Wahlarena: Bundesverfassungsgericht weist BSW-Beschwerde ab

    Bundesverfassungsgericht:"Wahlarena" darf ohne Wagenknecht stattfinden

    |

    Karlsruhe weist Beschwerde ab: Die BSW-Spitzenkandidatin Wagenknecht bleibt von der ARD-Sendung "Wahlarena" ausgeschlossen. Das BSW scheiterte mit einer Verfassungsbeschwerde.

    Archiv: Sahra Wagenknecht, aufgenommen am 12.02.2025 in Kassel
    Teilnahme an ARD-Wahlsendung "Wahlarena": Wagenknecht scheitert in Karlsruhe.
    Quelle: ddp

    Die ARD muss die BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht nicht in ihre für Montagabend geplante Sendung "Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl" einladen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm eine Verfassungsbeschwerde des BSW laut Mitteilung nicht zur Entscheidung an.
    Bei der Sendung "Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl" haben heute Abend Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, ihre Fragen live an die Spitzenkandidaten Friedrich Merz (CDU), Alice Weidel (AfD), Olaf Scholz (SPD) und Robert Habeck (Grüne) zu richten.
    Die Beschwerdeführerin habe nicht schlüssig aufgezeigt, dass sie durch die Entscheidungen der Vorinstanzen in ihrem Recht auf (abgestufte) Chancengleichheit der Parteien nach dem Grundgesetz verletzt werde, teilte das Gericht mit. (Az. 2 BvR 230/25) Ein mit der Beschwerde verbundener Eilantrag sei mit der Entscheidung der 3. Kammer des Zweiten Senats gegenstandslos geworden.
    Amira Mohamed Ali  BSW | Co-Parteivorsitzende
    Zum Wahlkampfauftakt setzte das BSW auf "Frieden", "bezahlbare Energie" und "soziale Gerechtigkeit", so Amira Mohamed Ali, Co-Vorsitzende des BSW.03.02.2025 | 6:52 min

    BSW schneidet in Umfragen zu schlecht ab

    Sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatten entschieden, dass der Westdeutsche Rundfunk (WDR) nicht dazu verpflichtet sei, die BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht in die "Wahlarena" einzuladen. Die Partei hatte beklagt, durch die Nichtberücksichtigung werde das Recht auf Chancengleichheit verletzt.
    Die Gerichte betonten zwar, der öffentlich-rechtliche Sender habe bei redaktionell gestalteten Sendungen jeder Partei grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf offenzuhalten. Ein willkürlicher Ausschluss sei nicht möglich. Das Konzept der Sendung sehe allerdings vor, dass die Kandidaten eingeladen werden, deren Parteien in den Umfragen deutlich oberhalb von zehn Prozent liegen und damit in den kommenden Jahren in besonderem Maße Einfluss auf die politischen Entwicklungen nehmen können.
    ZDF-Politbarometer
    28 % der Wähler sind noch unsicher, wen sie wählen. Das zeigt das neue ZDF-Politbarometer. Das Interesse an der Wahl ist höher als bei der letzten Bundestagswahl.14.02.2025 | 1:52 min
    Da das BSW in den Umfragen lediglich bei rund fünf Prozent liege, sei es nicht geboten, dass Wagenknecht eingeladen werden müsse. "Dies stimmt mit dem Gebot der (abgestuften) Chancengleichheit überein, denn Umfragewerte liefern jedenfalls gewisse Anhaltspunkte für die gegenwärtige Bedeutung der Parteien", argumentierte das OVG. (Az. 13 B 105/25)

    Stimmung in Deutschland
    :Bundestagswahl: So steht es in der letzten Umfrage

    Welche Partei führt in den Umfragen zur Bundestagswahl? Wen hätten die Deutschen am liebsten als Kanzler? Welche Koalitionen wären möglich? Die wichtigsten Zahlen im Überblick.
    von Robert Meyer
    Ein Diagramm von den Verteilungen der Parteien in den Umfragen. Im Hintergrund weht vor dem Bundestag eine Deutschland-Fahne
    Quelle: dpa, AFP

    Mehr zur Bundestagswahl