Bundesverfassungsgericht: AfD scheitert mit Klagen

    Streit um Ausschussvorsitze:AfD scheitert mit Klagen in Karlsruhe

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    Die AfD hat im Bundestag keinen Anspruch darauf, den Vorsitz in Ausschüssen zu übernehmen. Zwei Klagen der AfD-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht blieben erfolglos.

    Die Verfassungsrichterin  Christine Langenfeld, Doris König und Astrid Wallrabenstein im Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts.
    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die AfD-Fraktion keinen Anspruch auf einen Ausschussvorsitz hat.
    Quelle: dpa

    Im Streit um ihr Recht auf den Vorsitz in Ausschüssen des Bundestags ist die AfD-Fraktion beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Dass Kandidaten der AfD nicht zu Vorsitzenden gewählt wurden, verletzt die Rechte der Fraktion nicht, wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe entschied. Solche Wahlen seien erlaubt und bewegten sich im Rahmen der Autonomie des Parlaments.
    Zwar müssten Ausschüsse die Zusammensetzung des Bundestags spiegeln, wenn sie Aufgaben des Plenums übernähmen oder dessen Entscheidungen vorbereiteten. Das gelte aber nicht für organisatorische Funktionen, sagte Gerichtsvizepräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung.

    AfD sah sich in Fraktionsrechten verletzt

    In der aktuellen Legislaturperiode beanspruchte die AfD den Vorsitz in drei Ausschüssen im Deutschen Bundestag für sich: den Innenausschuss, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und den Gesundheitsausschuss. Doch keinen ihrer Kandidaten konnte sie bei Wahlen in den Ausschüssen durchsetzen.
    Die AfD-Fraktion sah sich dadurch in ihren Fraktionsrechten verletzt. Sie argumentierte, ihrer Fraktionsgröße nach stünden ihr die Vorsitze zu.

    Urteil: AfD-Abgeordneter Brandner durfte abgewählt werden

    Das Gericht entschied außerdem, dass der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt werden durfte. Damals wählte der Rechtsausschuss Brandner mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD-Fraktion wegen verbaler Entgleisungen ab. Nach diesem Vorgang Ende 2019, der bis dahin in der Geschichte des Bundestags einmalig war, hatte sich die AfD-Fraktion an das Verfassungsgericht gewandt.
    Karlsruhe urteilt zu AfD-Klage
    Im Bundestag stehen der AfD eigentlich drei Ausschussvorsitze zu. Doch ihre Kandidaten wurden nicht gewählt. Die AfD sieht sich benachteiligt und hatte Klage beim Verfassungsgericht eingereicht.18.09.2024 | 2:21 min

    Ausschussvorsitzenden kommt im Bundestag zentrale Rolle zu

    Die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse spielen eine wichtige Rolle im parlamentarischen Alltag. Sie bereiten die Ausschusssitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Außerdem repräsentieren sie die Ausschüsse häufig in der Öffentlichkeit.
    Laut Geschäftsordnung des Bundestags "bestimmen" die Ausschüsse ihre Vorsitzenden. Wie genau, ist rechtlich umstritten. Die Frage ist im Falle der AfD erstmals relevant geworden.

    SPD: Geschäftsordnung zu Vorsitzen soll präzisiert werden

    Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, erklärte nach der Entscheidung aus Karlsruhe:

    Die Ausschussvorsitze sind zu wichtig, als dass wir sie mit unqualifizierten Personen besetzen können.

    Johannes Fechner, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion

    Die Regierungsfraktionen würden nun vorschlagen, die Geschäftsordnung des Bundestags zu präzisieren, so dass es künftig klare Regeln für die Abwahl von Ausschussvorsitzenden und außerdem von Schriftführern im Bundestagspräsidium gebe.

    Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Darauf ist der WhatsApp-Channel der ZDFheute zu sehen.
    Quelle: ZDF

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    Quelle: dpa, AFP, ZDF

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