Bundestags-Sondersitzungen: Karlsruhe weist Eilanträge ab
AfD, Linke: Eilanträge scheitern:Karlsruhe lässt Bundestag-Sondersitzungen zu
von Karl Anton Gensicke, Daniel Heymann
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Das Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für die Sondersitzungen des Bundestags zu den Milliardenplänen von Union, SPD und Grünen. Klagen von AfD und Linke hat es abgewiesen.
Darf der "alte" Bundestag kurz vor knapp die Verfassung ändern und kommt der Klimaschutz nun über die Hintertür ins Grundgesetz? Einordnungen von ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke.14.03.2025 | 4:32 min
Doppelter Erfolg für Schwarz-Rot: Nach der politischen Einigung mit den Grünen über das gigantische Finanzpaket ist nun auch rechtlich der Weg frei für die Abstimmung - und zwar im Parlament in seiner bisherigen Zusammensetzung.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von AfD und Linken abgelehnt, die eine Entscheidung des "alten" Bundestages verhindern wollten. Nachdem dessen Abgeordnete bereits gestern zur ersten Beratung zusammengekommen waren, sind damit alle Hürden, politische wie rechtliche, für die finale Sondersitzung am kommenden Dienstag aus dem Weg geräumt.
Die Grünen stimmen dem Finanzpaket von Union und SPD zu, 100 Milliarden statt 50 Milliarden fließen ins Klima.14.03.2025 | 38:03 min
Milliardenpaket: "Whatever it takes"
In der letzten Woche hatten CDU/CSU und SPD erstmals ihre Finanzpläne verkündet. Die beiden wichtigsten Elemente am Ende der Verhandlungen mit den Grünen: Ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro über zwölf Jahre für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur, dazu eine Ausnahme von der Schuldenbremse für theoretisch unbegrenzte Kreditaufnahmen im gesamten Bereich der Verteidigung. "Whatever it takes" - so gab der designierte Kanzler Friedrich Merz die Marschroute vor.
Doch für das Finanzpaket muss das Grundgesetz geändert werden. Weder im alten noch im neuen Bundestag haben Union und SPD allein die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit. Aber: Im alten Parlament würde die Zustimmung der Grünen ausreichen.
Der Bundestag stimmt über das Finanzpaket von Union und SPD ab. Reicht es für die Zweidrittelmehrheit? Zunächst aber: drei Stunden Debatte. Nichts verpassen im Liveblog.
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Im neuen Bundestag wäre Schwarz-Rot hingegen zusätzlich auf die Stimmen der AfD oder der Linken angewiesen. Deshalb wollen Union, SPD und nun auch Grüne das Parlament in seiner bisherigen Zusammensetzung über das Paket abstimmen lassen - bevor es sich am 25. März neu konstituiert.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge der AfD und Linken gegen die Grundgesetzänderungen abgelehnt. Was steckt dahinter? ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke ordnet ein.14.03.2025 | 1:13 min
Eilanträge von AfD und Linken gegen Sitzungen
Gegen dieses Vorgehen wurden insgesamt elf Anträge beim Bundesverfassungsgericht anhängig gemacht: Unter anderem die AfD-Fraktion, die künftige Fraktion der Linken und einzelne Abgeordnete beider Parteien sehen in der geplanten Abstimmung einen Verfassungsverstoß.
Sie bezweifeln, dass der alte Bundestag noch für derart weitreichende Verfassungsänderungen befähigt und legitimiert sei. So behauptete AfD-Politiker Stephan Brandner:
Solche Entscheidungen kann und darf nur der neugewählte Bundestag treffen.
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Stephan Brandner, AfD-Politiker
Die beiden Fraktionsvorsitzenden der Grünen zeigen sich nach den Verhandlungen mit Union und SPD zufrieden. Man habe beiden Parteien die Möglichkeit gegeben, das Richtige zu tun.14.03.2025 | 11:47 min
Außerdem kritisieren beide Parteien, dass die Mitwirkungsrechte der künftigen Bundestagsabgeordneten verletzt würden. Die Linke verwies ausdrücklich auf ihren neu in das Parlament gewählten Bundesvorstand Ines Schwerdtner und Jan van Aken.
Gericht: "Alter Bundestag in Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt"
All diesen Bedenken erteilte das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen eine Absage. Der zuständige Zweite Senat betont darin die Regelung in Artikel 39 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz, wonach die Wahlperiode des alten Bundestages erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet wird - damit soll eine Zeit ohne Parlament vermieden werden.
Der Bundestag hat am Donnerstag über das Finanzpaket von Union und SPD diskutiert. Da hatten die Grünen noch nicht zugestimmt.13.03.2025 | 3:37 min
Das Gericht stellt in diesem Zusammenhang klar, dass das bisherige Parlament auch weitreichende Entscheidungen noch treffen darf:
Bis dahin ist der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt.
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Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 25/2025
Weg frei für schuldenfinanzierte Milliardeninvestitionen
Dem aktuellen Bundestag fehle es nicht an verfassungsrechtlicher Legitimation, so das Gericht. Wann das neue Parlament zusammentrete, entscheide es selbst. Das Grundgesetz gibt dafür nur eine Frist von 30 Tagen nach der Wahl vor.
Das Sondervermögen sollte verwendet werden, um die Wirtschaft zukunftsfähig zu machen, sagt Wirtschaftsweise Schnitzer. Wachstum mache auch die Rückzahlung einfacher.14.03.2025 | 12:17 min
Eine Pflicht zur vorherigen Einberufung gibt es nur, wenn der neue Bundestag sich darauf verständigt hat - und das ist hier mit Blick auf die Position von Union, SPD und Grünen nicht der Fall. Die Richterinnen und Richter wiesen außerdem den Einwand zurück, dass die Vorbereitungszeit nicht genüge.
Einzelne Anträge zu den Sitzungen sind noch nicht entschieden - es spricht aber nach den bisherigen Beschlüssen alles dafür, dass das Gericht diese ebenfalls ablehnt. Es dürfte also freie Bahn für das Milliardenpaket geben: Nachdem Schwarz, Rot und Grün heute zunächst die politischen Hindernisse beseitigt haben, hat Karlsruhe nun die juristischen Stolpersteine aus dem Weg geräumt.
Karl Anton Gensicke und Daniel Heymann arbeiten in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
Quelle: dpa
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