Bundestagskandidaten: Adressangabe nicht mehr erforderlich

    Bundeswahlordnung geändert:Kandidatur ohne Adressangabe möglich

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    Kandidaten für den Bundestag müssen künftig ihre private Adresse nicht mehr öffentlich machen. Diese Änderung soll das Sicherheitsrisiko von politisch Engagierten verringern.

    Bundestag
    Bundestagskandidaten müssen keine Privatadressen mehr offenlegen. (Symbolbild)
    Quelle: dpa

    Wer für den Bundestag kandidiert, muss dafür ab sofort nicht mehr seine private Adresse preisgeben. Das soll für sie das Risiko minimieren, Opfer von Gewalttaten oder politisch motiviertem Stalking zu werden.
    In einer Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung, die den Fraktionen in dieser Woche zur Kenntnis gegeben wurde, heißt es, statt des Geburtsdatums sei künftig jeweils nur das Geburtsjahr und statt der Anschrift nur der Wohnort des Bewerbers anzugeben.
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    Wohnortpflicht durch Adressschutz ersetzt

    Weist ein Bewerber gegenüber dem Kreiswahlleiter nach, dass für ihn im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist, ist es zudem möglich, statt des Wohnortes eine Adresse anzugeben, wo er erreichbar ist. Die Angabe eines Postfachs genügt aber weiterhin nicht für eine Kandidatur.
    Dass Kandidatinnen und Kandidaten bislang laut Wahlordnung verpflichtet waren, ihre Privatadresse offenzulegen, sei nicht nur eine unnötige Hürde gewesen, sondern habe für die Bewerber auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko, sagt Misbah Khan, Innenpolitikerin der Grünen. Die jüngsten Änderungen der Bundeswahlordnung seien daher ein bedeutender Fortschritt, vor allem angesichts des deutlichen Anstiegs rechtsextremer Straftaten.
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    Schutz für Kommunalpolitiker noch ausbaufähig

    Es müsse aber noch mehr getan werden, um auch Kommunalpolitikerinnen, Ehrenamtliche, freie Journalisten und viele mehr besser vor Angriffen zu schützen. Ein wichtiger Schritt sei hier die geplante Änderung des Bundesmeldegesetzes. Der Entwurf für diese Reform steht in der kommenden Woche im Plenum des Bundestages zur ersten Lesung an.
    Er sieht unter anderem eine Verlängerung der Auskunftssperre von zwei auf vier Jahre vor. Eine solche Sperre kann beantragen, wer durch berufliches oder ehrenamtliches Engagement in den Fokus von Kriminellen oder Extremisten geraten ist. Außerdem sollen die Hürden für eine Abfrage im Melderegister steigen.

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    von Jan Schneider
    Infostand der SPD (Archiv Wahlkampf Berlin)
    mit Video
    Quelle: dpa

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