Bundesverfassungsgericht: AfD scheitert mit Vorsitz-Klagen
Bundesverfassungsgericht:Urteil: Kein Ausschussvorsitz für die AfD
von Alexandra Tadey
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Einmal mehr sah sich die AfD im Bundestag benachteiligt und hat vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Die Richterinnen und Richter konnten sie damit aber nicht überzeugen.
So hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die AfD hatte geklagt, weil keiner ihrer Kandidaten bei den bisherigen Vorsitz-Wahlen einen Posten erlangen konnte. 18.09.2024 | 1:41 min
Mit gleich zwei Klagen ist die AfD vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gezogen. Zum einen sollte geklärt werden, ob die AfD ein verfassungsrechtliches Recht auf einen Vorsitz in einem Bundestagsausschuss hat - auch wenn die anderen Parteien keinen AfD-Abgeordneten zu ihrem Vorsitzenden wählen wollten. In der aktuellen Legislaturperiode beansprucht die AfD drei Ausschussvorsitze für sich: im Innenausschuss, im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und im Gesundheitsausschuss. Doch keinen ihrer Kandidaten konnte sie bei Wahlen in den Ausschüssen durchsetzen.
Zum anderen ging es um die Abwahl von Stephan Brandner (AfD) als Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Jahr 2019 wegen verbaler Entgleisungen.
AfD scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Heute hat das Gericht beide Klagen zurückgewiesen. Zwar haben alle Fraktionen das Recht, in einem Ausschuss in dem Verhältnis vertreten zu sein, wie sie im Parlament sitzen. Denn in den Ausschüssen findet die wichtige Sacharbeit im Vorfeld einer Entscheidung des Bundestags statt.
Dieses Recht auf Gleichbehandlung der Fraktionen gilt jedoch nicht in Bezug auf die Ausschussvorsitzenden. Diesen sind nämlich nur organisatorische Aufgaben übertragen.
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Außerdem gilt: Das Parlament hat das Recht, sich selbst zu organisieren und die Abgeordneten können deshalb frei entscheiden, wie die Ausschussvorsitzenden bestimmt werden und - falls sie sich für die Wahl entscheiden - frei entscheiden, ob ein Kandidat Ausschussvorsitzer wird oder nicht, so Doris König, Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts:
Zugriffsverfahren für Ausschussvorsitz zulässig
Bisher wurden die Vorsitze entweder im Ältestenrat des Bundestags ausgehandelt oder durch ein sogenanntes Zugriffsverfahren vergeben. Die Fraktionen dürfen danach in der Reihenfolge ihrer Größe reihum auf einen Ausschuss zugreifen und den Vorsitzenden oder die Vorsitzende benennen.
Eine weitere Wahl in den Ausschüssen fand in der Vergangenheit üblicherweise nicht statt. 2021 aber wurden die Vorsitzenden in den meisten Ausschüssen abweichend von der bisherigen Praxis durch Wahl bestimmt.
Brandner-Abwahl zulässig wegen Vertrauensverlust
Auch die Abwahl von Stephan Brandner (AfD) im Jahr 2019 hat das Bundesverfassungsgericht als zulässig erachtet. Eine solche dürfe jedoch nicht willkürlich geschehen. Willkür hat das Bundesverfassungsgericht in der Absetzung Brandners indes nicht gesehen.
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Die Abwahl erfolgte unter anderem, nachdem Brandner die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Udo Lindenberg als "Judaslohn" bezeichnet hatte. Der Sänger hatte Thüringens AfD-Vorsitzenden Björn Höcke zuvor einen "echten Fascho" genannt.
Das Gericht führte dazu aus, dass die Ausschussmehrheit im Fall Brandner erkennbar das Vertrauen in den Vorsitzenden und seine Fähigkeit zur amtsangemessenen Amtsführung verloren hätte.
Dann sei eine Abwahl rechtlich möglich.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden.
Quelle: dpa
Guter oder schlechter Tag für den Parlamentarismus?
Brandner zeigte sich wenig überrascht über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Aus seiner Sicht sei es aber ein schlechter Tag für den Parlamentarismus in Deutschland:
Dass heute ein guter Tag für den Parlamentarismus sei, meinte dagegen der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Johannes Fechner:
Von den einstigen Gründungsmitgliedern der AfD will kaum jemand noch mit der Partei in Verbindung gebracht werden. Über Jahre hat sie erfolgreich den rechten Rand im politischen Spektrum besetzt.31.01.2023 | 13:31 min
Urteil stärkt die Rechte der Parlamentsmehrheit
Zurzeit sind die drei in Frage stehenden Ausschüsse ohne Vorsitzende. Auch nach dem Urteil heute kann die AfD weiter Vorschläge für den Vorsitz machen. Es besteht allerdings keine Pflicht der anderen Parteien diese zu wählen.
Aus der Abwahl Brandners lassen sich ebenfalls Grundsätze für alle Fraktionen ableiten: Verliert ein Ausschussvorsitzender das Vertrauen der anderen Mitglieder, kann dieser abgewählt werden, solange dies nicht willkürlich geschieht.
Mit diesem Urteil haben die Richterinnen und Richter in Karlsruhe die Rechte der Parlamentsmehrheit gestärkt - aber auch die Freiheit einzelner Abgeordneter, die nicht verpflichtet sind, Ausschussvorsitzende zu akzeptieren, von denen sie sich nicht repräsentiert sehen.
Quelle: ZDF
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