Verfassungsgericht: Eilanträge gegen Abstimmung abgelehnt

    Abstimmung über Milliardenpaket:Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge ab

    |

    Der Weg für die Abstimmung über das Milliardenpaket ist frei: Das Bundesverfassungsgericht wies Eilanträge von Bundestagsabgeordneten ab.

    Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
    Das Bundesverfassungsgericht weist die Eilanträge gegen die Abstimmung über das Schuldenpaket ab.
    Quelle: dpa

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien gegen die für Dienstag vorgesehene Sondersitzung zur Abstimmung über das Finanzpaket von CDU, CSU und SPD verworfen.
    Das Gericht begründete seine Entscheidung am Montag in Karlsruhe mit einer Folgenabwägung, wonach die Gründe für eine solche einstweilige Anordnung nicht überwiegen. Die geplanten Grundgesetzänderungen sollen der künftigen Bundesregierung die Aufnahme von Schulden in bislang nie dagewesener Höhe ermöglichen.
    Franziska Brantner für grüner Wand mit Logos der Partei die Grünen
    Union, SPD und Grüne werben vor der morgigen Abstimmungen im Bundestag intensiv in den eigenen Reihen.17.03.2025 | 1:46 min

    Schuldenpaket: Eilanträge aus mehreren Richtungen

    Gegen die kurzfristig anberaumte Sondersitzung des alten Bundestags wandten sich Bundestagsabgeordnete von AfD, Linke, FDP und dem BSW sowie die fraktionslose Abgeordnete Joana Cotar. Schon am Freitag hatte das Gericht ähnliche Anträge verworfen. Somit kann der alte Bundestag noch über mehrere Grundgesetzänderungen entscheiden.
    Geplant ist die Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und für die Länder. Zudem soll ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 eingerichtet werden.
    ZDF-Korrespondent Wulf Schmiese in Berlin
    Wie wahrscheinlich ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag? Einschätzungen von Wulf Schmiese.17.03.2025 | 0:40 min

    Scheitern im Bundesrat unwahrscheinlich

    Union, SPD und Grüne einigten sich in der vergangenen Woche im Grundsatz auf die Vorlagen. Für die geplante Änderung der Grundgesetzartikel 109, 115 und 143 ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig. Am Freitag muss noch der Bundesrat den Änderungen zustimmen.
    CSU und Freie Wähler verständigten sich am Montagabend darauf, dass Bayern dafür stimmen wird. Damit gilt ein Scheitern in der Länderkammer quasi als ausgeschlossen.

    Icon von whatsapp
    Quelle: dpa

    Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Dann sind Sie beim ZDFheute-WhatsApp-Channel richtig. Hier erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten auf Ihr Smartphone. Nehmen Sie teil an Umfragen oder lassen Sie sich durch unseren Podcast "Kurze Auszeit" inspirieren. Zur Anmeldung: ZDFheute-WhatsApp-Channel.

    Quelle: Reuters, AFP

    Nachrichten zur Bundestagswahl