Bundestag beschließt Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr

    Nachbesserungen Cannabis-Gesetz:Bundestag beschließt THC-Grenzwert im Verkehr

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    Nach der begrenzten Freigabe von Cannabis hat der Bundestag das umstrittene Gesetz noch einmal nachgebessert. Unter anderem gilt nun ein Grenzwert für Autofahrer.

    Ein Mann sitzt mit einem Joint zwischen den Fingern am Steuer eines Autos.
    Der Bundestag hat Cannabis-Regeln für Autofahrer beschlossen: Der Grenzwert soll bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum liegen. Für Fahranfänger ist Cannabis am Steuer tabu.07.06.2024 | 0:29 min
    Der Bundestag hat einen Grenzwert für Cannabis-Konsum im Straßenverkehr beschlossen. Das Parlamentsplenum nahm in der Nacht einen Gesetzentwurf der Ampel-Regierung an, der den Cannabis-Grenzwert auf 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum festlegt.

    Es drohen Strafzahlung und Fahrverbot

    Bei erstmaliger Überschreitung droht eine Strafzahlung von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Wegen der Risiken des Mischkonsums gilt nach dem Cannabis-Genuss ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr.
    Bei Verstößen droht ein höheres Bußgeld von in der Regel 1.000 Euro. Für Fahranfänger ist Cannabis am Lenkrad vollständig tabu.
    Cannabis
    Justin kifft seitdem er 14 ist - in Hochzeiten mehr als 30 Joints pro Tag. Ärzte und Psychologen sind besorgt, dass sich bei jungen Cannabis-Konsumenten Abhängigkeiten entwickeln.27.05.2024 | 3:49 min
    Dies hatte eine Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums mit Blick auf die Liberalisierung des Cannabis-Konsums in Deutschland zum 1. April empfohlen. Bisher gibt es noch keinen Cannabis-Grenzwert für den Straßenverkehr. Damit gilt ein Verbot für den Konsum der Droge bei Teilnahme am Straßenverkehr.
    Die Unionsfraktion hatte in einem eigenen Antrag gefordert, dies beizubehalten und vor einem Anstieg der Unfallzahlen gewarnt. Der Antrag von CDU und CSU wurde nun aber abgelehnt.

    Weitere Vorgaben und Tests

    Der nun geplante Wert ist laut der Expertenkommission vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Bei THC am Steuer geht es um Cannabiskonsum aller Art, wie im Entwurf erläutert wird - also Joints, aber auch THC-haltige Esswaren, Getränke, Öle und Extrakte.
    Ausdrücklich ausgenommen ist aber, wenn das THC "aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt".

    So wirkt Cannabis im Körper

    Dass Rauschmittel die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, ist unbestritten. Bei Cannabis ist die Wirkungsweise aber nicht dieselbe wie bei Alkohol. So ist ein "Herantasten" an den THC-Grenzwert nicht möglich, wie es im Entwurf heißt.
    Sicherheitsrelevante Effekte treten demnach am stärksten 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum auf und klingen nach drei bis vier Stunden wieder ab. Dabei falle bei Konsumenten, die höchstens einmal in der Woche kiffen, die THC-Konzentration in einigen Stunden ab.
    Bei häufigem Konsum könne sich THC im Körper anreichern und noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein.
    TN: Diebel
    Die Cannabis-Neuregelungen für den Straßenverkehr seien fallbezogen zu bewerten, so Strafverteidigerin Justine Diebel. Ob sie sinnvoll sind, werde sich in der Praxis zeigen. 17.05.2024 | 20:24 min
    Der CDU-Fachpolitiker Florian Müller sprach von einem "schwarzen Tag für die Verkehrssicherheit". Die Beratungen hätten gezeigt, dass es der Ampel-Koalition darum gehe, Cannabis-Konsumenten das Autofahren zu erleichtern. Absurd sei die Argumentation, dass es eine Gerechtigkeitsfrage sei, Cannabis-Konsumenten und Alkoholtrinker gleichzustellen. Die Grünen-Abgeordnete Swantje Michaelsen betonte dagegen:

    Auch in Zukunft darf niemand im Rausch Auto fahren.

    Swantje Michaelsen, Grünen-Abgeordnete

    Neben der Neuregelung des Straßenverkehrsgesetzes beschloss der Bundestag auch Nachbesserungen am Cannabis-Gesetz selbst. Diese hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Ländern in einer Protokollerklärung zugesagt.

    Zusätzliche Bestimmungen für die neuen Anbauvereine

    So soll unter anderem die bereits vorgesehene Evaluation des Cannabis-Gesetzes erweitert werden: Auf Wunsch der Länder sollen neben Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz auch die Besitzmengen und Weitergabemengen der Anbauvereinigungen untersucht werden.
    Lauterbach bei Cannabis-Diskussion
    Bundesgesundheitsminister Lauterbach im Gespräch mit Schülerinnen und Schülern eines Berliner Gymnasiums zum Thema Cannabis. 14.05.2024 | 1:53 min
    Die Ampel-Koalition will den Ländern zudem mehr Spielraum bei der Kontrolle der Anbauvereinigungen sowie beim Umgang mit Großanbauflächen ermöglichen.
    Quelle: AFP, dpa

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