet Pschorr mit Beträgen in "nicht unerheblicher Höhe".
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Die Union hatte angekündigt, bei einer Regierungsübernahme das Cannabis-Gesetz umgehend rückgängig machen zu wollen. "Dieses Gesetz schützt Dealer und setzt unsere Kinder und Jugendlichen dem Drogenkonsum und der Sucht aus", heißt es im Wahlprogramm von CDU und CSU.
Staatsanwalt fordert Übergabefristen
Seit April 2024 ist in Deutschland der Umgang mit Cannabis legal, allerdings mit etlichen Einschränkungen. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen. Aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. Zudem ist es nicht-kommerziellen "Anbauvereinigungen" mit Lizenz erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen.
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Mit Blick auf die Pläne der Union sagte Pschorr, der Gesetzgeber müsste ausreichende Übergabefristen gewähren. "Den Cannabis Social Clubs und denjenigen Privatpersonen, die zu Hause Cannabis angebaut haben, muss die Gelegenheit gegeben werden, Pflanzen und Ernten legal zu entsorgen. Das kann nicht von heute auf morgen verlangt werden." Eine erneute Strafbarkeit könne zudem nicht rückwirkend eingeführt werden.
Experte: Cannabis-Gesetz entlastet Justiz
Der Staatsanwalt sprach von sehr guten Erfahrungen mit dem Gesetz. "Bei allen Herausforderungen, die mit der Amnestie verbunden waren und die man nicht kleinreden darf, ist die Entlastung der Justiz nicht unerheblich."
Ein Zurückdrehen würde bedeuten, dass die Justiz wieder in großem Maße die kleinen Konsumenten verfolgen muss.
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Simon Pschorr, Staatsanwalt
Damit fehle die Zeit, gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen.
Die NRV ist ein Zusammenschluss von Richtern und Staatsanwälten.
In der ursprünglichen Fassung des Beitrags hieß es "Seit April 2024 ist in Deutschland Kiffen für Volljährige legal, allerdings mit etlichen Beschränkungen". Wir haben diese etwas umgangssprachliche Formulierung geringfügig angepasst. Die Stelle lautet nun: "Seit April 2024 ist in Deutschland der Umgang mit Cannabis legal, allerdings mit etlichen Einschränkungen".
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