mit Video
FAQ
Schutz der Grundrechte:Bundesverfassungsgericht: Warum die Reform?
|
Das Erstarken der AfD lässt die Sorge wachsen, das Bundesverfassungsgericht könnte an Einfluss verlieren. Eine Grundgesetzänderung soll es deshalb schützen.
SPD, Grüne, FDP und Union wollen das Bundesverfassungsgericht mit einer Reform schützen.
Quelle: dpa
Das Bundesverfassungsgericht wacht über die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Grundrechte. Damit das Karlsruher Gericht diese Aufgabe auch in Zukunft so erfüllen kann wie in den vergangenen Jahrzehnten, bedarf es einer Reform, sagen Rechtspolitiker mehrerer Fraktionen. Der Bundestag hat am Donnerstag mit breiter Mehrheit von SPD, Union, Grünen, FDP und Linken eine entsprechende Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Warum kommt diese Reform jetzt?
Die AfD ist bei diesem Vorhaben der sprichwörtliche Elefant im Raum. Die Bundespartei wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet. Dass die AfD bei den Landtagswahlen im Osten und in Meinungsumfragen zuletzt zulegen konnte, hat bei Politikerinnen und Politikern anderer Parteien die Sorge vor einem Szenario wachsen lassen, wie es in Ungarn und Polen unter den inzwischen abgewählten Regierungen zu beobachten war.
Die Ampel und Union brachten Pläne zum Schutz des Bundesverfassungsgerichtes in den Bundestag. Die AfD findet diese unnötig.10.10.2024 | 1:31 min
Was war in Ungarn und Polen geschehen?
Die nationalkonservative PiS-Regierung, die Polen von 2015 bis 2023 führte, hatte das polnische Justizsystem umgebaut und damit nach Einschätzung von Experten die Gewaltenteilung eingeschränkt. Unter anderem wurde die Möglichkeit geschaffen, Richter zu kontrollieren und zu sanktionieren. In Ungarn steht Ministerpräsident Viktor Orban unter dem Verdacht, die Unabhängigkeit der Justiz einzuschränken.
Was soll jetzt im Grundgesetz geändert werden?
Die zwölfjährige Amtszeit der Richter, der Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Altersgrenze der Richter von 68 Jahren sollen im Grundgesetz verankert werden. Diese Vorgaben regelt bislang das Bundesverfassungsgerichtsgesetz, das anders als das Grundgesetz mit einfacher Mehrheit geändert werden kann.
Seit dem Extremistentreffen in Potsdam wächst die Sorge vor einer Unterwanderung der Justiz. Wie sehr ist der Rechtsstaat durch Extremisten gefährdet? ZDFheute live ordnete dies ein.30.01.2024 | 34:43 min
Im Grundgesetz verankert werden soll auch die Festlegung auf 16 Richter und zwei Senate. Damit die Arbeitsfähigkeit des Gerichts in keinem Fall gefährdet ist, soll im Grundgesetz künftig außerdem stehen, dass ein Richter seine Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterführt.
Das Gleiche gilt für die Geschäftsordnungsautonomie. Sie legt zum Beispiel fest, dass die Richter selbst entscheiden können, in welcher Reihenfolge sie Akten bearbeiten. So will man verhindern, dass Politiker bestimmte Entscheidungen des Gerichts hinauszögern können.
Ändert sich auch die Wahl der 16 Richterinnen und Richter?
Grundsätzlich soll es bei der Regelung bleiben, dass jeweils acht von ihnen im Bundestag und acht im Bundesrat gewählt werden. Notwendig bleibt dafür auch die Zwei-Drittel-Mehrheit.
Der Verfassungsschutz darf die AfD weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Was das Urteil für die Partei bedeutet.13.05.2024 | 24:22 min
Der sieht so aus: Falls keine Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt, kann das Wahlrecht vom Bundestag auf den Bundesrat übergehen und umgekehrt.
Wenn eine Partei mehr als ein Drittel der Abgeordneten stellt, kann sie einzelne Entscheidungen verhindern oder zumindest verzögern. Dies betrifft Entscheidungen, für die es eine Zweidrittelmehrheit aller gewählten Abgeordneten bedarf.
Quelle: dpa
Mehr zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts und der AfD
mit Video
Unabhängigkeit der Justiz:AfD gegen besseren Schutz des Verfassungsgerichts
von Alexandra Tadey und Samuel Kirsch
mit Video
Nach Thüringen-Eklat:Neue Rufe nach AfD-Verbotsverfahren
Analyse
Wegen Kandidatur für CDU:Haldenwang abgesetzt: Ein Geschenk für die AfD
von N. Diekmann und H. de Maizière