Buschmann gegen Hochwasser-Pflichtversicherung, Länder dafür

    Hochwasser-Versicherungspflicht:Buschmann weitgehend allein zu Haus

    von Lars Bohnsack
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    Justizminister Marco Buschmann lehnt eine Hochwasser-Pflichtversicherung ab. Damit hat er die Versicherungswirtschaft auf seiner Seite. Die Ministerpräsidenten aber laufen Sturm.

    Flutschäden: Debatte um Pflichtversicherung
    Vollgelaufene Keller und verschlammte Wohnungen: Starke Hochwasser sorgten zuletzt vermehrt für Schäden an Gebäuden. Sollte eine Versicherung für Elementarschäden Pflicht werden?03.06.2024 | 2:45 min
    Deutlich zuverlässiger prognostizieren als das Wetter lässt sich das Verhalten von Spitzenpolitikern nach Hochwasserlagen. Da wird fleißig gearbeitet am Bild des Kümmerers - in Stiefeln und Regenjacken. Und immer wieder wird den Opfern des Hochwassers schnelle Hilfe versprochen.
    Doch der Klimawandel und die damit verbundene Häufung von Extremwetterlagen rufen nach langfristigen und nachhaltigen Strategien, statt immer wieder die Steuerzahler für die Schäden aufkommen zu lassen.
    SGS Slomka x Horneffer
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    Zusatzversicherungen häufig sehr teuer

    Von den Ministerpräsidenten - egal welcher politischer Couleur - kommt die Forderung, eine allgemeine Versicherungspflicht einzuführen, und zwar noch in dieser Legislaturperiode.
    Zwar hätten in Deutschland fast alle Hausbesitzer eine Gebäudeversicherung, aber nur etwas mehr als die Hälfte deckt auch Elementarschäden ab, also zum Beispiel Überflutungen. In vielen Fällen ist so eine Zusatzversicherung günstig zu haben. In Hochrisikogebieten kann das allerdings sehr teuer werden.








    Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten argumentieren: wenn viele einzahlen, wird's billiger. Und verweisen auf Frankreich, wo so eine Elementar-Pflichtversicherung die Immobilienbesitzer mit gerade mal 28 Euro im Jahr belaste.

    Buschmann für Angebotspflicht

    So eine Pflichtversicherung will Justizminister Marco Buschmann (FDP) unbedingt verhindern und schlägt stattdessen eine Angebotspflicht vor. Danach sollen Versicherungen bei bestehenden Verträgen die Möglichkeit bieten, zur Absicherung von Elementarschäden aufzustocken. Neuverträge müssten diese Absicherung von vorneherein anbieten, die aber von den Versicherten abgewählt werden kann.
    Buschmann argumentiert, dass so verhindert würde, dass Eigentümer die Kosten auf Mieterinnen und Mieter abwälzen würden, für die sich dann die Wohnkosten erhöhen würden. Außerdem könne eine Versicherungspflicht sogar schaden. Denn sie könnte das Risiko bergen, dass sich der eine oder andere in falscher Sicherheit wiege und wichtige Präventionsmaßnahmen durch Hauseigentümer oder auch Staat und Kommunen unterblieben.
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    Haus- und Grundstückseigentümer gegen Pflicht

    Mit dem Vorschlag weiß der FDP-Minister den Verband der Haus- und Grundstückseigentümer und die Versicherungswirtschaft auf seiner Seite. Die Länderchefs und die Koalitionspartner von SPD und Grünen aber lehnen ab.
    Zur Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag hat auch Kanzler Olaf Scholz (SPD) sein Kommen zugesagt. Die Elementar-Pflichtversicherung steht ganz weit oben auf der Themenliste. Denn die jüngsten Unwetter in Süddeutschland haben Schäden in Höhe von zwei bis drei Milliarden Euro verursacht. Solche Summen erhöhen gerade in Zeiten knapper Haushaltslagen den Handlungsdruck. Wenn es läuft wie abzusehen, ist Buschmann auch nach der Ministerpräsidentenkonferenz allein zu Haus.
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